Common use of Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung Clause in Contracts

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Inter- net, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich han- delt um (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogram- me; (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- den, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie - der Kosten zur Widerherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austausch. Für Ziffern 7.5.1 (1) bis 7.5.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren- scanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungen. 7.5.2 Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- ware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- cherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen.

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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 Eingeschlossen 17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich han- delt handelt um (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogram- meSchadprogramme; (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- denSachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie - sowie b) der Kosten zur Widerherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 (1) bis 7.5.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen und/oder -techniken –techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungen§ 26.1 AHB – Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten. Abweichend von § 6.2 AHB stellt die Versicherungssumme von 100.000 EUR zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. 7.5.2 17.2 Abweichend von § 6.3 AHB gilt: a) auf derselben Ursache, b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. 17.3 Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 17.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - : a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - ; b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - ; c) Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten ; d) Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- ServiceFull-Service- Providing; - ; e) Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 17.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer bewusst - Versicherungsnehmer bewusst a) unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datenverarbeitungssysteme / Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - ; b) Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- wareSoftware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - mit a) massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - ; b) Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt gesammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- chertenMitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 a) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 Ziff. 7.15 AHB– die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Inter- net, per E-Mail oder mittels DatenträgerInternet, soweit es sich han- delt handelt um (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/und/ oder andere Schadprogram- meSchadprogramme; (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- denSachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie Datenveränderungen, - der Kosten zur Widerherstellung Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 (1) bis 7.5.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken –techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiteine dieser Obliegenheiten, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungenZiff. 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). 7.5.2 b) Ergänzend zu Ziff. 6.3 AHB gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese – auf derselben Ursache, – auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder – auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. c) Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB– für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 d) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-ErstellungHerstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten – Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Full-Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 e) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze Datennetzwerke eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- ware-Software- Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt gesammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- chertenMitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 . Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden Höchstersatzleistung beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle Schadenfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichenVersicherungsjahres 50.000 EUR.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 8.1 Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 – 7.15 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer DatenDaten seitens des Versicherungsnehmers bzw. über das ihm zurechenbare System, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich han- delt um (1) handelt um Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogram- me; (2) Schadprogramme; Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- denSachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie - außerhalb des Systems des Adressaten sowie ‒ der Kosten zur Widerherstellung Wiederherstellung der veränderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) ; Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 (1) Zu a. bis 7.5.1 (3) c. gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 5. des Allgemeinen Teils zur UnternehmensPolice (Rechtsfolgen bei der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungenVerletzung von Obliegenheiten). 7.5.2 Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- ware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- cherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (8.2 Ersatzleistung siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichenLeistungsübersicht. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von 7.9 AHB - für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden. 8.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, - Schulung; Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; Bereithaltung fremder Inhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full-Service-Providing; Betrieb von Datenbanken. 8.5 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst ‒ unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker- Attacken, Denial of Service Attacks), ‒ Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Software-Viren, Trojanische Pferde); die in engem Zusammenhang stehen mit ‒ massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), ‒ Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen; gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 Eingeschlossen 17.1 Versichert ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 § 7.15 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit es sich han- delt handelt um (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogram- meSchadprogramme; (2) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - wegen a) sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- denSachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie - sowie b) der Kosten zur Widerherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 (1) bis 7.5.1 (3) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen und/oder -techniken –techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungen. 7.5.2 Versicherungsschutz besteht § 26.1 AHB insoweit abweichend Rechtsfolgen bei Verletzung von Ziffer 1.7.9 – für Versicherungsfälle im AuslandObliegenheiten. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- ware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- cherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung Als Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf Versicherungsjahres gilt die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - vereinbarte Versicherungssumme. 17.2 Abweichend von § 6.3 AHB gilt: a) auf derselben Ursache, - , b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder - oder c) auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen. 17.3 Versicherungsschutz besteht – abweichend von § 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. 17.4 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: a) Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; b) IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 1. Eingeschlossen ist - insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 – § 4 I 10 AHB - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden Sch den aus dem Austausch, der Übermittlung bermittlung und der Bereitstellung elektronischer DatenDaten seitens des Versicherungsnehmers bzw. ber das ihm zurechenbare System, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail oder mittels DatenträgerDatentr ger, soweit es sich han- delt handelt um (1a) LöschungL schung, UnterdrückungUnterdr ckung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung Ver nderung von Daten (DatenveränderungDatenver nderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/und / oder andere Schadprogram- meSchadprogramme; (2b) Datenveränderung Datenver nderung aus sonstigen Gründen Gr nden sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- Sachsch den, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie Datenver nderungen au erhalb des Systems des Adressaten sowie - der Kosten zur Widerherstellung Wiederherstellung der veränderten ver nderten Daten des Adressaten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3c) Störung St rung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 (1F r Ziff. 1.a) bis 7.5.1 (31.c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelndenbermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/Sicherheitsma nahmen und / oder -techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft gepr ft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können Ma nahmen k nnen auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 § 6 II AHB (Rechtsfolgen bei der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungenVerletzung von Obliegenheiten). 7.5.2 2. Im Rahmen der im Versicherungsschein und seinen Nachtr gen ausgewiesenen Versicherungssummen betr gt die Versicherungssumme Abweichend von § 3 III 2, Absatz 3 AHB stellt diese zugleich die H chstersatzleistung f r alle Versicherungsf lle eines Versicherungsjahres dar. Mehrere w hrend der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsf lle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsf lle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der bermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen M ngeln beruhen. § 3 III 2, Absatz 1, Satz 3 AHB wird gestrichen. 3. Versicherungsschutz besteht - insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 – für Versicherungsfälle § 4 I 3 AHB - f r Versicherungsf lle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche Haftpflichtanspr che in europäischen europ ischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer europ ischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 4. Nicht versichert sind Ansprüche Anspr che aus nachfolgend genannten Tätigkeiten T tigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung- Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung- wartung, -pflege; - Bereithalten Bereithaltung fremder InhalteInhalte zum Abruf, z. B. Access-, Host-, Full- Full-Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 5. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind AnsprücheAnspr che (1a) wegen SchädenSch den, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Hacker- Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung Datenordnung zu zerstören zerst ren oder zu verändern ver ndern (z. B. Soft- ware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt werden sollen; (3) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- cherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen.z.

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Samples: Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 (1) Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 Ziff. 7.15 AHB CIF:PRO 2018 – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer DatenDaten oder im Rahmen der Datenver- arbeitung, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail Email oder mittels DatenträgerDa- tenträger, soweit es sich han- delt handelt um (1a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren Computerviren und/oder andere Schadprogram- meSchadprogramme; (2b) Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- denSach- schäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen so- wie - Datenverände- rungen sowie – der Kosten zur Widerherstellung Wiederherstellung der veränderten veränder- ten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung Speiche- rung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3c) Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDatenaustausch. Für Ziffern 7.5.1 Ziff. 4.1 (1) a) bis 7.5.1 (3c) gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schendenauszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten bereitgestell- ten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen Maß- nahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungenZiff. 26 AHB CIF:PRO 2018 (Rechtsfolgen bei Verlet- zung von Obliegenheiten). 7.5.2 (2) Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.9 Ziff. 7.9 AHB CIF:PRO 2018 – für Versicherungsfälle Versicherungs- fälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 (3) Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten ge- nannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - E76-07.2018/01 – IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb-be- trieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten – Bereithaltung fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Full-Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 (4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind AnsprücheAn- sprüche (1a) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datenverarbeitungssyste- me/Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - ; – Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung Daten- ordnung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- wareSoftware-Viren, Trojanische Pferde); (2b) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten unge- wollten elektronisch übertragenen Informationen Informatio- nen (z. B. Spamming), - ; – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich widerrecht- lich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer ge- sammelt Internetnut- zer gesammelt werden sollen; (3c) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- chertenMit- versicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vor- schriften be- hördlichen Vorschriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen herbeigeführt Pflichtverletzungen herbeige- führt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung. 7.5.1 Eingeschlossen ist – insoweit abweichend von Ziffer 1.7.15 – Ziff. 7.15 AHB - die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder E-Mail, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, z. B. im Inter- netInternet, per E-Mail oder mittels Datenträger, soweit auch wenn es sich han- delt umum Schäden handelt aus (1) a. der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogram- meSchad- programme; (2) b. der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten Dritten, und zwar wegen - sich daraus ergebender Personen- und Sachschä- den, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen Datenveränderungen, so- wie - der Kosten zur Widerherstellung Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Erfassung/ korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten; (3) c. der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Daten- austauschDa- tenaustausch. Mitversichert gelten – abweichend von Xxxx. 7.10 AHB – derar- tige Schäden auch im Ausland. Für Ziffern 7.5.1 (1) Abschnitt a. bis 7.5.1 (3) c. gilt: Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutau- schenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen Si- cherheitsmaßnahmen und/oder -techniken -techn ken (z. B. Viren- scannerVirenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. wor- den worden sind, die dem Stand der Technik Techn k entsprechen. Diese Maßnahmen können kön- nen auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 13.1.3 der Helvetia Business Allgemeine Versiche- rungsbedingungen. 7.5.2 Versicherungsschutz besteht – insoweit abweichend Ziff. 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Ziffer 1.7.9 – für Versicherungsfälle im AuslandObliegenheiten). Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtan- sprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht eu- ropäischer Staaten geltend gemacht werden. 7.5.3 Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full- Service-Providing; - Betrieb von Datenbanken. 7.5.4 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versi- cherungsnehmer bewusst - unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/ Datennetze eingreift (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), - Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenord- nung zu zerstören oder zu verändern (z. B. Soft- ware-Viren, Trojanische Pferde); (2) die in engem Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewoll- ten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer Ansprüche ge- sammelt werden sollen; (3) gegen gen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversi- chertenMitversicherten, soweit so- weit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen ge- setzlichen oder behördlichen Vor- schriften (z. B. Teilnahme an rechtswidrigen Online- Tauschbörsen) Vorschriften sowie von Anweisun- gen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtver- letzungen Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. 7.5.5 Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für derartige Schäden beträgt 1 Mio. Euro. Diese stellt zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versi- cherungsjahres dar. Es erfolgt eine Anrechnung je Versicherungsfall auf die Ver- sicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. auf die Pauschalversicherungssumme des Vertrages sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung (siehe Ziffer 1.6.1 und 1.6.2). Ziffer 1.6.3 wird gestrichen. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle einge- treten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sach- lichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 1.6.4 wird gestrichen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung