Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um 1. Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderungen) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme; 2. Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; 3. Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 1. auf derselben Ursache, 2. auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder 3. auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: 1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; 2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; 3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; 4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; 5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche 1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde); 2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen; 3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 17.1 Versichert ist - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung Widerherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen und/oder -techniken –techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (§ 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Als Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diesegilt die vereinbarte Versicherungssumme.
1. 17.2 Abweichend von § 6.3 AHB gilt:
a) auf derselben Ursache,
2. b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
17.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
17.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. d) Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Service- Providing;
5. e) Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
17.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - bewusst
a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - ;
b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - mit
a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - ;
b) Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderungen) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. auf derselben Ursache,
2. auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 17.1. Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - Ziff. 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels DatenträgerDatenträgers, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - − sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch je- doch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - − der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
17.2. Für Abweichend von Ziff. 6.2 AHB stellt die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/im Versicherungsschein oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, seinen Nachträgen festgesetzte Versicherungssumme zugleich die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmendar. Abweichend Ist eine Versicherungs- summe von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich EUR 50.000.000 für Personen- Sach- und Vermögensschä- den (pauschal) vereinbart, beträgt die Höchstersatzleistung Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall jedoch höchstens EUR 20.000.000. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle Versicherungsfäl- le eines Versicherungsjahres darsind auf das 4-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
(1. ) auf derselben Ursache,
(2. ) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
(3. ) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektroni- scher Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
17.3. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. Ansprüche wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - bewusst
(1) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift ein- greift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), -
(2) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen herbeigeführt haben.
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Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen HPB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderungen) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis - A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen HPB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Im Rahmen der im Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenund seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungssummen beträgt die Versicherungssumme 1.000.000 EUR. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen HPB stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. auf derselben Ursache,
2. auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen HPB wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen HPB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 1. Versichert ist - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung Übermitt- lung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit so- weit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere ande- re Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - • sich daraus ergebender Personen- und SachschädenSach- schäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten Datenverände- rungen sowie - • der Kosten zur Wiederherstellung Widerherstellung der veränderten veränder- ten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung Speiche- rung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten bereitgestell- ten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 richten sich die Rechtsfolgen der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmennach Zif- fer 26 AHB.
2. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. 6.3 AHB gilt: Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein VersicherungsfallVersi- cherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese • auf derselben Ursache,
2. , • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung Bereit- stellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln Män- geln beruhen.
3. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, im Rahmen der vereinbarten Deckungssum- me soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer europäi- scher Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Für Schadenfälle außerhalb der Staaten der Europäi- schen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands und Lichtenstein beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 5.000.000 EUR.
4. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten ge- nannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung-Einwei- sung, -Schulung;
3. ; • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb-be- trieb, -wartung, -pflege;
4. - pflege; • Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;; • Betrieb von Datenbanken.
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind AnsprücheAn- sprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer VN bewusst - • unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial De- nial of Service Attacks), - B 220137 (01.21) • Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. SoftwareSoft- ware-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - • massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten unge- wollten elektronisch übertragenen Informationen Informatio- nen (z. B. Spamming), - • Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMit- versicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt herbeige- führt haben.
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Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 15.3.1 Versichert ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
(1. ) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - • sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - • der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt esSie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicher- heitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen gelten die Ziffern 9.4 und 9.5 aus dem Allgemeinen Teil (B) (Rechtsfolgen bei Verletzung Verlet- zung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend .
15.3.2 Kein Versicherungsschutz bieten wir für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
(1) Softwareerstellung, -handel, -implementierung, -pflege;
(2) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
(3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
(4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
(5) Betrieb von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Datenbanken.
15.3.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese • auf derselben Ursache,
2. , • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - 5.3 aus Abschnitt A1 findet insoweit keine Anwendung.
15.3.4 Für Versicherungsfälle im Ausland bieten wir – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur6.9 aus Abschnitt A1 – Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind .
15.3.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
(1) Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellungwegen Schäden, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Sie bewusst - • unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - • Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-VirenSoftwareviren, Trojanische trojanische Pferde);
(2. ) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit - • massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - • Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer Internetnutzer gesammelt werden sollen;
(3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit diese die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behörd- lichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben.
(4) Ansprüche aus Domainverletzungen, Markenrechtsschutzverletzungen und daraus resultierende Unterlassungsan- sprüche.
(5) Ansprüche, die im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen stehen, die aus Anlass eines Internetkaufs, -verkaufs oder einer Internetversteigerung auf einer entsprechenden Nutzerplattform entstanden sind. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung.
15.3.6 Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten beträgt je Versiche- rungsfall höchstens 300.000 Euro. Abweichend von Ziffer 5.2 aus Abschnitt A1 stellen diese zugleich die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
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Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-E Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. um Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren ComputerViren und/oder andere Schadprogramme;
2. Schadpro gramme; Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften fehler haften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - – sich daraus ergebender Personen- Personen und Sachschäden, nicht jedoch weiterer für wei tere Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Erfassung/ korrekte Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. erfassten Datenaustausches Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 5.10.1 bis A.9.1.3 5.10.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelndenüber mittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken tech niken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)26.1 AHB. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag ver einbarten Deckungssummen für Personen und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versicherungs fälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche rungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten Da ten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle Ver sicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Leis tungen: – Software Erstellung, -Handel Handel, -Implementierung Implementierung, -Pflege;
2. IT- Pflege; – IT Beratung, -AnalyseAnalyse, -Organisation Organisation, -EinweisungEinweisung, -Schulung;
3. Schulung; – Netzwerkplanung, -installation installation, -integration integration, -betriebbetrieb, -wartung wartung, -pflege;
4. pflege – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-Access, Host-Host, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 FullServiceProviding; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. Ansprüche wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-AttackenHackerAttacken, Denial of Service Servive Attacks), - – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Software Viren, Trojanische Pferde);
2. ; die in engem Zusammenhang stehen mit - – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen übertra genen Informationen (z. B. Spamming), - ) – Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
3. ; gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Vor schriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-TauschbörsenOnlineTauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt esEs ist Ihre Aufgabe, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie diese Obliegenheitvertraglichen Pflichten, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 26.1 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
a. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend Deckungssumme beträgt 100.000,- EUR und stellt abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese 6.2 AHB zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere Abweichend von Ziffer 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. Ursache - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
b. Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
c. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. -Pflege - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. -Schulung - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. -pflege - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Providing - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
d. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche:
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Sie bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), ) - Software einsetzteinsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer Sie oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 (1) Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels DatenträgerDaten- xxxxxx, soweit es sich handelt um
1. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere SchadprogrammeSchad- programme;
2. b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und SachschädenSachschä- den, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung Widerherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Ziff. (1) a) bis A.9.1.3 c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten bereitgestell- ten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 26.1 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
(2) Im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungs- summen beträgt die Versicherungssumme für unter IV. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenfallende Versicherungsfälle 50.000 EUR. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.2 AHB stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Höchstersatz- leistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Versicherungs- jahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung Versiche- rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung Bereit- stellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
(3) Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend abwei- chend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Zixx. 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
(4) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
(5) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz V-Schutz sind Ansprüche
1. a) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
2. b) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten unge- wollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. c) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behörd- lichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 7.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Zu a) bis A.9.1.3 c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 5. des Allgemeinen Teils zur Unternehmenspolice (Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
7.2 Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
7.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
7.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung- Schulung;
3. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. d) Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. e) Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
7.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. a) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Insurance Policy
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche gesetzli- che Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem AustauschAus- tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verände- rung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/oder andere Schadprogramme;,
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen we- gen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Er- fassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;Da- ten,
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 giltZu Ziff. 4.1: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)Ziff. A.9.2 26 AHB.
4.2 Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen keine höheren Versi- cherungssummen dokumentiert wurden, gilt: Die Höchstersatzleistung be- trägt innerhalb der vertraglichen Versicherungssumme je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung EUR 100.000,00, begrenzt auf EUR 100.000,00 für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darVersicherungsjahres. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser die- ser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem zeit- lichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
4.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen euro- päischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht ge- macht werden. A.9.4 .
4.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Service- Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
4.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift ein- greift (z. z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören zerstö- ren oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);,
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch elektro- nisch übertragenen Informationen (z. z.B. Spamming), - Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen In- formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;,
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 1. Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen § 4 I 10 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer elekt- ronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verände- rung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/und / oder andere Schadprogramme;
2. b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nichter- fassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen DatenaustauschDatenaus- tausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Zu IX. 1.a) bis A.9.1.3 1.c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschendenauszutauschen- den, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/Sicherheits- maßnahmen und / oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer § 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen II AHB (Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten).
2. A.9.2 Die Höchstersatzleistung Als Ersatzleistung gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungs- summe für Personen und Sachschäden, maximal jedoch je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darVersiche- rungsjahres. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Zeit- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektro- nischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 § 3 III 2, Absatz 1, Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen AHB wird gestrichen.
3. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen § 4 I 3 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Europäischer Staaten geltend gemacht werden.
4. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. - pflege; - Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;; - Betrieb von Datenbanken.
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. a) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. b) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. c) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen ge- setzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste be- wusste Pflichtverletzungen herbeigeführt habenhat.
Appears in 1 contract
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere ande- re Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Ziff. 4.1 (1) bis A.9.1.3 4.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können kön- nen auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
4.2 Die Höchstersatzleistung Höchstleistung des Versicherers ist je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenfür Personen- und Sachschäden auf 1 Mio. EUR pauschal sowie für Vermögensschäden auf 50.000 EUR für den Tarif Klassik bzw. für Vermögensschäden 100.000 EUR für den Tarif Premium beschränkt. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt Ziff. 6.2 AHB stellen diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende eintreten- de Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
4.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 wer- den.
4.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
4.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behördli- chen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-E- Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. 5.10.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere SchadprogrammeSchad- programme;
2. 5.10.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften fehler- haften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - – sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer für wei- tere Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Erfas- sung/korrekte Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;erfassten Datenaustau- sches
3. 5.10.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 5.10.1 bis A.9.1.3 5.10.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelndenüber- mittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken -tech- niken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)26.1 AHB. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versicherungs- fälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem zeitli- chem Zusammenhang oder
3. oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten Da- ten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-: – Software Erstellung, -Handel- Handel, -Implementierung- Implementierung, -Pflege;
2. IT-- Pflege; – IT- Beratung, -Analyse, -Organisation- Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; – Netzwerkplanung, -installation- installation, -integration- integration, -betrieb, -wartung- wartung, -pflege;
4. -pflege – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 ; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 5.10.3.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-Hacker- Attacken, Denial of Service Servive Attacks), - – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
2. 5.10.3.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen übertra- genen Informationen (z. z.B. Spamming), - ) – Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
3. 5.10.3.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Vor- schriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verände- rung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/und / oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nichterfas- sung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Personen-Sachschäden, nicht jedoch für weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten - sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder / korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;er- fassten Datenaustausch
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 (1) bis A.9.1.3 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/und/ oder -techniken – techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft ge- prüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)26.1 AHB. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten er- sten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektro- nischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen eu- ropäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-: - Software Erstellung, -Handel- Handel, -Implementierung- Implementierung, -Pflege;
2. IT-- Pflege; - IT- Beratung, -Analyse, -Organisation- Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation- installation, -integration- integration, -betrieb, -wartung- wartung, -pflege;
4. -pflege - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Pro- viding; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer versicherungsneh- mer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Servive Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören zer- stören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. z.B. Spamming), ) - Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen Infor- mationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 5.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt umum Schäden aus
(1. ) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verän- derung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nichter- fassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten Datenveränderungen, sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Ziff. 5.1 (1) bis A.9.1.3 5.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft ge- prüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechenentspre- chen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem .
5.2 Im Rahmen der im Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenund seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungssumme für das Privathaftpflicht-Risiko beträgt die Versicherungssumme 1 Million Euro pauschal für Perso- nen-, Sach- und Vermögensschäden. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.2 AHB stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. ; - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektroni- scher Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
5.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zah- lungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungs- union angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europä- ischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
5.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten Tätig- keiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Service- Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
5.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift ein- greift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen Infor- mationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt her- beigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-E- Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. 5.10.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere SchadprogrammeSchad- programme;
2. 5.10.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften fehler- haften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - – sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer für wei- tere Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Erfas- sung/korrekte Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;erfassten Datenaustau- sches
3. 5.10.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 5.10.1 bis A.9.1.3 5.10.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelndenübermit- telnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)26.1 AHB. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag ver- einbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versicherungs- fälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten Da- ten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-: – Software Erstellung, -Handel- Handel, -Implementierung- Implementierung, -Pflege;
2. IT-- Pflege; – IT- Beratung, -Analyse, -Organisation- Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; – Netzwerkplanung, -installation- installation, -integration- integration, -betrieb, -wartung- wartung, -pflege;
4. -pflege – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 ; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 5.10.3.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Servive Attacks), - – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
2. 5.10.3.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen übertra- genen Informationen (z. B. Spamming), - ) – Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
3. 5.10.3.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Vor- schriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Teil A Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung Be- reitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im InternetInter- net, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung Unbrauchbarma- chung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDaten- veränderung) bei Dritten durch Computer-Viren Vi- ren und/oder andere Schadprogramme;
2. b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - – sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten Da- tenveränderungen sowie - – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten ver- änderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster erfass- ter Daten;
3. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen elektroni- schen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 Hierfür gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaß nahmen und/oder -techniken (z.z. B. VirenscannerVirenscan- ner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese ObliegenheitOblie- genheit, so gilt Abschnitt I Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 15 (Rechtsfolgen Rechtsfol- gen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die .
4.2 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versi- cherungssumme ist die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag für derartige Schäden auf die in der zu entnehmenGrunde liegenden Deklaration genannte Summe begrenzt. Abweichend von Teil A Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.2.2 stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung Versi- cherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere insbeson- dere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. Zusammen- hang oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen glei- chen Mängeln beruhen. Teil A Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.2.3 wird gestrichen. A.9.3 .
4.3 Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend abwei- chend von Teil A Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 – für Versicherungsfälle Versicherungs- fälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten Staa- ten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
4.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend nachfol- gend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : – Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung-Implemen tie- rung, -Pflege;
2. ; – IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung-Einwei- sung, -Schulung;
3. ; – Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; – Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
4.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. a) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - – unbefugt in fremde DatenverarbeitungssystemeDatenverarbeitungs- systeme/Datennetze eingreift (z. B. HackerHa- cker-Attacken, Denial of Service Attacks), - – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern ver- ändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. b) die in engem Zusammenhang stehen mit - – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen In- formationen (z. B. Spamming), - – Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte be- stimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. c) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Vorschrif- ten (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen OnlineOn- line-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 17.1. Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - Ziff. 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels DatenträgerDatenträgers, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - − sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch je- doch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - − der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
17.2. Für Abweichend von Ziff. 6.2 AHB stellt die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/im Versicherungsschein oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, seinen Nachträgen festgesetzte Versicherungssumme zugleich die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmendar. Abweichend Ist eine Versicherungs- summe von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich EUR 50.000.000 für Personen- Sach- und Vermögensschä- den (pauschal) vereinbart, beträgt die Höchstersatzleistung Ersatzleistung für Schäden aus elektronischem Datenaustausch / Internetnutzung je Versicherungsfall jedoch höchstens EUR 20.000.000. Die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle Versicherungsfäl- le eines Versicherungsjahres darsind auf das 4-fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
(1. ) auf derselben Ursache,
(2. ) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
(3. ) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektroni- scher Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
17.3. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit Für Vermögensschäden beträgt die Gesamtleistung für alle Versi- cherungsfälle eines Versicherungsjahres – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 4 BBR - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nurEUR 5.000.000, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten den USA, US-Territorien oder Kanada und nach dem US-amerikanischem oder kanadi- schem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
17.4. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. Ansprüche wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - bewusst
(1) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift ein- greift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), -
(2) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen herbeigeführt haben.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die § 10 Nr. 13 – Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. 1.11.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDa- tenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere SchadprogrammeSchadprogram- me;
2. 1.11.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - Datenver- änderungen sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 1.11.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Nr. 1.11.1 bis A.9.1.3 1.11.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer Ihnen obliegt es, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft ge- prüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. Zusammen- hang oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 Im Rahmen der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichenim Versicherungsschein und in seinen Nachträgen ausgewiesenen Versiche- rungssumme beträgt die Versicherungssumme 1 Mio. A.9.3 Euro und stellt zugleich die Höchstent- schädigungsleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : – Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; – IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; – Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; – Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Arag Recht&heim Aktiv Bedingungen
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;.
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt esEs ist Ihre Aufgabe, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie diese Obliegenheitvertraglichen Pflichten, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 26.1 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
a) Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend Deckungssumme des Vertrages stellt - abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese 6.2 AHB - zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere Abweichend von Ziffer 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. Ursache - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
b) Versicherungsschutz besteht insoweit - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
c) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. -Pflege - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. -Schulung - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. -pflege - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Providing - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
d) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Sie bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), ) - Software einsetzteinsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);.
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), ) - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;.
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer Sie oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 a) Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - Ziff. 7.15 AHB-Privat 20/SD 10.2020 – die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung Bereit- stellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten bereitgestell- ten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiteine dieser Obliegenheiten, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 26 AHB-Privat 20/SD 10.2020 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten).
b) Ergänzend zu Ziff. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere 6.3 AHB-Privat 20/SD 10.2020 gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung Versiche- rung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versi- cherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
c) Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - Ziff. 7.9 AHB-Privat 20/SD 10.2020 – für Versicherungsfälle Versicherungs- fälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
d) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-ErstellungHerstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
e) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze Datennetzwerke eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. SoftwareSoft- ware-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes be- wusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen rechtswidri- gen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
f) Die Ersatzleistung ist festgelegt auf eine Höchstsumme für in Europa und auch außerhalb Europas gel- tend gemachte Schäden in Höhe von 75.000 Euro.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 6.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. um Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. ; Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - ‒ sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - ‒ der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. ; Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Zu a. bis A.9.1.3 c. gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 5. des Allgemeinen Teils zur UnternehmensPolice (Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
6.2 Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese ‒ auf derselben Ursache,
2. , ‒ auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder ‒ auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
6.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
6.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. - Schulung; Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ; Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
6.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. Ansprüche wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - ‒ unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Hacker- Attacken, Denial of Service Attacks), - ‒ Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. ; die in engem Zusammenhang stehen mit - ‒ massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - ‒ Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. ; gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt habenhat.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden Schä- den aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. 5.10.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. 5.10.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - – sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer für weitere Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - – der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Erfassung/korrekte Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;erfassten Datenaustausches
3. 5.10.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 5.10.1 bis A.9.1.3 5.10.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung 26.1 AHB. Seite 16 von Obliegenheiten). A.9.2 36 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Zeit- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese – auf derselben Ursache,
2. , – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-: – Software Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-; – IT- Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; – Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. -pflege – Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 ; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 5.10.3.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - – unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Servive Attacks), - – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
2. 5.10.3.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. z.B. Spamming), - ) – Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
3. 5.10.3.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen ge- setzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.2.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, (z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger), soweit es sich handelt um
1. 4.2.1.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten Drit- ten durch Computer-Viren und/oder andere SchadprogrammeSchadpro- gramme;
2. 4.2.1.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten Da- ten bei Dritten und zwar wegen - • sich daraus ergebender Personen- und SachschädenSachschä- den, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - • der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 4.2.1.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Da- tenaustausch.
4.2.2 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschendenaus- zutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten Da- ten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden wer- den bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechenent- sprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
4.2.3 Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versiche- rungssumme für Sach- und Vermögensschäden auf 1.000.000 Euro je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenbegrenzt. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Dieser Betrag stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende ein- tretende Versicherungsfälle gelten als ein VersicherungsfallVersiche- rungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese • auf derselben Ursache,
2. , • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung Bereitstel- lung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Die Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
4.2.4 Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche Haftpflicht- ansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
4.2.5 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten ge- nannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : • Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; • IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; • Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; • Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, (z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. ); • Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
4.2.6 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 4.2.6.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - • unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - • Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. SoftwareSoft- ware-Viren, Trojanische Pferde);
2. 4.2.6.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - • massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - • Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt ge- sammelt werden sollen;
3. 4.2.6.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMitversi- cherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflicht- verletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt esEs ist Ihre Aufgabe, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie diese Obliegenheitvertraglichen Pflichten, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 26.1 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
a. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend Deckungssumme beträgt 300.000,- EUR und stellt - abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese 6.2 AHB - zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere Abweichend von Ziffer 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. Ursache - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
b. Versicherungsschutz besteht insoweit - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
c. Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. -Pflege - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. -Schulung - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. -pflege - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Providing - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
d. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche:
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Sie bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), ) - Software einsetzteinsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), ) - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer Sie oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - § 7.15 AHB2008 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/und / oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch für weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten - sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder / korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;erfassten Datenaustausch
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Datenaustausch Für die Ziffern A.9.1.1 (1) bis A.9.1.3 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/und/ oder -techniken – techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)§ 26.1 AHB2008. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung Versicherungssumme für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darjeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 beruhen Versicherungsschutz besteht - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.9 AHB2008 – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-: - Software Erstellung, -Handel- Handel, -Implementierung- Implementierung, -Pflege;
2. IT-- Pflege; - IT- Beratung, -Analyse, -Organisation- Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation- installation, -integration- integration, -betrieb, -wartung- wartung, -pflege;
4. -pflege - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 ; Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. z.B. Hacker-Hacker- Attacken, Denial of Service Servive Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Software- Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. z.B. Spamming), ) - Dateien (z. z.B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Internet Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behördli- chen Vorschriften (z. z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 5.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit insoweit es sich um Schäden handelt umaus
1. 5.1.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verände- rung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. 5.1.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nicht- erfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfas- sung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 5.1.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 Ziffer 5.1 und 5.2 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnah- men und/oder -techniken (z.B. zum Beispiel Virenscanner, Firewall, WEP-Ver- schlüsselung bei Wireless-LAN) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt Wird die genannte Obliegenheit vor- sätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherungsnehmer diese ObliegenheitVersicherer unter den Vor- aussetzungen der Ziffer 26 AHB zur Kündigung berechtigt, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein sowie ganz oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. teilweise leistungsfrei sein.
5.2 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende eintretenden Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. 5.2.1 auf derselben Ursache,
2. 5.2.2 auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. 5.2.3 auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elek- tronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 ge- strichen.
5.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten versicher- ten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
5.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten Tätig- keiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung5.4.1 SoftwareHerstellung, -HandelHandel, -ImplementierungImplementierung, -PflegePflege;
2. 5.4.2 IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. 5.4.3 Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflegepflege;
4. 5.4.4 Bereithaltung fremder Inhalte Inhalte, zum Abruf, z. B. Beispiel Access-, Host-, Full-Full- Service-Providing;
5. 5.4.5 Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
5.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 5.5.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - Versicherungs- nehmer bewusst
a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift Datennetzwerke ein- greift (z. B. zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Denial-of-Service-Attacks), - ,
b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. 5.5.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - mit
a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. zum Beispiel Spamming), - ,
b) Dateien (z. B. zum Beispiel Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. 5.5.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit so- weit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsenrechts- widrigen OnlineTauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 1. Versichert ist - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung Widerherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken –techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (§ 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
2. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen § 6.2 AHB stellt diese die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. a) auf derselben Ursache,
2. b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen § 6.3 AHB wird gestrichen.
3. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
4. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege- pflege;
4. d) Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Service- Providing;
5. e) Betrieb von Datenbanken.
5. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - bewusst
a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - ;
b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - mit
a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - ;
b) Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - Nr. 7.15 AB_IPH – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare Systemelektro- nischer Daten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Verände- rung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren Computer- viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften fehlerhafte Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - • sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch je- doch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten Datenveränderungen, sowie - • der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster er- fasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für Nr. Für die Ziffern A.9.1.1 4.1 (1) bis A.9.1.3 4.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaß- nahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Nr. 26 AB_IPH (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem .
4.2 Im Rahmen der im Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenund seinen Nachträgen ausgewiesenen Versicherungssummen beträgt die Versicherungs- summe 00.000 €. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Nr. 6.2 AB_IPH stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle Ver- sicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese • auf derselben Ursache,
2. , • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer elektro- nischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 1. Versichert ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. z.B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt umum Schäden aus
1. 1.1 der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. 1.2 der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder korrekter Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 1.3 der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch; Für Ziffer 1.1. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 1.3. gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer ist der Versicherer nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 und 2 VVG zur Kündigu ng berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)Kündigung wirksam.
2. A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Im Rahmen der im Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenund seinen Nachträgen ausgewiesene/-n Versicherungssumme/-n beträgt/betragen die Versicherungssumme/-n für diese Deckungserweiterung 1.000.000 EUR. Abweichend von Teil II D Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt 3.1.1 stellt/stellen diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese auf derselben Ursache,
2. , auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Insurance Policy
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 1. Versichert ist - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung Widerherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken –techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (§ 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
2. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen § 6.2 AHB stellt diese die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. a) auf derselben Ursache,
2. b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen § 6.3 AHB wird gestrichen.
3. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
4. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. d) Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Service- Providing;
5. e) Betrieb von Datenbanken.
5. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - bewusst
a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - ;
b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - mit
a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - ;
b) Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 6.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 Zu a) bis A.9.1.3 c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 5 des Allgemeinen Teils zur Unternehmenspolice (Rechtsfolgen bei der Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
6.2 Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.3 AHB wird gestrichen. A.9.3 .
6.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
6.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung- Schulung;
3. c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. d) Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. e) Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
6.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. a) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Insurance Policy
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 12.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung Bereit- stellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
(1. ) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Ver- änderung von Daten (DatenveränderungenDatenverarbeitung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nicht- erfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender ergebenden Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft fehler- haft erfasster Daten;; B AH 4 (01.04.2020)
(3. ) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Datenaus- tausch.
12.2 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschendenauszutau- schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Si- cherungsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. VirenscannerVirenscan- ner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten)Ziff. A.9.2 26 AHB.
12.3 Die Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. Euro je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Schadensereig- nis.
12.4 Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darZiff. Mehrere 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese - auf derselben Ursache,
2. , - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem sachli- chem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 .
12.5 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Ziff. 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen den EU-Staaten sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein nach dem Recht europäischer eines dieser Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 .
12.6 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. : - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. ; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. ; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. ; - Bereithaltung fremder Inhalte zum AbrufInhalte, z. B. Access-, Host-, Full-ServiceSer- vice-Providing;
5. ; - Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
12.7 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
(1. ) wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze Daten- netze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), ; - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Tro- janische Pferde);
(2. ) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. SpammingSpam- ming), ; - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte be- stimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
(3. ) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMitversicher- ten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme Teil- nahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 4.1 Eingeschlossen ist - – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - Teil B Zif- fer 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen Schäden SchÅden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels DatenträgerDatentrÅger, soweit es sich handelt um
1. 4.1.1 Löschung, UnterdrückungUnterdrÄckung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung VerÅnderung von Daten (DatenveränderungenDatenverÅnderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. Datenveränderung 4.1.2 DatenverÅnderung aus sonstigen Gründen GrÄnden sowie der die Nichterfassung und fehlerhaften fehlerhafte Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und SachschädenSachschÅden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten DatenverÅnderungen sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten verÅnderten Da- ten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 4.1.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Daten- austausch.
4.2 Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschendenauszutau- schenden, zu übermittelndenÄbermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. VirenscannerViren- scanner, Firewall) gesichert oder geprüft geprÄft werden bzw. worden wor- den sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Teil A Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen 3.4 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 .
4.3 Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmenauf 50.000,-- Euro begrenzt. Abweichend von Teil B Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen 6.2 AHB stellt diese dieser Betrag zugleich die Höchstersatzleistung für fÄr alle Versicherungsfälle VersicherungsfÅlle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während wÅhrend der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle eintre- tende VersicherungsfÅlle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten VersicherungsfÅlle ein- getreten ist, wenn diese
1. diese auf derselben Ursache,
2. , auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln MÅngeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um
1. Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderungen) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis - A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. auf derselben Ursache,
2. auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Haftpflichtversicherungs- bedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 5.1 Versichert ist - insoweit – abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem AustauschAus- tausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt umum Schäden aus
1. 5.1.1 Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Ver- änderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Computer- Viren und/oder andere Schadprogramme;
2. 5.1.2 Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung Nicht- erfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen
a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - sowie
b) der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/ korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
3. 5.1.3 Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen DatenaustauschDaten- austausch.
5.2 Ergänzend zu Ziffer 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirk- samkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Ver- sicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
5.2.1 auf derselben Ursache,
5.2.2 auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
5.2.3 auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Für die Ziffern A.9.1.1 Ziffer 5.1 bis A.9.1.3 5.2 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.B. zum Beispiel Virenscanner, Firewall, WEP-Ver- schlüsselung bei Wireless-LAN) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen Maß- nahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt Wird die genannte Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherungsnehmer diese ObliegenheitVersicherer unter den Voraussetzungen der Ziffer 26 AHB zur Kündigung berechtigt, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein sowie ganz oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn dieseteilweise leistungsfrei sein.
1. auf derselben Ursache,
2. auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 5.3 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. 5.3.1 Software-ErstellungHerstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. 5.3.2 IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. 5.3.3 Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. 5.3.4 Bereithaltung fremder Inhalte Inhalte, zum Abruf, z. B. Beispiel Access-, Host-, Full-Full- Service-Providing;
5. 5.3.5 Betrieb von Datenbanken. A.9.5 .
5.4 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. 5.4.1 wegen Schäden Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst - Versiche- rungsnehmer bewusst
a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze Datennetzwerke eingreift (z. B. zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Denial-of-Service-Attacks), - ,
b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
2. 5.4.2 die in engem Zusammenhang stehen mit - mit
a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. zum Beispiel Spamming), - ,
b) Dateien (z. B. zum Beispiel Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
3. 5.4.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen gesetz- lichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. A.9.1 Eingeschlossen 13.3.1 Versichert ist - insoweit abweichend von Ziffer 4.1.10 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen - die Ihre gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare SystemDaten, z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um. Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
(1. ) der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (DatenveränderungenDatenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
(2. ) der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - • sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen außerhalb des Systems des Adressaten sowie - • der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung oder Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft fehler- haft erfasster Daten;
(3. ) der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch. Für die Ziffern A.9.1.1 bis A.9.1.3 gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt esSie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicher- heitsmaßnahmen und/oder -techniken (z.z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 6 der Haftpflichtversicherungs- bedingungen gelten die Ziffern 9.4 und 9.5 aus dem Allgemeinen Teil (B) (Rechtsfolgen bei Verletzung Verlet- zung von Obliegenheiten). A.9.2 Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen. Abweichend .
13.3.2 Keinen Versicherungsschutz bieten wir für Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
(1) Softwareerstellung, -handel, -implementierung, -pflege;
(2) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
(3) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
(4) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
(5) Betrieb von Ziffer 3.2 Absatz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen stellt diese zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Datenbanken.
13.3.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
1. diese • auf derselben Ursache,
2. , • auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
3. oder • auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 3.2 Satz 3 der Haftpflichtversicherungsbedingungen wird gestrichen. A.9.3 Versicherungsschutz besteht - 5.3 aus Abschnitt A1 findet insoweit keine Anwendung.
13.3.4 Für Versicherungsfälle im Ausland bieten wir – insoweit abweichend von Ziffer 4.1.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur6.9 aus Abschnitt A1 – Versicherungsschutz ausschließlich, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. A.9.4 Nicht versichert sind .
13.3.5 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
(1) Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
1. Software-Erstellungwegen Schäden, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
2. IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
3. Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
4. Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing;
5. Betrieb von Datenbanken. A.9.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche
1. wegen Schäden die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer Sie bewusst - • unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift eingreifen (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - • Software einsetzteinsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.z. B. Software-VirenSoftwareviren, Trojanische trojani- sche Pferde);
(2. ) Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit - • massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - • Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer Internetnutzer gesammelt werden sollen;
(3. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten) Versicherungsansprüche aller Personen, soweit diese die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen behörd- lichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben.
(4) Ansprüche aus Domainverletzungen, Markenrechtsschutzverletzungen und daraus resultierende Unterlassungsan- sprüche.
(5) Ansprüche, die im Zusammenhang mit vertraglichen Ansprüchen stehen, die aus Anlass eines Internetkaufs, -verkaufs oder einer Internetversteigerung auf einer entsprechenden Nutzerplattform entstanden sind. Ziffer 2.3 aus Abschnitt A1 findet keine Anwendung.
13.3.6 Die Versicherungssumme für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten beträgt je Versiche- rungsfall höchstens 100.000 Euro. Abweichend von Ziffer 5.2 aus Abschnitt A1 stellen diese zugleich die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar.
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Samples: Haftpflichtversicherung