Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Erfüllungsort ist das Werk oder die Niederlassung des Verkäufers, die den Kaufgegenstand ausliefert. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

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Samples: Sales Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist das Werk oder die Niederlassung des Verkäufers, die den Kaufgegenstand ausliefert.der im Kaufvertrag genannte Haupt- bzw. Zweigbetrieb der Lippstädter Anhänger GmbH. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VerkäufersLippstadt. 3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 34. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenverkauf findet keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Gebrauchter Nutzfahrzeuge Und Wechselbrücken

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist das Werk oder die der im Kaufvertrag genannte Haupt- bzw. Zweigbetrieb der verkaufenden Niederlassung des Verkäufers, die den Kaufgegenstand ausliefertVerkäu- fers. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VerkäufersStuttgart. 3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gewöhnli- chen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 34. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenverkauf findet keine Anwendung.

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Samples: Sales Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist das Werk oder die Niederlassung der im Kaufvertrag genannte Ort des Verkäufers, die den Kaufgegenstand ausliefert. 2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen. 3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. 34. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenverkauf findet keine Anwendung.

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Samples: Sales Contracts