EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden "Besonderen Bedingungen der Wertpapiere" vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Besonderen Bedingungen der Wertpapiere und die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere. Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe ISIN DE000DB9U8L3 WKN DB9U8L Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Anzahl der Wertpapiere bis zu 5.000.000 Wertpapiere zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 Anfänglicher Emissionspreis 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Euro („EUR“) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet Anwendung. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in § 4 (3) unter Ziffer (vi) der Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.
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Samples: Emission Von Festzinsanleihen
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden Emissionsbedingungen der Aktien-Anleihen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale auch als "Besonderen Bedingungen Aktienanleihe Classic bezogen auf die Aktie der WertpapiereBayer AG" vervollständigen bezeichnet (ISIN DE000HLB8KH2) § 1 (Form und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von WertpapierenNennbetrag)
1. Die Besonderen Bedingungen von der Wertpapiere und Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (nachstehend die Allgemeinen Bedingungen Emittentin) begebenen Aktien-Anleihen sind eingeteilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag (der Wertpapiere bilden zusammen Nennbetrag) von je 1.000 Euro (die "Emissionsbedingungen" Schuldverschreibungen).
2. Die Schuldverschreibungen sind für ihre gesamte Laufzeit in einer auf den Inhaber lautenden Sammelurkunde (die Sammelurkunde) verbrieft, die bei der jeweiligen Wertpapiere. Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe ISIN DE000DB9U8L3 WKN DB9U8L Emittentin Deutsche Bank Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (Clearstream) (die Hinterlegungsstelle) hinterlegt ist. Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen (§ 2) ist durch die Sammelurkunde mitverbrieft. Ein Anspruch auf Ausdruck und Auslieferung effektiver Stücke und Zinsscheine ist ausgeschlossen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungsgläubiger) stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen von Clearstream übertragen werden können.
3. Die Sammelurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift zweier Zeichnungsberechtigter der Emittentin.
4. Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen (der Gesamtnennbetrag) als Produkt aus der Anzahl der Wertpapiere ausgegebenen Schuldverschreibungen und dem Nennbetrag entspricht dem valutierten Betrag der Sammelurkunde, der aus dem letzten Depottagesauszug ersichtlich ist und sich aus der aktuellen EDV-Dokumentation von Clearstream ergibt.
1. Die Schuldverschreibungen werden vom 05.11.2018 (einschließlich) (der Verzinsungsbeginn) an bis zum Fälligkeitstag (§ 3) (ausschließlich) verzinst. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden die Schuldverschreibungen vom Verzinsungsbeginn bis zum Außerordentlichen Fälligkeitstag (§ 8) (ausschließlich) verzinst. Der Zinssatz für die Zinsperiode ergibt sich aus Absatz 4.
2. Die Zinsen sind nachträglich am 05.11.2019 (der Zinszahltag) (vorbehaltlich einer Verschiebung des Tages der Zinszahlung gemäß § 5 Absatz 3 und § 9 Absatz 4) zahlbar und werden für den Zeitraum (ohne Berücksichtigung einer etwaigen Verschiebung des Tages der Zinszahlung nach § 5 Absatz 3 und § 9 Absatz 4) vom 05.11.2018 (einschließlich) bis zum Zinszahltag (ausschließlich) (die Zinsperiode) berechnet.
3. Die Berechnung der Stückzinsen sowie des in Bezug auf die Zinsperiode zahlbaren Zinsbetrags erfolgt auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen Tage in einer Zinsperiode (wobei die Anzahl der Tage auf der Basis von 12 Monaten zu 5.000.000 Wertpapiere jeweils 30 Tagen berechnet wird) geteilt durch 360. Stückzinsen werden berechnet.
4. Der Zinssatz für die Zinsperiode beträgt 3,40 % p.a.
1. Die Schuldverschreibungen werden (vorbehaltlich einer Verschiebung gemäß § 5 Absatz 3, einer Verschiebung gemäß § 9 Absatz 4 sowie vorbehaltlich einer außerordentlichen Kündigung gemäß § 8) am 05.11.2019 (der Fälligkeitstag) zum Nennbetrag zurückgezahlt, sofern der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis überschreitet oder diesem Wert entspricht.
2. Sofern der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag den Basispreis unterschreitet, werden die Schuldverschreibungen am Fälligkeitstag durch Lieferung einer von der Berechnungsstelle festgestellten Anzahl von Aktien je Schuldverschreibung getilgt, die dem Bezugsverhältnis entspricht.
3. Ergibt die auf der Grundlage des Bezugsverhältnisses berechnete Anzahl der von der Emittentin zu je EUR 100,00 liefernden Aktien keine ganze Zahl, so erfolgt die Lieferung nur in der Anzahl, die dem ganzzahligen Teil entspricht. Die darüber hinausgehenden Bruchteile werden nicht geliefert. Der Wert dieser Bruchteile wird auf der Basis des Referenzpreises des Basiswerts am Bewertungstag ermittelt (wobei das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wird, d.h. ab 0,005 wird aufgerundet). Die so errechneten Spitzenbeträge werden am Fälligkeitstag an die Schuldverschreibungsgläubiger gezahlt. Die Berechnung dieser Spitzenbeträge erfolgt bezogen auf eine Schuldverschreibung. Hält ein Schuldverschreibungsgläubiger mehrere Schuldverschreibungen gleicher Ausstattung, erfolgt keine Zusammenlegung von Spitzenbeträgen in der Art und Weise, dass dafür eine höhere Anzahl Aktien angedient wird.
4. Sollte die Lieferung der Aktien am Fälligkeitstag wirtschaftlich oder tatsächlich unmöglich sein, hat die Emittentin das Recht, statt Lieferung der Aktien einen von der Berechnungsstelle festgestellten Rückzahlungsbetrag zu zahlen, der dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag multipliziert mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 dem Bezugsverhältnis entspricht (wobei das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wird, d.h. ab 0,005 wird aufgerundet).
5. Eine ordentliche Kündigung der Schuldverschreibungen durch die Schuldverschreibungsgläubiger und die Emittentin ist ausgeschlossen. Für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. Anfänglicher Emissionspreis 100,00% Referenzpreis bezeichnet den an der Maßgeblichen Börse festgestellten und veröffentlichten Schlusskurs des Nennbetrags je Wertpapier Basiswerts am Anfangstag.
2. Anfangstag ist (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25vorbehaltlich einer Verschiebung gemäß § 9) der 29.10.2018. Falls der Anfangstag kein Börsengeschäftstag ist, wird der Anfangstag auf den unmittelbar folgenden Börsengeschäftstag verschoben.
3. Bankgeschäftstag ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2) System Zahlungen abwickelt.
4. Basispreis bezeichnet 85,00 % des Anfänglichen EmissionspreisesReferenzpreises und wird von der Berechnungsstelle am Anfangstag festgestellt (wobei das Ergebnis auf 3 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wird, d.h. ab 0,0005 wird aufgerundet). Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere kontinuierlich angepasst.
5. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Euro ist die von der Bayer AG („EUR“die Gesellschaft) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet Anwendungbegebene Aktie mit der ISIN DE000BAY0017 (die
6. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in Bewertungstag ist (vorbehaltlich einer Verschiebung gemäß § 4 (3) unter Ziffer (vi9) der Allgemeinen Bedingungen 29.10.2019. Falls der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag Bewertungstag kein Geschäftstag Börsengeschäftstag für den Basiswert ist, wird dieser Zinstermin der Bewertungstag auf den nächsten Tag nächstfolgenden Börsengeschäftstag verschoben.
7. Das Bezugsverhältnis (BV) entspricht dem Quotienten aus dem Nennbetrag je Schuldverschreibung dividiert durch den Basispreis und wird von der Berechnungsstelle am Anfangstag festgestellt (wobei das Ergebnis auf 5 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet wird, d.h. ab 0,000005 wird aufgerundet).
8. Börsengeschäftstag ist jeder Tag, an dem die Maßgebliche Börse und die Maßgebliche Terminbörse planmäßig für den Handel in der ein Geschäftstag istAktie bzw. für den Handel in Terminkontrakten auf die Aktie zur regulären Handelszeit geöffnet sind.
9. Maßgebliche Börse bezeichnet das Xetra®-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. die jeweilige Nachfolgebörse.
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Samples: Endgültige Bedingungen
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden "Besonderen Bedingungen Produktbedingungen" der Wertpapiere" Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Besonderen Bedingungen der Wertpapiere Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke der Wertpapiere maßgeblich. Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe Digi-Zins Anleihe ISIN DE000DB9U8L3 DE000DB2G3F1 WKN DB9U8L DB2G3F Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Anzahl der Wertpapiere bis zu 5.000.000 10.000.000 Wertpapiere zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 1.000.000.000 Anfänglicher Emissionspreis 100,00100% des Nennbetrags Nennbetrages je Wertpapier Schuldverschreibung (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,251,00 % des Anfänglichen Emissionspreises). Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags EUR 100,00 je Wertpapier Schuldverschreibung (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,251,00 % des Anfänglichen anfänglichen Emissionspreises). Nach der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere Emissionspreis kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Typ: Index Bezeichnung: EURO STOXX 50® Index (Preisindex) Sponsor oder Emittent: Stoxx Limited Referenzstelle: Stoxx Limited, Zürich Multi-Exchange Index: Zutreffend ISIN: EU0009658145 Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Settlement Euro („EUR“) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet AnwendungAnfangsreferenzpreis Der Referenzpreis am Anfangs-Bewertungstag. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wird, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Referenzpreis In Bezug auf einen Tag ein (als Geldgegenwert in der Abwicklungswährung zu betrachtender) Betrag entsprechend: dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen Wert des Referenzpreises, wie in den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in § 4 (3) unter Ziffer (vi) der Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) Informationen zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag istBasiswert angegeben.
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Samples: Emission Von Anleihen
EMISSIONSBEDINGUNGEN. Die folgenden Dieser Teil 1 der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Senior-Muster- Anleihebedingungen für fixverzinsliche Teilschuldverschreibungen der PORR AG (die "Besonderen Senior-Muster-Anleihebedingungen"), die im Prospekt abgedruckt sind, zu lesen. Be- griffe, die im Teil I dieser Endgültigen Bedingungen der Wertpapiere" vervollständigen und konkretisieren für nicht anders definiert sind, haben die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere für die Zwecke dieser Serie von Wertpapierengleiche Bedeutung, wie sie in den Senior-Muster-Anleihebedingungen festgelegt sind. Die Besonderen Leerstellen und/oder Platzhalter in den auf die Teilschuldverschreibung anwendbaren Bestimmungen der Senior-Muster-Anleihebedingungen gelten als durch die in den Endgül- tigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffen- den Bestimmungen der Wertpapiere und Senior-Muster-Anleihebedingungen durch diese Angaben ausgefüllt wären. Sämtliche Bestimmungen der Senior-Muster-Anleihebedingungen, die Allgemeinen sich auf al- ternative oder wählbare Bestimmungen dieser Endgültigen Bedingungen beziehen, die we- der Wertpapiere bilden zusammen angekreuzt oder die als nicht anwendbar erklärt werden, gelten hinsichtlich dieser Teil- schuldverschreibungen als aus den Senior-Muster-Anleihebedingungen gelöscht. Die gemäß den vorstehenden Regeln vervollständigten Senior-Muster-Anleihebedingungen stellen ge- meinsam mit den Endgültigen Bedingungen die Emissionsbedingungen der Teilschuldver- schreibungen dar (die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere"). Typ des Wertpapiers Schuldverschreibung / Festzinsanleihe ISIN DE000DB9U8L3 WKN DB9U8L Emittentin Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Emissionsbezeichnung PORR Senior-Anleihe 2014-2019/1 Gesamtnennbetrag bis zu EUR 150.000.000,00 Gesamtnennbetrag in Worten bis zu Euro einhundertfünfzig Mil- lionen Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu nicht anwendbar. Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu in Worten nicht anwendbar. Anzahl der Wertpapiere Teilschuldverschreibungen bis zu 5.000.000 Wertpapiere zu je 300.000 Anzahl der Teilschuldverschreibungen im Fall der Aufstockung nicht anwendbar. Nennbetrag (Stückelung) EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500.000.000 Anfänglicher Emissionspreis 100,00500,00 ISIN AT0000A19Y28 Sonstige Wertpapierkennnummer nicht anwendbar. Laufzeitbeginn 28.10.2014 Laufzeitende 27.10.2019 Laufzeit 5 Jahre Zinssatz 3,875% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises)per annum Zinszahlungstag 28.10. Emissionspreis anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Wertpapier (zuzüglich Ausgabeaufschlag von bis zu 0,25% des Anfänglichen Emissionspreises). Nach Erster Zinszahlungstag 28.10.2015 Tag der Emission der Wertpapiere wird der Preis der Wertpapiere kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Keiner Produktdaten Abwicklungsart Zahlung Abwicklungswährung Euro („EUR“) Auszahlungsbetrag Der Nennbetrag Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Zinsen Zinszahlung Zinszahlung findet Anwendung. Wenn an dem auf den Fälligkeitstag fallenden Zinstermin ein Zinsbetrag fällig wirdFälligkeit 28.10.2019 Zahlstelle Erste Group Bank AG Börseeinführung Geregelter Freiverkehr, wird dieser Zinsbetrag zusammen mit einem ggf. am Fälligkeitstag fälligen Auszahlungsbetrag zahlbar. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins 1,00% p. a. Zinstagequotient Wie in § 4 (3) unter Ziffer (vi) der Allgemeinen Bedingungen der Wertpapiere definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum Zinstermin. Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Anwendbar Geschäftstag-Konvention Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 3. November 2023 Zinstermin 3. November 2023 oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist.Wiener Börse
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Samples: Endgültige Bedingungen