Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt. Diese Leistungsgrenze entfällt, wenn a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Scha- densfalles nicht älter als 30 Jahre war oder b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass – in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und – keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolg- reich behoben wurden.
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Entschädigungsgrenze. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 1.000 EUR begrenzt. Diese Leistungsgrenze entfällterhöht sich auf 5.000 EUR je Versicherungsfall, wenn
a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Scha- densfalles nicht älter als 30 Jahre war oder
b) Sie der Versicherungsnehmer im Schadensfall nachweisennachweist, dass – in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und – keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolg- reich behoben wurden.
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