Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 12.1 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Ver- trag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlot- tenburg. 12.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwi- schen der GRAVIS und dem Kunden gilt das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 12.3 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern bei Online- Kauf- und Dienstleistungsverträgen die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist demnächst unter folgendem Link erreichbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/. GRAVIS ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen (Hinweis nach § 36 Verbraucherstreit- beilegungsgesetz (VSBG). 3.4 Sollten eine oder mehrere Bestim- mungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Servicebedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Servicebedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 12.1 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Ver- trag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlot- tenburg. 12.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwi- schen der GRAVIS und dem Kunden 14.1 Es gilt das deutsches Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss derjenigen kollisionsrechtlichen Vor- schriften, die auf eine andere Rechtsform verweisen. Erfüllungs- ort für Lieferung und Zahlung ist der Ort des Gefahrübergangs. Gerichtsstand ist Bad Kreuznach; dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Daneben ist Allit berechtigt, den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatBesteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern bei Online- Kauf- und Dienstleistungsverträgen die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist demnächst unter folgendem Link erreichbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/. GRAVIS ist nicht bereit und nicht verpflichtet14.2 Sollte eine Regelung dieser VKB unwirksam oder, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen (Hinweis nach § 36 Verbraucherstreit- beilegungsgesetz (VSBG). 3.4 Sollten eine oder mehrere Bestim- mungen unwirksam sein oder werdenz. B. wegen Lieferung ins Ausland, wird undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung VKB im Übrigen nicht berührtund die Parteien sind verpflichtet, diese Regelung auf Vorschlag von Allit durch eine Be- stimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der un- wirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 14.3 Sollte eine Regelung dieser VKB unwirksam sein, gleich aus wel- chem Grund, und sollte sie nicht durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Rege- lung in ähnlicher Weise erfüllt, so können Preise nach billigem Ermessen angepasst werden (§ 315 f. BGB).

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 12.1 Für Kaufleute14.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Erfüllungsort der Ort unserer Niederlassung oder Geschäftsstelle, an dem der Ver- trag abgeschlossen wird. Gerichtsstand ist in diesem Fall Berlin, bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte das Amtsgericht Charlot- tenburgunser Geschäftssitz Erfüllungsort. 12.2 14.2 Soweit der Geschäftspartner Vollkaufmann ist, ist unter Ausschluss sonstiger Gerichtsstände für sämtliche aus diesem Rechtsverhältnis mit dem Geschäftspartner entstehenden Streitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, Gerichtsstand unser Geschäfts- xxxx, Xxxxxx. Wir sind zusätzlich berechtigt, auch am Sitz des Part- ners zu klagen. 14.3 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwi- schen der GRAVIS alle Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Kunden Geschäftspartner gilt das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss des Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatKaufrecht (CISG - "Wiener Kaufrecht") findet keine Anwen- dung. 12.3 Zur außergerichtlichen Streitbeilegung steht Verbrauchern 14.4 Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Klauseln sich als ungültig erweisen sollten. Die ungültige Klausel wird von den Parteien so ergänzt oder umgedeu- tet, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte, wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei Online- Kauf- und Dienstleistungsverträgen der Durchführung des Vertragsverhältnisses eine ergän- zungsbedürftige Xxxxx ergibt. Beruht die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission (im Folgenden „OS“) über die OS-Plattform zur Verfügung. Diese ist demnächst unter folgendem Link erreichbar: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/. GRAVIS ist nicht bereit und nicht verpflichtetUngültigkeit auf einer Leis- tungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen (Hinweis nach § 36 Verbraucherstreit- beilegungsgesetz (VSBG). 3.4 Sollten eine oder mehrere Bestim- mungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührtihre Stelle das gesetzliche zu- lässige Maß.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Alzb)