EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügt. (1) Währung. Stückelung. Form. Diese [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wird von der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (die "Emittentin") in [Währung einfügen] (die "Währung") [im Falle einer Daueremission, einfügen: als Daueremission ab dem] [im Falle keiner Daueremission einfügen: am] [(Erst-)Begebungstag einfügen] (der "Begebungstag") begeben. Die Serie von Schuldverschreibungen ist eingeteilt in Stückelungen im Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) von [Nennbetrag (oder Nennbeträge) einfügen] (jeweils ein "Nennbetrag") und weist einen Gesamtnennbetrag von [im Falle einer Daueremission einfügen: bis zu] [Gesamtnennbetrag einfügen] auf. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber (jeweils ein "Anleihegläubiger").
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Samples: Debt Issuance Program
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für hypothekarisch und öffentlich fundierte SchuldverschreibungenPfandbriefe. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügt.
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wird von der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (die "Emittentin") in [Währung einfügen] (die "Währung") [im Falle einer Daueremission, einfügen: als Daueremission ab dem] [im Falle keiner Daueremission einfügen: am] [(Erst-)Begebungstag einfügen] (der "Begebungstag") begeben. Die Serie von Schuldverschreibungen ist eingeteilt in Stückelungen im Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) von [Nennbetrag (oder Nennbeträge) einfügen] (jeweils ein "Nennbetrag") und weist einen Gesamtnennbetrag von [im Falle einer Daueremission einfügen: bis zu] [Gesamtnennbetrag einfügen] [im Falle einer Aufstockungsmöglichkeit einfügen: (mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu [Gesamtnennbetrag inkl. Aufstockungsvolumen einfügen])] auf. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber (jeweils ein "Anleihegläubiger").
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf drei Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen mit fixer Verzinsung; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsung; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 3 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 3 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügtangeschlossen.
(1) Währung. , Stückelung. Form. Diese Serie [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer Seriennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wird von der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung HYPO TIROL BANK AG (die "Emittentin") in [festgelegte Währung einfügen] (die "festgelegte Währung") [im Falle einer Daueremission, einfügen: als Daueremission ab dem] [im Falle keiner Daueremission einfügen: am] [(Erst-)Begebungstag einfügen] (der "Begebungstag") begeben. Die Serie von Schuldverschreibungen ist eingeteilt in Stückelungen im Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) von [Nennbetrag (oder Nennbeträge) einfügen] (jeweils ein "Nennbetrag") und weist einen Gesamtnennbetrag von [im Falle einer Fall von Schuldverschreibungen, die als Daueremission angeboten und begeben werden, einfügen: bis zu] [festgelegte Währung und Gesamtnennbetrag einfügen] auf(in Worten: [Gesamtnennbetrag in Worten einfügen]) in der Stückelung von [festgelegte Währung und festgelegte Stückelung einfügen] (die "festgelegte Stückelung") begeben.
(1) Currency, Denomination. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber This series [insert number of series] of notes (jeweils ein the "AnleihegläubigerNotes") is being issued by HYPO TIROL BANK AG (the "Issuer") in [insert specified currency] (the "Specified Currency") in the aggregate principal amount of [in case of Notes offered and issued as tap issues insert: up to] [insert specified currency and aggregate principal amount] (in words: [insert aggregate principal amount in words]) in the denomination of [insert specified currency and specified denomination] (the "Specified Denomination"). [Im Fall einer Zusammenfassung der Tranche mit einer bestehenden Serie, einfügen: Diese Tranche [Tranchennummer einfügen] wird mit der Serie [Seriennummer einfügen], ISIN [⚫] [/ WKN [⚫]], Tranche 1 begeben am [Valutierungstag der ersten Tranche einfügen] [und der Tranche [Tranchennummer einfügen] begeben am [Valutierungstag der zweiten Tranche einfügen] dieser Serie] [und der Tranche [Tranchennummer einfügen] begeben am [Valutierungstag der dritten Tranche einfügen] dieser Serie] konsolidiert und formt mit dieser eine einheitliche Serie [Seriennummer einfügen]. Der Gesamtnennbetrag der Serie [Seriennummer einfügen] lautet [Gesamtnennbetrag der gesamten konsolidierten Serie einfügen].] [In the case the Tranche to become part of an existing Series, insert: This Tranche [insert number of tranche] shall be consolidated and form a single Series [insert number of series] with the Series [insert number of series], ISIN [⚫] [/ WKN [⚫]] Tranche 1 issued on [insert Issue Date of Tranche 1] [and Tranche [insert number of tranche] issued on [insert Issue Date of Tranche 2] of this Series] [and Tranche [insert number of tranche] issued on [insert Issue Date of Tranche 3] of this Series]. The aggregate principal amount of Series [insert number of series] is [insert aggregate principal amount of the consolidated Series].]
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Samples: Debt Issuance Program
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf drei Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen mit fixer Verzinsung; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen mit variabler und/oder strukturierter Verzinsung; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) SchuldverschreibungenSchuldverschreibungen ohne laufende Verzinsung; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 3 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (konsolidierte Emissionsbedingungen) (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (Langform-Emissionsbedingungen) (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 3 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügtangeschlossen.
(1) Währung. , Stückelung. Form. Diese Serie [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer Seriennummer einfügen] Tranche dervon [nachrangigen] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wird von der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung HYPO TIROL BANK AG (die "Emittentin") in [festgelegte Währung einfügen] (die "festgelegte Währung") [im Falle einer Daueremission, einfügen: als Daueremission ab dem] [im Falle keiner Daueremission einfügen: am] [(Erst-)Begebungstag einfügen] (der "Begebungstag") begeben. Die Serie von Schuldverschreibungen ist eingeteilt in Stückelungen im Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) von [Nennbetrag (oder Nennbeträge) einfügen] (jeweils ein "Nennbetrag") und weist einen Gesamtnennbetrag von [im Falle einer Fall von Schuldverschreibungen, die als Daueremission angeboten und begeben werden, einfügen: bis zu] [festgelegte Währung und Gesamtnennbetrag einfügen] auf(in Worten: [Gesamtnennbetrag in Worten einfügen]) in der Stückelung von [festgelegte Währung und festgelegte Stückelung einfügen] (die "festgelegte Stückelung") (die "Schuldverschreibungen", jede eine "Schuldverschreibung") begeben.
(1) Currency, Denomination. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber This series [insert number of series] of [subordinated] notes is being issued by HYPO TIROL BANK AG (jeweils ein the "AnleihegläubigerIssuer") in [insert specified currency] (the "Specified Currency") in the aggregate principal amount of [in case of Notes offered and issued as tap issues insert: up to] [insert specified currency and aggregate principal amount] (in words: [insert aggregate principal amount in words]) in the denomination of [insert specified currency and specified denomination] (the "Specified Denomination") each (the "Notes" and each a "Note"). [Im Fall einer Zusammenfassung der Tranche mit einer bestehenden Serie, einfügen: Diese Tranche [Tranchennummer einfügen] wird mit der Serie [Seriennummer einfügen], ISIN [⚫] [/ WKN [⚫]], Tranche 1 begeben am [Valutierungstag der ersten Tranche einfügen] [und der Tranche [Tranchennummer einfügen] begeben am [Valutierungstag der zweiten Tranche einfügen] dieser Serie] [und der Tranche [Tranchennummer einfügen] begeben am [Valutierungstag der dritten Tranche einfügen] dieser Serie] konsolidiert und formt mit dieser eine einheitliche Serie [Seriennummer einfügen]. Der Gesamtnennbetrag der Serie [Seriennummer einfügen] lautet [Gesamtnennbetrag der gesamten konsolidierten Serie einfügen].] [In the case the Tranche to become part of an existing Series, insert: This Tranche [insert number of tranche] shall be consolidated and form a single Series [insert number of series] with the Series [insert number of series], ISIN [⚫] [/ WKN [⚫]] Tranche 1 issued on [insert Issue Date of Tranche 1] [and Tranche [insert number of tranche] issued on [insert Issue Date of Tranche 2] of this Series] [and Tranche [insert number of tranche] issued on [insert Issue Date of Tranche 3] of this Series]. The aggregate principal amount of Series [insert number of series] is [insert aggregate principal amount of the consolidated Series].]
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EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die Schuldverschreibungen unter dem Programm werden gemäß den nachstehenden Emissionsbedingungen begeben, die in fünf Optionen für Schuldverschreibungen ausgestaltet sind: Option 1: Emissionsbedingungen für nicht nachrangige Schuldverschreibungen; Option 2: Emissionsbedingungen für gewöhnliche nicht nachrangige (ordinary senior) Schuldverschreibungen; Option 3: Emissionsbedingungen für nicht bevorrechtigte nicht nachrangige (non-preferred senior) Schuldverschreibungen; Option 4: Emissionsbedingungen für nachrangige Schuldverschreibungen; Option 5: Emissionsbedingungen für fundierte gedeckte Schuldverschreibungen. Der Satz von Emissionsbedingungen für jede dieser Optionen enthält bestimmte weitere Optionen, die entsprechend gekennzeichnet sind, indem die jeweilige optionale Bestimmung durch Instruktionen und Erklärungen innerhalb des Satzes der Emissionsbedingungen bezeichnet wird. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird die Emittentin festlegen, welche der Optionen 1 bis 5 (einschließlich der jeweils enthaltenen bestimmten weiteren Optionen) für die einzelne Emission von Schuldverschreibungen Anwendung findet, indem entweder die betreffenden Angaben wiederholt werden (nur im Falle von Angeboten an Kleinanleger) oder auf die betreffenden Optionen verwiesen wird. Soweit die Emittentin zum Zeitpunkt der Billigung dieses Prospektes keine Kenntnis von bestimmten Angaben hatte, die auf eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, enthält dieser Prospekt Leerstellen in eckigen Klammern, die die maßgeblichen durch die Endgültigen Bedingungen zu vervollständigenden Angaben enthalten. Falls die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen, die für eine einzelne Emission von Schuldverschreibungen anwendbar sind, nur auf die weiteren Optionen verweisen (im Falle von Angeboten an institutionelle Investoren), die im Satz der Emissionsbedingungen der Option 1 bis 5 enthalten sind, ist folgendes anwendbar: Für die einzelnen Serien der Schuldverschreibungen werden die Emissionsbedingungen durch die Angaben im beigefügten Muster der Endgültigen Bedingungen der Schuldverschreibungen vervollständigt und ergänzt. Die maßgeblichen Endgültigen Bedingungen werden der nicht-digitalen oder digitalen Sammelurkunde, welche die Schuldverschreibungen der Serie verbrieft, hinzugefügt.
(1) Währung. Stückelung. Form. Diese [im Falle der Angabe der konkreten Tranche einfügen: [Tranchennummer einfügen] Tranche der] Serie von Schuldverschreibungen (die "Schuldverschreibungen") wird von der Raiffeisenlandesbank Raiffeisen Landesbank Vorarlberg Waren- und mit Revisionsverband registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung eGen (die "Emittentin") in [Währung einfügen] (die "Währung") [im Falle einer Daueremission, einfügen: als Daueremission ab dem] [im Falle keiner Daueremission einfügen: am] [(Erst-)Begebungstag einfügen] (der "Begebungstag") begeben. Die Serie von Schuldverschreibungen ist eingeteilt in Stückelungen im Nennbetrag (oder den Nennbeträgen) von [Nennbetrag (oder Nennbeträge) einfügen] (jeweils ein "Nennbetrag") und weist einen Gesamtnennbetrag von [im Falle einer Daueremission einfügen: bis zu] [Gesamtnennbetrag einfügen] [im Falle einer Aufstockungsmöglichkeit einfügen: (mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu [Gesamtnennbetrag inkl. Aufstockungsvolumen einfügen])] auf. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber (jeweils ein "Anleihegläubiger").
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