Einsprüche. Rechnungseinsprüche sind ausschließlich innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung per E-Mail mit detaillierter Begründung an das in der Kontaktliste von A1 (Beilage 1 zum Betrieblichen Handbuch) angeführte Postfach zu richten. In begründeten Einzelfällen kann als Übergangsregelung für einen befristeten Zeitraum eine längere Einspruchsfrist (maximal 60 Tage) zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Der Einspruch muss mindestens folgende Angaben enthalten: • Angaben zum V-P, • Rechnungsnummer und Verrechnungsaccount, • Strittiger Betrag, • Eindeutige Bezeichnung der betroffenen Leistung, • Einspruch und Einspruchsbegründung, • Ansprechpartner des V-P. Sind die vorstehenden Angaben in der Einspruchserhebung nicht enthalten, so liegt kein Einspruch im Sinne dieser Bestimmung vor. Ein Einspruch gilt jedoch jedenfalls dann als gültig eingebracht, wenn der Vertragspartner, dessen Rechnung beeinsprucht wird, die Mangelhaftigkeit des Einspruches nicht binnen zwei Wochen ab Einspruchserhalt mitteilt. Bei ordnungsgemäß eingebrachten Einsprüchen prüft A1 die beeinspruchte Rechnung unverzüglich. In diesem Fall wird die Fälligkeit des beeinspruchten Betrages bis zur erforderlichen Klärung, längstens aber für sechs Wochen ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin hinausgeschoben. A1 informiert den V-P über das Ergebnis der Prüfung. Der in der Rechnung enthaltene, nicht beeinspruchte Betrag ist fristgemäß zu zahlen. Einsprüche, die nach Ablauf der 30-tägigen Frist bei A1 einlangen, werden ohne Prüfung zurückgewiesen und haben keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der ausstehenden Entgelte.
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Samples: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag
Einsprüche. Rechnungseinsprüche sind ausschließlich innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich per E-Mail mit detaillierter Begründung an das in der Kontaktliste von A1 (Beilage 1 zum Betrieblichen Handbuch) angeführte Postfach xxxx_xxxxxxxxxxx@x0xxxxxxx.xx zu richten. In begründeten Einzelfällen kann als Übergangsregelung für einen befristeten Zeitraum eine längere Einspruchsfrist (maximal 60 Tage) zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Der Einspruch muss mindestens folgende Angaben enthalten: • Angaben zum V-PPVE, • Rechnungsnummer und Verrechnungsaccount, • Strittiger Betrag, • Eindeutige Bezeichnung der betroffenen Leistung, • Einspruch und Einspruchsbegründung, Einspruchsbegründung • Ansprechpartner des V-P. PVE. Sind die vorstehenden Angaben in der Einspruchserhebung nicht enthalten, so liegt kein Einspruch im Sinne dieser Bestimmung vor. Ein Einspruch gilt jedoch jedenfalls dann als gültig eingebracht, wenn der Vertragspartner, dessen Rechnung beeinsprucht wird, die Mangelhaftigkeit des Einspruches nicht binnen zwei Wochen ab Einspruchserhalt mitteilt. Bei ordnungsgemäß eingebrachten Einsprüchen prüft A1 Telekom Austria die beeinspruchte Rechnung unverzüglich. In diesem Fall wird die Fälligkeit des beeinspruchten Betrages bis zur erforderlichen Klärung, längstens aber für sechs Wochen ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin hinausgeschoben. A1 Telekom Austria informiert den V-P PVE über das Ergebnis der Prüfung. Der in der Rechnung enthaltene, nicht beeinspruchte Betrag ist fristgemäß zu zahlen. Einsprüche, die nach Ablauf der 30-tägigen Frist bei A1 Telekom Austria einlangen, werden ohne Prüfung zurückgewiesen und haben keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der ausstehenden Entgelte.
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Samples: Wholesale Standardangebot
Einsprüche. Rechnungseinsprüche sind ausschließlich innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung per E-Mail mit detaillierter Begründung an das in der Kontaktliste von A1 (Beilage 1 zum Betrieblichen Handbuch) angeführte Postfach zu richten. In begründeten Einzelfällen kann als Übergangsregelung für einen befristeten Zeitraum eine längere Einspruchsfrist (maximal 60 Tage) zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Der Einspruch muss mindestens folgende Angaben enthalten: • Angaben zum VP-PAG, • Rechnungsnummer und Verrechnungsaccount, • Strittiger Betrag, • Eindeutige Bezeichnung der betroffenen Leistung, • Einspruch und Einspruchsbegründung, • Ansprechpartner des VP-P. AG. Sind die vorstehenden Angaben in der Einspruchserhebung nicht enthalten, so liegt kein Einspruch im Sinne dieser Bestimmung vor. Ein Einspruch gilt jedoch jedenfalls dann als gültig eingebracht, wenn der Vertragspartner, dessen Rechnung beeinsprucht wird, die Mangelhaftigkeit des Einspruches nicht binnen zwei Wochen ab Einspruchserhalt mitteilt. Bei ordnungsgemäß eingebrachten Einsprüchen prüft A1 die beeinspruchte Rechnung unverzüglich. In diesem Fall wird die Fälligkeit des beeinspruchten Betrages bis zur erforderlichen Klärung, längstens aber für sechs Wochen ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin hinausgeschoben. A1 informiert den VP-P AG über das Ergebnis der Prüfung. Der in der Rechnung enthaltene, nicht beeinspruchte Betrag ist fristgemäß zu zahlen. Einsprüche, die nach Ablauf der 30-tägigen Frist bei A1 einlangen, werden ohne Prüfung zurückgewiesen und haben keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der ausstehenden Entgelte.
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Samples: Standardangebot Betreffend Den VHCN Zugang in Geförderten Ausbaugebieten