Einrichtung Musterklauseln

Einrichtung. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung der jeweiligen 00000.xxx Leistung (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Implementierung von Plug-ins) grundsätzlich, mit Ausnahme der 00000.xxx Leistung 00000.xxx Cash, selbst vor. Eine Veränderung der jeweiligen 00000.xxx Leistung oder von Widgets nach Wünschen des Kunden ist nicht geschuldet.
Einrichtung. 21 Bildung und Aufgaben bzw. Aufgabenerweiterung der Arbeitsgemeinschaft nach § 219 SGB V § 22 Bildung und Aufgaben bzw. Aufgabenerweiterung der Gemeinsamen Einrichtung nach §28 f Abs. 2 RSAV § 23 Erst- und Folgedokumentation § 24 Datenstelle § 25 Datenflüsse zur Datenstelle § 26 Datenflüsse über die Datenstelle § 27 Datenzugang § 28 Datenaufbewahrung und –löschung § 29 Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
Einrichtung. Die Telekom stellt Zugangsdaten für die Laufzeit des Vertrages für den von ihr betriebenen VPN-Zugangsdienst zur Verfügung (Account-Da- ten). Diese Account-Daten sind vom Auftraggeber für die Registrierung des Konnektors am VPN-Zugangsdienst zu verwenden. Die zur Verfü- gung gestellten Account-Daten bestehen aus a) einer Contract-ID und b) einer LEI-Registrierungsnummer. Diese Account-Daten müssen vertraulich behandelt werden.
Einrichtung. 2.1 Nachrichtentechnik, Betrieb und Art der Übertragung
Einrichtung. Anfallende Einrichtungsgebühren (Setup-Gebühren) sind in einem Auftragsdokument angegeben.
Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung Aktenzeichen Spitzenverband Name und Anschrift des Trägers Örtliches Jugendamt
Einrichtung. 4 Öffnungszeiten
Einrichtung. VSE NET wird mit dem Ansprechpartner des Kunden zum Zweck der Einrichtung des Produkts Kontakt auf-­ nehmen. Für die Übergabe wird ein Termin während der Regelarbeitszeiten (Mo–Fr 8.00–17.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen im Saarland) vereinbart. Eine Bereitstellungsanzeige durch VSE NET enthält unter anderem folgende Angaben: • Datum der Einrichtung • VSE NET-­Projektnummer • exakte Beschreibung der Leistung (Raum, Reihe, Schrank usw.) • Ansprechpartner der VSE NET zur Inbetriebnahme des Dienstes.
Einrichtung. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen zur Verfügung stellt oder von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rech- nung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die sorgsame Behandlung sowie die Rückgabe und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Über- lassung frei.
Einrichtung. Die angemieteten Räumlichkeiten und sonstigen Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Eigenmächtige Instandsetzungsarbeiten an den Einrichtungen und Elektrogeräten sind dem Mieter untersagt. Eine Grund- ausstattung an Tischen, Bänken und Stühlen ist vorhanden.