Common use of Entgelte und Auslagen Clause in Contracts

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Kreditkartenantrag

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-Karten-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19Xxxx. 17. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-Ersatz- PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-Ersatz- PIN, für die Nutzung des Bargeldservices Bargeld-services und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden wer- den in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19Xxxxxx 18. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegebenbekannt gegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten Zur Nutzung in Apple Pay

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19Xxxxxx 18. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegebenbekannt gegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten Zur Nutzung in Apple Pay

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte gesonder- te Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Kartenvertragsbedingungen

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, Karten-PIN für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19Xxxx. 17. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.Ziffer

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Samples: Sonderbedingungen Für Sparda Kreditkarten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-Ersatz- PIN, für die Nutzung des Bargeldservices Bargeldservice und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten