Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb. 2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich eingetragenen Zweigniederlassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen wurde. 3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt in Ergän- zung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen geschlossen wurde.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer Lieferanten gilt in Ergän- zung Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
Appears in 1 contract
Samples: General Conditions of Purchase
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich handelsregisterlich eingetragenen Zweigniederlassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen geschlossen wurde.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer Lieferanten gilt in Ergän- zung Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
4. Die Daten unserer Lieferanten werden von uns entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer Auftragnehmer auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich handelsregisterlich eingetragenen Zweigniederlassung Zweig- niederlassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen geschlossen wurde.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt in Ergän- zung Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss Einschluß der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
Appears in 1 contract
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand Ge- richtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung verklagenver- klagen, mit der der Vertrag ge- schlossen geschlossen wurde.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer Lieferanten gilt in Ergän- zung Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 04.1980 über Verträge 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions of Sale
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung und unsere Zahlungen ist, sofern nichts anderes vereinbart, unser Betrieb.
2. Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können den Auftrag- nehmer Lieferanten auch an seinem Gerichtsstand sowie an dem Gerichtsstand unserer handels- registerlich im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassung Zweignieder- lassung verklagen, mit der der Vertrag ge- schlossen geschlossen wurde.
3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftragnehmer Lieferanten gilt in Ergän- zung Ergänzung zu diesen Bedingungen Bedin- gungen deutsches Recht unter Einschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen Nati- onen vom 11. 04.1980 über Verträge 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen