Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxx) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
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Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. UmsatzsteuerMehrwertsteuer, UmsatzsteuerMehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive UmsatzsteuerMehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (sofern eine solche erlassen wurde, diesfalls abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxxxxx.xxx.xx) enthalten. Die Rechnung wird, sofern nicht anders vereinbart, elektronisch im Kundenportal unter xxx.xxx.xx dem Kunden zur Abholung zugänglich gemacht. Der Kunde wird bei Rechnungslegung elektronisch über die neue Rechnung und seine Zugriffsmöglichkeit darauf informiert. Eine Übermittlung der Rechnung im Postweg ist kostenpflichtig. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
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Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, RechnungsdatumRech- nungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende wie- derkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. UmsatzsteuerMehr- wertsteuer, UmsatzsteuerMehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive UmsatzsteuerMehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform Papier- form übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxxxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/XXX_X_0000/) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis Einze- lentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen Proxyauswer- tungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unterneh- mern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
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Entgeltnachweis. 11.12.1. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) wird in einem elektronischen Format zur Verfügung gestellt und enthält grundsätzlich folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, BerechnungszeitraumBerechnungs- zeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. UmsatzsteuerMehrwertsteuer, UmsatzsteuerMehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive UmsatzsteuerMehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wirdwerden, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxxxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/XXX_X_0000) enthalten. Sowohl die Rechnung als auch der Einzelentgeltnachtweis werden dem Kunden auf dessen Verlangen entgeltfrei in Papierform übermittelt.
11.12.2. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner ZugangsdatenZugangs- daten, Logfiles, Proxyauswertungen etc etc. (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet Produkte Für Verbraucher
Entgeltnachweis. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. UmsatzsteuerMehrwertsteuer, UmsatzsteuerMehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive UmsatzsteuerMehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt wird, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf xxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/Xxxxxxxxxxxx://xxx.xxx.xx/xx/xx/XXX_X_0000/) enthalten.Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (sofern eine solche erlassen wurde, diesfalls abrufbar auf xxx.xxx.xx) enthalten. Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde. Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Vereinbarungen gemäß diesem Punkt 4.13 bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind rechtsunwirksam und entfalten keine Bindungswirkung.
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