Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 10.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag und diesen AGB ist unser Geschäftssitz in DE- 00000, Xxxx-Xxxxxxxx.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort ist Bad Lauterberg.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 21.1. Für alle sich aus den mit Sprecher abgeschlossenen Rechtsgeschäften ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile als Erfüllungsort die auf der Vereinbarung angegebene Lieferadresse bzw. Aufstellungs- oder Verwendungsstelle, ansonsten der Sitz des Werks in der Xxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx. Für den Lieferant gilt dies insbesondere für die Lieferung und Zahlung, unabhängig von jeder individuellen Vereinbarung über den Liefer- und/oder Zahlungsort und/oder die Übernahme allfälliger Transportkosten durch Sprecher.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 18.1 Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung der Sitz unseres Unternehmens, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxxx 00/0 18.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. 18.3 Für alle gegen den Kunden, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. 18.4. Für Xxxxxx, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG und ihm geschlossenen Verträgen ist der Firmensitz der Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG. Die Fa. Wohnperfektion GmbH & Co KG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und /oder Geschäftssitz zu verklagen. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in Österreich geltenden Recht.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 11.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag und diesen AGB ist XX-00000 Xxxxxxxxxxxxxx.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. München ist Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungspflichten. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann ist, gilt München als ausschließlicher Gerichtsstand.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. Siegen ist Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit der Aussteller Xxxxxxxx ist, wird Siegen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand. 1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist 00000 Xxxxxxxxx.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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