EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in drei Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsung; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung; Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossen.
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. [Im Falle, dass die endgültigen Bedingungen für die betreffende Serie von Nichtdividendenwerten durch Wiederholung der betreffenden im Prospekt angeführten Angaben bestimmt und die betreffenden Platzhalter vervollständigt werden („Konsolidierte Bedingungen“), einfügen:(2) Die Schuldverschreibungen für die Nichtdividendenwerte geltenden Emissionsbedingungen (die „Bedingungen“) sind wie nachfolgend aufgeführt. [Die Bestimmungen der anwendbaren Emissionsbedingungen unter dem Programm Vervollständigung der betreffenden Leerstellen hier wiederholen]] [Im Falle, dass die endgültigen Bedingungen für die betreffende Serie von Nichtdividendenwerten durch Verweis auf die im Prospekt enthaltenen Musterbedingungen bestimmt werden gemäß („Verweis- Bedingungen“), einfügen: Dieser Teil I. der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den nachstehenden im Prospekt enthaltenen Muster- Emissionsbedingungen begebenzu lesen. Begriffe, die in drei Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: dem Muster der Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsung; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung; Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet definiert sind, indem haben die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen gleiche Bedeutung, wenn sie in diesen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wirdverwendet werden. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen Bezugnahmen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster diesem Abschnitt der Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und Absätze des Musters der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänztEmissionsbedingungen. Die maßgeblichen Leerstellen in den auf die Nichtdividendenwerte anwendbaren Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen gelten als durch die in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen des Musters der Emissionsbedingungen, die sich auf Variable dieser Endgültigen Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt werden der Sammelurkundeoder die gestrichen werden, welche gelten als in den auf die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossenNichtdividendenwerte anwendbaren Emissionsbedingungen (die "Bedingungen") gestrichen.]
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in drei fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsungnicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsunggewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsungnicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für hypothekarisch und öffentlich fundierte Pfandbriefe. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossenhinzugefügt.
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in drei fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsungnicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsunggewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsungnicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für gedeckte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossenhinzugefügt.
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in drei fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsungnicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsunggewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsungnicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 3 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 3 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, angeschlossenhinzugefügt.
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