Entgeltnachweis Musterklauseln

Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/XXX_X_0000/) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält unter Anderen folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung enthalten. Der Kunde hat, über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus, nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, „Logfiles“ usw. (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
Entgeltnachweis a) Die Teilnehmerentgelte werden in Form eines Einzelentgeltnachweises dargestellt, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs erhält der Kunde eine Rechnung ohne Einzelentgeltnachweis. Die Rechnung bzw. der Einzelentgeltnachweis wird dem Kunden grundsätzlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, Rechnung bzw. Einzelentgeltnachweis auf seinen Wunsch entgeltfrei in Papierform zu erhalten. Der Entgeltnachweis enthält einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte sowie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit zu kabelplus. Sofern der Kunde für die Zustellung der elektronischen Rechnung keine andere Emailadresse bekanntgibt, stellt ihm kabelplus die Rechnung bzw. den Einzelentgeltnachweis an die bei der Bestellung angegebene Emailadresse zu. b) kabelplus wird den Anforderungen hinsichtlich des Detaillierungsgrades und der Form der Bereitstellung des Entgeltnachweises, wie in der Verordnung der Regulierungsbehörde (EEN – V, abrufbar unter xxx.xxx.xx) gem. § 138 Abs. 5 TKG 2021 festgelegt, nachkommen. c) Bei der Erstellung eines Entgeltnachweises werden nur jene Daten verarbeitet, die dafür unbedingt erforderlich sind. Die passiven Teilnehmernummern oder sonstigen Angaben zur Identifizierung eines Empfängers einer Nachricht werden im Einzelentgeltnachweis nur in verkürzter Form ausgewiesen, es sei denn, die Tarifierung einer Verbindung lässt sich nur aus der unverkürzten Teilnehmernummer ableiten oder der Kunde hat schriftlich erklärt, dass er alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer informieren wird. Allfällige weitere arbeitsrechtliche Beschränkungen bleiben unberührt. Anrufe oder sonstige Verbindungen, für die keine Entgeltpflicht entsteht, sowie Anrufe bei oder Verbindungen mit Notrufdiensten müssen nicht ausgewiesen werden. d) Für das Löschen der Daten eines Entgeltnachweises gelten dieselben Fristen wie für das Löschen von Verkehrsdaten.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält jedenfalls folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelt für alle Gesprächsverbindungen international, -national, - Mobil, Entgelte für alle einmaligen und monatlichen Leistungen, Gesamtpreis exkl. USt, USt, Gesamtpreis inklusive USt, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxx.xxx.xx) enthalten. Grundsätzlich stellt WNT TELECOM , sofern der Kunde es nicht anders verlangt, den Einzelentgeltnachweis nur in elektronischer Form (zB im Zusammenhang mit dem Online-Rechnungsabruf) zur Verfügung. Sofern WNT TELECOM die Möglichkeit zum Online- Rechnungsabruf bietet, wird WNT TELECOM die Einzelentgeltnachweise der vergangenen drei Monate zum Abruf bereit halten und danach grundsätzlich löschen. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxx.xxx.xx/xx/xx/ EEN_V_2011) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer sowie allenfalls gewährte Rabatte.
Entgeltnachweis. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rech- nung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Ergebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht bin- nen acht Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrech- nung geltend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig.
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) für Telekommunikationsdienstleistungen enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift , Rechnungsdatum, Kundennummer , Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte schriftliche Vereinbarung über die (kostenpflichtige) Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
Entgeltnachweis. Dem Kunden steht die Wahlmöglichkeit zu, den Einzelentgeltnachweis auf Verlangen monatlich per E-Mail oder in Papierform entgeltfrei zu erhalten.