Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.
Ernährung. Im Rahmen der Therapie berät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und Patienten entsprechend der jeweiligen Therapieziele über eine risikofaktorenorientierte ausgewogene Ernährung und bei übergewichtigen Patientinnen und Patienten gegebenenfalls über eine Gewichtsreduktion.
Ernährung. Ziele der Ernährung
Ernährung. Allgemeines Ernäh- rungsverhalten 1. Schlechte Ernährung Isst die Portion nie auf. Isst selten mehr als 1/3 jeder Mahlzeit. Isst zwei eiweißhaltige Portionen (Fleisch oder Milchprodukte) oder weniger täglich. Trinkt zu wenig. Trinkt keine Nahrungsergänzungskost ODER Wird per Sonde oder seit mehr als fünf Tagen intravenös ernährt. 2. Wahrscheinlich unzureichende Ernäh- rung Isst selten eine ganze Mahlzeit auf, in der Regel nur die Hälfte. Die Eiweißzufuhr erfolgt über nur drei Portionen (Milchproduk- te, Fleisch) täglich. Hin und wieder wird Ergänzungskost zu sich genommen ODER Erhält weniger als die erforderliche Menge Flüssigkeit bzw. Sondenernährung.
Ernährung. Im Rahmen der Therapie berät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und Patienten entsprechend der jeweiligen Therapieziele über eine risikofaktorenorientierte ausgewogene Ernährung. Normalgewichtigen und übergewichtigen Patientinnen und Patienten (BMI <= 30) sollte empfohlen werden, eine Gewichtszunahme zu vermeiden.
Ernährung. Ernährung und Gesundheit hängen eng zusammen30. Diese zu erforschen und neue Erkenntnisse in den Unternehmen der Lebensmittelindustrie umzuset- zen, hat in Schleswig-Holstein lange Tradition. Das gilt für Kiel mit der Agrar- und Ernährungswissenschaftlichen Fakultät der CAU und dem FB Landbau der FH Kiel sowie für Lübeck, wo namhafte Unternehmen der Branche ansäs- sig sind und gleichzeitig Absolventinnen und Absolventen von UzL und THL für den Arbeitsmarkt mit Studienangeboten wie Ernährungswissenschaft und Wirtschaftsingenieurwesen Lebensmittelindustrie qualifiziert werden. An der Hochschule Flensburg wird die Bio- und Lebensmittelverfahrenstechnik ange- boten. Die Kombination von Ernährungswissenschaft mit den Wirtschaftsinge- nieurwissenschaften stellt eine anforderungsgerechte Fachqualifikation für die Lebensmittelindustrie sicher.
Ernährung. Der Ernährung kommt bei dem Störungsbild der Jugendlichen ein besonderer Stellenwert zu, der mit intensivem professionellem Einsatz einhergeht. Die überwertige und negativ belas- tete Beschäftigung in Form von Zwangshandlungen, Grübeln und Sorgen um das Essen herum sollen in positive Beschäftigung, Planung, Beschaffung und die Zubereitung umgelei- tet werden. Ebenso kommt dem Rahmen des Verzehrs sowie dem Mahlzeitenarrangement eine hohe Bedeutung zu, die eine Kooperation zwischen Hauswirtschaft, Ökotrophologen und Pädagogen sowie Ernährungsmedizin erfordert. Die Ökotrophologin und die Pädagogen achten auf die praktische Umsetzung der im multiprofessionellen Team entwickelten Vorga- ben Je nach den individuellen Lehr- und Stundenplänen der Mädchen findet das Frühstück zwi- schen 6.30 und 8.00 Uhr in Form von gemeinsamen Mahlzeiten statt. Das Mittagessen wird in der Zeit von 12.30 bis 14.45 eingenommen, das Abendessen zwischen 18.00 und 19.00 Uhr. Diese beiden Mahlzeiten werden in Gemeinschaft mit den diensthabenden Fachkräften und den anwesenden Jugendlichen eingenommen. Dabei wird auf Kontinuität des Essens- rhythmus und des Mahlzeiteninhalts geachtet. Alle Mahlzeiten werden innerhalb der Einrich- tung von der Hauswirtschaft oder den Jugendlichen selbst zubereitet. Eine externe Verkösti- gung erfolgt in Absprache mit der Ökotrophologin. Die Betreuer nehmen regelmäßig am Essen teil und leiten die Mahlzeiten. Täglich findet nach dem Abendessen eine gemeinsame Gesprächsrunde statt, in der die Mädchen den Tag reflektieren und Probleme mit dem Essen besprechen können. Diese für essgestörte Mädchen unumgängliche Maßnahme der Unterstützung führt zu einer erhöhten Präsenz- pflicht der Mitarbeiterinnen. Die durchgehende Betreuung in der Wohngemeinschaft tagsüber und nachts sowie die Aus- xxxx geeigneter und qualifizierter Mitarbeiter sind wichtige Faktoren, die Aufsichtspflicht zu sichern. Die Aufsichtspflicht wird durch die tägliche Dokumentation wichtiger Schlüsselereignisse je- des Jugendlichen gewährleistet. Über die Handakten, Dienstbücher und Übergabegespräche werden diese Informationen weitergegeben. Das Verlassen des Hauses und die Aktivitäten und Aufenthaltsorte der Mädchen außer Haus werden durch ein Ausgangsbuch dokumentiert, somit wissen die Fachkräfte wo sich das jeweilige Mädchen aufhält. Bei wichtigen Terminen werden die Mädchen begleitet. Die Hygienevorschriften sind zentral hinterlegt und werden durch die Pädagogische Leitung überwacht.
Ernährung. 5.1. Zu den Hilfen bei der Ernährung gehören das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken.
5.2. Die Speise- und Getränkeversorgung umfasst entsprechend § 5 des Landesrahmenvertrages die innerhalb des täglichen Zeitkorridors üblichen Hauptmahlzeiten sowie Nachmittagskaffee/-Tee. Bei Bedarf werden Zwischenmahlzeiten angeboten. Zu den Mahlzeiten und während der Buchungszeiten werden ohne Aufpreis alkoholfreie Getränke im erforderlichen Umfang bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Bereitstellung vom Tagespflegegast gewünschter bestimmter Getränke und Getränkearten besteht nicht.
5.3. Die Kosten für Ergänzungsnahrung wie z.B. hochkalorische Trinknahrung, Andickungsmittel und ähnliche Produkte trägt, sofern nicht die Krankenkasse dafür aufkommt, der Tagespflegegast selber.
5.4. Sollte der Tagespflegegast Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, findet keine Erstattung von Verpflegungskosten statt.
5.5. Nimmt der Tagespflegegast die Verpflegung nicht in Anspruch, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, mindert sich das Entgelt für die Verpflegung um die Ersparnis der Pflegeeinrichtung. Gemindert wird um die ersparten Lebensmittelaufwendungen (Rohverpflegungssatz) - zu 100% bei Tagespflegegästen, die 100% der Nahrung per Sonde und Flüssigkeit erhalten - zu 0% bei Tagespflegegästen, die alle Portionen der Nahrung oral erhalten und nur Flüssigkeit über die Sonde erhalten - zu 50% bei allen anderen Formen der Sondenernährung.
5.6. Spezielle Speise-, Getränke- und Diätwünsche werden als sonstige Leistung i.S.v. Ziffer 16.1. angeboten.
Ernährung. Das Wissen über eine gesunde und nachhaltige Ernährung hat in der Gesellschaft abgenommen. Das derzeitige Ernährungsverhalten überlastet die planetaren Grenzen. Hierzu zählt auch die Le- bensmittelverschwendung auf allen Ebenen. Über Ernährungsbildung wollen wir den nachhaltigen und wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln fördern und die Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen reduzieren. Hierzu werden wir zu Beginn der Legislatur zügig mit der Umsetzung der Niedersächsischen Ernährungsstrategie starten. Dazu gehört beispielsweise die Förderung einer pflanzenbetonteren Ernährungsweise. Darüber hinaus streben wir an, mit der Entwicklung von Schul- mensen zu Lernorten einen Schwerpunkt in der Ernährungsbildung zu setzen. Hierfür beginnen wir mit Modellprojekten. Zu diesem Zweck erweitern wir das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft (ZEHN) organisatorisch und konzeptionell. Wir streben eine Ausweitung des Schulobstprogramms auf alle Schulformen an. Wir setzen uns weiterhin für die Schaffung rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen (Lebensmittel-Retten-Gesetz), für eine vollständige Vermeidung von Lebens- mittelverschwendung ein. Dazu fördern wir Projekte zur Abfallvermeidung und zu einer besseren Vernetzung von Ernährungsräten und der Unterstützung lokaler Projekte. Eine weitere Säule zur Eindämmung der Lebensmittelverschwendung sind Ausgabestellen, wie die Tafeln, die wir unterstützen werden. Dafür wollen wir diese als Xxxxxx des Freiwilligen Sozialen Jahres anerkennen. Als erste Maßnahme werden wir den Aufbau von Verteilzentren finanzieren. Vorschläge von der Bundesebene zur Entkriminalisierung des Containerns werden wir unterstützen. Der Tierschutz hat in Niedersachsen seit rund 30 Jahren Verfassungsrang, wir wollen diesem Thema in unserem politischen Handeln mehr Gewicht verleihen. So werden wir uns für eine stärkere Regulierung und Kontrolle von Tierhandel und Tierbörsen (auch im Internet) und für weitere Einschränkungen des Versandes einsetzen. Um illegalen Tierhandel zu unterbinden, machen wir uns für landesweite und länderübergreifende Kontrollen stark. Der Beschluss zur Einführung eines Sachkundenachweises für den Erwerb und das Halten von exotischen Tieren wird umgesetzt, die niedersächsische Gefahrtierverordnung ver- schärft und private Haltungen von exotischen Wildtieren stärker kontrolliert. Die zentrale Erfassung geschützter und exotischer Wildtiere wird um eine länderübergreifende Zugriffsmöglichkeit für Ve- terinär- und Natu...
Ernährung. Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszuberei- tung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürf- tige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und der Darrei- chung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsver- weigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt: − das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung er- möglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck. − Hygienemaßnahmen wie x. X. Xxxxxxxxxx, Händewaschen, Säubern / Wechseln der Kleidung.