Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung unserer Ware ist – sofern nicht anderslautend in Schrift- oder Textform vereinbart – der Sitz unseres jeweils genannten zuständigen Standorts, andernfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt. 2. Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Konstruktionsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Konstruktionsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung unserer der Ware ist – sofern nicht anderslautend in Schrift- oder Textform vereinbart – der Sitz unseres jeweils genannten zuständigen Standorts, andernfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Verkäufers zu erheben. Wir sind ebenso berechtigt, sämtliche mit dem Verkäufer entstehenden Streitigkeiten unter Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht unter Benennung der Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
2. Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort für die Lieferung unserer Ware ist – sofern nicht anderslautend in Schrift- oder Textform vereinbart – der Sitz unseres jeweils genannten zuständigen Standorts, andernfalls der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch in allen Fällen ebenso berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Wir sind ebenso berechtigt, sämtliche mit dem Käufer entstehenden Streitigkeiten unter Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht unter Benennung der Schiedsrichter entscheiden zu lassen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
2. Für alle Verträge und sonstige Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie die Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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