Beauftragung von Subunternehmen Musterklauseln

Beauftragung von Subunternehmen a) Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung für den Einsatz von Subunternehmen durch den Auftragnehmer, soweit diese in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vertraglich unter Berücksichtigung der jeweiligen Dienstleistung in vergleichbarem Maße verpflichtet sind wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und die datenschutzrechtlichen Vorgaben nach DSGVO gewährleisten.
Beauftragung von Subunternehmen. (1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Subunternehmer hinzuzieht. Vor Hinzuziehung oder Ersetzung der Subunternehmer informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber.
Beauftragung von Subunternehmen. 860 / 29 / 03.24 Die Beauftragung von Unterauftragnehmern (Subunternehmen) durch den Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Auftrags und bedarf vor de- ren Einsatz der Genehmigung durch Enilive Deutschland GmbH. Der Auftragnehmer hat das Subunternehm en über die in dieser Richtlinie aufgeführten Pflichten zu informieren und deren Einhaltung durch das Subunternehmen sicherzustellen. Auch nicht benannte Subunternehmen für Kleinaufträge haben Vorgaben dieser Richtlinie ebenfalls einzuhalten. Eine entsprechende Do- kumentation hat der Auftragnehmer an Enilive Deutschland GmbH zu liefern.
Beauftragung von Subunternehmen. 7.1 Unteraufträge dürfen nur im Einklang mit den Vorschriften der anderen Vertragspartei für die Beauftragung von Subunternehmen vergeben werden.
Beauftragung von Subunternehmen. Bietergemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften sind für diese Vergabe grundsätzlich zuge- lassen. Die Einschaltung von Subunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter Subunternehmen einschaltet, bietet er als Generalunternehmer an. Die Subunternehmer sind im Angebot zu be- nennen. Die Bieter haben dem Angebot ferner ein Verzeichnis der Subunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Subunternehmer vorzulegen. Fallen ein oder mehrere Subunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Subunternehmers ist unter der 1 BSI-Standards 100-1 bis 100-4 bzw. deren Weiterentwicklungen 200-x und internationale Normen wie der ISO/IEC 27001 Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Subunternehmer als geeig- net anerkennt. Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer als Gene- ralunternehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Subunternehmer nur einsetzen oder einge- setzte Subunternehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich schriftlich vorab zugestimmt hat. Er wird unverzüglich zustimmen, wenn sich unter Berücksichtigung des neuen Subunternehmers anstelle des alten Subunternehmers keine andere Zuschlagsentschei- dung ergeben hätte und auch sonst kein sachlicher Grund dem Einsatz des Subunternehmers entgegensteht. Die Einarbeitung des neuen Subunternehmers erfolgt auf Kosten des Auftrag- nehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Subunternehmer gilt die Zustim- mung des Auftraggebers als erteilt. Der Auftragnehmer berücksichtigt bei Beauftragungen an Subunternehmer die Sicherheitserfor- dernisse des Auftraggebers und bezieht ihn diesbezüglich bei der Vergabeentscheidung ein. Der Auftragnehmer stellt die durchgehende Lieferkette einschließlich aller Subunternehmer transparent gegenüber dem Auftraggeber dar. Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass die in dieser Vereinbarung geregelten Verpflichtungen im Unterauftrag gegenüber dem jeweiligen Subunternehmer gelten. Die Sicher- heitsanforderungen müssen mindestens in dem vereinbarten Umfang schriftlich an die Subun- ternehmer weitergereicht bzw. definiert werden. Dabei sind die notwendigen Kontrollrechte (inkl. Zutritt, Zugang, Einsicht, Auskunft) zur Prüfung des Datenschutzes und der Informationssicher- ...
Beauftragung von Subunternehmen. Der Auftraggeber erteilt dem Auf- tragnehmer hiermit die allgemeine Genehmigung, weitere Subunterneh- mer hinsichtlich der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinzugezogenen weiteren Sub- unternehmer ergeben sich aus Anlage 3. Generell nicht genehmigungs- pflichtig sind Vertragsverhältnisse mit Dienstleistern, die die Prüfung oder Wartung von Datenverarbeitungsverfahren oder -anlagen durch andere Stellen oder andere Nebenleistungen zum Gegenstand haben, auch wenn dabei ein Zugriff auf Auftraggeber-Daten nicht ausgeschlossen werden kann, solange der Auftragnehmer angemessene Regelungen zum Schutz der Vertraulichkeit der Auftraggeber-Daten trifft.
Beauftragung von Subunternehmen. 1.1 Die Konformitätsbewertungsstellen dürfen nur im Einklang mit den für die Beauftragung von Subunternehmen geltenden Vorschriften der anderen Vertragspartei Unteraufträge vergeben. Unge- achtet des Einsatzes von Subunternehmen bleibt die in die Liste aufgenommene Konformitätsbewer- tungsstelle in vollem Umfang für das Endergebnis der Konformitätsbewertung verantwortlich. Für die EG sind die diesbezüglichen EG-Vorschriften in dem Beschluß 93/465/EWG des Rates enthal- ten.
Beauftragung von Subunternehmen. JobTeaser ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der Gesamtheit oder eines Teils des angebotenen Service zu beauftragen.

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