Common use of Entgelte und Auslagen Clause in Contracts

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen Karte oder (Mit-)Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- gen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber 921 769 000 02.13 Für die Depotführung und sonstige Leistungen im Rahmen der Depot- führung kann die Gesellschaft dem Kunden ein Entgelt berechnen. Die jeweilige Höhe und Fälligkeit der Entgelte ist im Preis- und Leistungs- verzeichnis der Gesellschaft enthalten, das auf Anfrage zugesandt wird. Die Gesellschaft behält sich eine jederzeitige Anpassung der Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) vor. Für die im Preis- und Leistungs- verzeichnis nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden, und die, nach den Umständen zu zahlenden urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann die Gesellschaft die Höhe des Entgelts nach billigem Ermes- sen (§ 315 BGB) bestimmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, fällige An- sprüche auf Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen durch den Verkauf von im Depot des Herausgebers Kunden verbuchten Anteilen bzw. Bruchteilen davon in ent- sprechender Höhe zu befriedigen. Der Kunde trägt außerdem alle Aus- lagen, die anfallen, wenn die Gesellschaft in seinem Auftrag oder mut- maßlichen Interesse tätig wird (insbesondere Kommunikationskosten und Porti). Die Änderung von Entgelten für Leistungen, die der BankKunde im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in An- spruch nimmt (zum Beispiel Depotführungsentgelte), wie z. B. wird die Ausstellung Gesell- schaft dem Kunden schriftlich, zum Beispiel durch Aufdruck auf dem Depotauszug, mitteilen. Bei einer Ersatzkarte oder Ersatz-PINErhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Entgelte für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines gekündigte Geschäftsbeziehung nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen Karte oder (Mit-)Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmenzugrunde gelegt. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen berechtigen nicht Gesellschaft wird zur Rückgabe der Belastung des AbrechnungskontosAbwicklung eine angemessene Frist einräumen. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- gen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Investment Depot Agreement

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den AuslandseinsatzAus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen Karte oder (Mit-)Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- gen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den AuslandseinsatzAuslands- einsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang Bezahl- vorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, RückvergütungRückver- 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge Kontoaus- xxxx hat die Umsatzinfor- mationen Umsatzinformationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs Zahl- ungsvorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber Inha- ber der be- troffenen betroffenen Karte oder (Mit-)Inhaber des AbrechnungskontosAb- rechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen Positionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle Ak- zeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- gener- bringen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber Kartenin- haber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegenvorzu- legen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PINErsatz­PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- Akzep­ tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- Zahlungs­ vorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen betroffenen Karte oder (Mit-)Inhaber Mit­)Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- Posi­ tionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- erbrin­ gen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere beson- dere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices und den AuslandseinsatzAus- landseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen Karte oder (Mit-)Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen.. 550 131 2.20 Seite 2 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- gen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Entgelte und Auslagen. 9.1 Alle vom Karteninhaber zu zahlenden Entgelte und Auslagen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Für besondere Leistungen des Herausgebers bzw. der Bank, wie z. z.B. die Ausstellung einer Ersatzkarte oder Ersatz-PIN, für die Nutzung des Bargeldservices Bar- geldservices und den Auslandseinsatz, sind in der Regel gesonderte Entgelte zu zahlen. 9.2 Für Änderungen von Entgelten gilt Ziffer 19. 9.3 Entgelte Dritter für den Einsatz der Karte werden in der Regel von der Akzep- tanzstelle Akzeptanzstelle vor dem Bezahlvorgang bekanntgegeben. Ziffer 10.2 gilt ergänzend. 10 Umsatzkontrolle, Beanstandungen, Rückvergütung. 10.1 Der Empfänger der Umsatzaufstellung/Kontoauszüge hat die Umsatzinfor- mationen Umsatzinformationen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen umgehend nach Erhalt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungs- vorgangs Zahlungsvorgangs aus der Nutzung der Karte oder deren Daten zu unterrichten. Ist der Empfänger der UmsatzaufstellungUmsatzaufstel- lung/Kontoauszüge nicht zugleich Inhaber der be- troffenen betroffenen Karte oder (Mit-)Inhaber Mit-) Inhaber des Abrechnungskontos, so hat er sich zur Überprüfung der Umsatzinformationen mit dem Inhaber der Karte bzw. des Abrechnungskontos selbst abzustimmen. Die Ziffern 6.5 und 6.6 gelten ergänzendergän- zend. Beanstandungen und Reklamationen der Umsatzaufstellung oder einzelner Posi- tionen Positionen berechtigen nicht zur Rückgabe der Belastung des Abrechnungskontos. 10.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Karteninhaber und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen des Karteninhabers gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen. 10.3 Rückvergütungen aus Geschäften, die unter Verwendung der Karte oder deren Daten geschlossen wurden, darf die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber gegenüber nicht durch bare oder unbare Zahlungen, sondern nur in Form von Gutschriftbelegen, die die Akzeptanzstelle dem Karteninhaber aushändigt, erbrin- generbringen. Deren Verfügbarkeit ist in Ziffer 5.2 geregelt. Wenn nach zwei Monaten keine Gutschrift in den Umsatzinformationen Umsatz- informationen ersichtlich ist, hat der Karteninhaber der Bank eine Kopie des Gutschriftbelegs vorzulegen.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten