Einmalzahlungen Musterklauseln

Einmalzahlungen. Für besondere Leistungen können Einmalzahlungen vorgenom- men werden. Dies gilt insbesondere für ausserordentliche Ein- sätze, die erfolgreiche Umsetzung von Projekten/Verbesserungs- ideen oder die Beteiligung an einem ausserordentlichen Unternehmenserfolg.
Einmalzahlungen. Einmalzahlungen sind sowohl die Beiträge von Versicherungen gegen Einmalbeitrag als auch Zuzahlungen zu Versicherungen gegen laufenden Beitrag, sowohl während der Laufzeit als auch zu Vertragsbeginn, jedoch nicht in folgenden Fällen: - Zuzahlungen zu Basis-Renten, soweit der Gesamtbeitrag eines Jahres den Höchstbetrag gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 EStG nicht übersteigt, - Einmalzahlungen bei Riester-Renten, soweit der Gesamtbeitrag eines Jahres den Höchstbetrag gemäß § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG nicht übersteigt, - Zuzahlungen zu allen anderen Versicherungsverträgen, soweit sie innerhalb eines Jahres den laufenden Jahresbeitrag oder 300 Euro nicht übersteigen. Zulagen zu Riester-Renten gelten ebenfalls nicht als Einmalzahlungen.
Einmalzahlungen. Wenn Sie eine Bestellung mit einer Einmalzahlung aufgeben, erkennen Sie ausdrücklich an und stimmen zu, dass Fluke (oder unser externer Zahlungsverarbeiter) zur Belastung der von Ihnen angegebenen Zahlungsmethode mit dem Gesamtbetrag Ihrer Bestellung autorisiert ist (einschließlich aller geltenden Steuern und anderen Kosten).
Einmalzahlungen. Besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nach Eintritt eines Störfalls weiter, z. B. weil eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte, kann sich das beitragspflichtige Wertgutha- ben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Für die Beitragsberechnung anlässlich der Zahlung einer Einmalzahlung wird das im Jahr des Eintritts des Störfalls erzielte Entgeltguthaben höchstens jedoch in Höhe der sich für die Zeit bis zum Eintritt des Störfalls ergebenden SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Arbeitsentgelt (gesamt) mtl. 5.000 EUR als Wertguthaben verwendet ab 01.01.2007 mtl. 2.000 EUR als Entgeltguthaben verwendet ab 01.01.2009 mtl. 2.000 EUR beitragspflichtiges Arbeitsentgelt mtl. 3.000 EUR Störfall (Vollauszahlung) am 30.06.2009 anschließend keine weitere Bildung von Wertguthaben Wertguthaben von 01/2007 bis 12/2008 (24 x 2.000 EUR) 48.000 EUR Entgeltguthaben von 01/2009 bis 06/2009 (6 x 2.000 EUR) 12.000 EUR Entgeltguthaben insgesamt 60.000 EUR beitragspflichtiges Wertguthaben: zum 31.12.2007 SV-Luft (63.000 EUR - 36.000 EUR) 27.000 EUR Wertguthaben (12 x 2.000 EUR) 24.000 EUR beitragspflichtiges Wertguthaben zum 31.12.2008 SV-Luft (63.600 EUR - 36.000 EUR) 27.600 EUR Wertguthaben (12 x 2.000 EUR) 24.000 EUR beitragspflichtiges Wertguthaben zum 30.06.2009 SV-Luft (32.400 EUR - 18.000 EUR) 14.400 EUR Entgeltguthaben (6 x 2.000 EUR) 12.000 EUR beitragspflichtiges Wertguthaben (24.000 EUR + 24.000 EUR + 12.000 EUR) 60.000 EUR Störfall (Vollauszahlung) am 30.06.2009: 60.000 EUR davon beitragspflichtig bis 31.12.2008 48.000 EUR davon beitragspflichtig ab 01.01.2009 12.000 EUR Das ausgezahlte Wertguthaben (60.000 EUR) übersteigt die Summe des beitragspflichtigen Wert- guthabens bis zum 31.12.2008 (48.000 EUR), so dass das im Jahre 2009 gebildete Entgeltgutha- ben, höchstens jedoch in Höhe der SV-Luft des Jahres bis zum Eintritt des Störfalls, für die Berech- nung der Beiträge aus der Einmalzahlung herangezogen wird. Beispiel 2: Es liegt der gleiche Sachverhalt wie im Beispiel 1 vor, jedoch mit der Abweichung, dass nur ein Teil des erzielten Wertguthabens ausgezahlt und nach Eintritt des Störfalls weiteres Wertguthaben ge- bildet wird. Wertguthaben vom 01.01.2007 bis 31.12.2008 48.000 EUR Entgeltguthaben vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 12.000 EUR beitragspflichtiges Wertguthaben (24.000 EUR + 24.000 EUR + 12.000 EUR) 60.000 EU...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.