Common use of Eisenbahnverkehr Clause in Contracts

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-Verbundraum Nah- verkehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Strecken erbringen und deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · für Verkehrsdienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs, soweit diese über- wiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens.

Appears in 2 contracts

Samples: www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-VMS- Verbundraum Nah- verkehrsleistungen Nahverkehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Strecken erbringen und deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · für Verkehrsdienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs, soweit diese über- wiegend überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben betrieben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens.

Appears in 1 contract

Samples: www.vdk.de

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen den Eisenbahnverkehr der Ei- senbahnverkehrsunternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-Verbundraum Nah- verkehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen Schienenpersonennahverkehr für deren Verkehrsleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Für Fahrausweise des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens, auch wenn der Fahrausweis Abschnitte im Schienen- personennahverkehr enthält. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (z.B. Straßen- und U-Bahnen) auf sowie ebenfalls nicht für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Busse, Schiffe etc.). Für Fahrten mit schienengebundenen Fahrzeugen gelten diese Fahrgastrechte nur für Strecken erbringen und Beförderungsleistungen, deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · ferner nicht für Verkehrsdienstleistungen des SchienenpersonennahverkehrsSchienenpersonennahver- kehrs, soweit diese über- wiegend überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmensbetrieben werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.evb-elbe-weser.de

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der im Anhang 1 aufgeführten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-Verbundraum Nah- verkehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen für deren in diesen Tarif einbezogene Verkehrsleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Für Fahrausweise des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens, auch wenn der Fahrausweis Abschnitte im SPNV enthält. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (z.B. Straßen- und U-Bahnen) auf sowie ebenfalls nicht für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z.B. Busse, Schiffe etc.). Für Fahrten mit schienengebundenen Fahrzeugen gelten diese Fahrgastrechte nur für Strecken erbringen und Beförderungsleistungen, deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · ferner nicht für Verkehrsdienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs, soweit diese über- wiegend überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmensbetrieben werden.

Appears in 1 contract

Samples: download.transdev.de

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahnverkehrs- unternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-Verbundraum Nah- verkehrsleistungen Nahver- kehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Strecken erbringen und deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · für Verkehrsdienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs, soweit diese über- wiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens.

Appears in 1 contract

Samples: www.regiobus.com

Eisenbahnverkehr. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten für alle Eisenbahnver- kehrsunternehmen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gemäß Teil X Xxxxxx 0 Punkt 1.2, die im VMS-VMS- Verbundraum Nah- verkehrsleistungen Nahverkehrsleistungen mit schienengebundenen Fahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) auf Strecken erbringen und deren Betrieb nach Eisenbahnrecht (AEG, EVO) erfolgt. Darüber hinaus gelten diese Fahrgastrechte bei der CBC auch auf der kompletten Linie C 11 Chemnitz – Stollberg. Diese Fahrgastrechte und Entschädigungsbedingungen gelten nicht: · - für die Beförderung mit anderen Schienenbahnen (Straßenbahnen) · - für die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln (z. X. Xxxxx) · - für Verkehrsdienstleistungen des Schienenpersonennahverkehrs, soweit diese über- wiegend überwiegend aus Gründen historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrie- ben betrieben werden Für Fahrkarten des Schienenpersonenfernverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Fernverkehrsunternehmens.

Appears in 1 contract

Samples: www.regiobus.com