Energieerzeugung Musterklauseln

Energieerzeugung. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr einer Photo- voltaik-/Windkraftanlage, sofern Planung, Bauleitung und Bauausfüh- rung an Dritte vergeben sind sowie die gesetzliche Haftpflicht
Energieerzeugung. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr (sofern Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben sind), sowie aus dem Betrieb von − Photovoltaikanlagen und Solaranlagen − stationären Kraftquellen (z. B. Trafostationen, BHKWs), soweit sich die jeweilige Anlage auf Grundstücken (auch eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen) des versicherten Betriebes befinden. Für mitversicherte Anlagen gilt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb der mitversicherten Anlage zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgers. Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher). Einge- schlossen gelten Regressansprüche der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, soweit es sich um Personen- und Sachschäden aus Versorgungsstörungen gemäß § 18 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverord- nung NAV)), oder gleichen Regelungen in direkt vergleichbaren Verordnungen, han- delt. Biogasanlagen sind nur mitversichert, soweit diese zur Eigennutzung ohne Abgabe von Energie und Wärme an Dritte (einschl. Energieversorger) genutzt werden.
Energieerzeugung. 3.21 Tierhaltung
Energieerzeugung. Um die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen, ist die regenerative Strompro- duktion ein wichtiger Baustein. Dazu setzen wir auf die Installation von Photovoltaik- und Windkraftanlagen und im Rahmen der Möglichkeiten auf die Wasserstoffgewinnung. Wir unterstützen im Rahmen unserer kommunalen Möglichkeiten den Bau solcher Anlagen auf gewerblichen, privaten und auf land- und fortwirtschaftlichen Flächen. Der Aus- bau der Photovoltaikanlagen auf den Dächern kommunaler Gebäude wird mit Nachdruck verfolgt. Um in allen klimaschützenden Handlungsbereichen schnell Anreize in Form von Fördergeldern weitergeben zu können, findet ein permanentes Monitoring der gesamten Förderkulisse sowohl bei Windkraft als auch bei Solarenergie und Wasserstoffwirtschaft statt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.