Ernährung Musterklauseln

Ernährung. Ziele der Ernährung Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch ist anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essen- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfaßt – das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Auf- nahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbe- reitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; – Hygienemaßnahmen wie ▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung.
Ernährung. Im Rahmen der Therapie berät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und Patienten entsprechend der jeweiligen Therapieziele über eine risikofaktorenorientierte ausgewogene Ernährung und bei übergewichtigen Patientinnen und Patienten gegebenenfalls über eine Gewichtsreduktion.
Ernährung. Ziele der Ernährung
Ernährung. Allgemeines Ernäh- rungsverhalten 1. Schlechte Ernährung Isst die Portion nie auf. Isst selten mehr als 1/3 jeder Mahlzeit. Isst zwei eiweißhaltige Portionen (Fleisch oder Milchprodukte) oder weniger täglich. Trinkt zu wenig. Trinkt keine Nahrungsergänzungskost ODER Wird per Sonde oder seit mehr als fünf Tagen intravenös ernährt. 2. Wahrscheinlich unzureichende Ernäh- rung Isst selten eine ganze Mahlzeit auf, in der Regel nur die Hälfte. Die Eiweißzufuhr erfolgt über nur drei Portionen (Milchproduk- te, Fleisch) täglich. Hin und wieder wird Ergänzungskost zu sich genommen ODER Erhält weniger als die erforderliche Menge Flüssigkeit bzw. Sondenernährung.
Ernährung. Im Rahmen der Therapie berät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und Patienten entsprechend der jeweiligen Therapieziele über eine risikofaktorenorientierte ausgewogene Ernährung. Normalgewichtigen und übergewichtigen Patientinnen und Patienten (BMI <= 30) sollte empfohlen werden, eine Gewichtszunahme zu vermeiden.
Ernährung. Der Ernährung kommt bei dem Störungsbild der Jugendlichen ein besonderer Stellenwert zu, der mit intensivem professionellem Einsatz einhergeht. Die überwertige und negativ belas- tete Beschäftigung in Form von Zwangshandlungen, Grübeln und Sorgen um das Essen herum sollen in positive Beschäftigung, Planung, Beschaffung und die Zubereitung umgelei- tet werden. Ebenso kommt dem Rahmen des Verzehrs sowie dem Mahlzeitenarrangement eine hohe Bedeutung zu, die eine Kooperation zwischen Hauswirtschaft, Ökotrophologen und Pädagogen sowie Ernährungsmedizin erfordert. Die Ökotrophologin und die Pädagogen achten auf die praktische Umsetzung der im multiprofessionellen Team entwickelten Vorga- ben Je nach den individuellen Lehr- und Stundenplänen der Mädchen findet das Frühstück zwi- schen 6.30 und 8.00 Uhr in Form von gemeinsamen Mahlzeiten statt. Das Mittagessen wird in der Zeit von 12.30 bis 14.45 eingenommen, das Abendessen zwischen 18.00 und 19.00 Uhr. Diese beiden Mahlzeiten werden in Gemeinschaft mit den diensthabenden Fachkräften und den anwesenden Jugendlichen eingenommen. Dabei wird auf Kontinuität des Essens- rhythmus und des Mahlzeiteninhalts geachtet. Alle Mahlzeiten werden innerhalb der Einrich- tung von der Hauswirtschaft oder den Jugendlichen selbst zubereitet. Eine externe Verkösti- gung erfolgt in Absprache mit der Ökotrophologin. Die Betreuer nehmen regelmäßig am Essen teil und leiten die Mahlzeiten. Täglich findet nach dem Abendessen eine gemeinsame Gesprächsrunde statt, in der die Mädchen den Tag reflektieren und Probleme mit dem Essen besprechen können. Diese für essgestörte Mädchen unumgängliche Maßnahme der Unterstützung führt zu einer erhöhten Präsenz- pflicht der Mitarbeiterinnen. Die durchgehende Betreuung in der Wohngemeinschaft tagsüber und nachts sowie die Aus- ▇▇▇▇ geeigneter und qualifizierter Mitarbeiter sind wichtige Faktoren, die Aufsichtspflicht zu sichern. Die Aufsichtspflicht wird durch die tägliche Dokumentation wichtiger Schlüsselereignisse je- des Jugendlichen gewährleistet. Über die Handakten, Dienstbücher und Übergabegespräche werden diese Informationen weitergegeben. Das Verlassen des Hauses und die Aktivitäten und Aufenthaltsorte der Mädchen außer Haus werden durch ein Ausgangsbuch dokumentiert, somit wissen die Fachkräfte wo sich das jeweilige Mädchen aufhält. Bei wichtigen Terminen werden die Mädchen begleitet. Die Hygienevorschriften sind zentral hinterlegt und werden durch die Pädagogische Leitung überwacht.
Ernährung. Der Ernährung kommt eine zentrale Rolle sowohl für den Erhalt der Gesundheit als auch bei der Ent- stehung bestimmter Erkrankungen zu. Nach Anga- ben des Ernährungsberichts 2004 sind über zwei Drittel aller Todesfälle auf Erkrankungen zurück- zuführen, bei denen die Ernährung als alleinige Ursache oder als einer von mehreren Faktoren an der Krankheitsentstehung beteiligt ist62. Aufgrund der großen Bedeutung des Ernährungsverhaltens für die Entstehung dieser Erkrankungen stellt die Förderung einer gesundheitsgerechten Ernährung ein zentrales Handlungsfeld der Krankenkassen in der primären Prävention dar. Das Ernährungsverhalten ist auch von strukturellen Voraussetzungen (wie z. B. der Verfügbarkeit eines qualitativ hochwertigen Lebensmittelangebots) abhängig. Um die Ernährungssituation in Deutsch- land nachhaltig zu verbessern, sind neben den in diesem Kapitel beschriebenen verhaltenspräven- tiven Ernährungsangeboten daher auch weitere, insbesondere verhältnispräventive Maßnahmen (z. B. in Bezug auf das Lebensmittelangebot und die Lebensmittelkennzeichnung), erforderlich, die nicht in die Zuständigkeit der GKV fallen. Präventionsprinzip: Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Für viele chronische Krankheiten wurde eine Ab- hängigkeit von der Ernährung festgestellt. Zu die- sen zählen insbesondere Krankheiten des Herz- Kreislauf-Systems, einige bösartige Neubildungen, Krankheiten des Verdauungssystems sowie endo- krine Erkrankungen und Stoffwechselkrankheiten (darunter mit wachsender epidemiologischer Be- deutung Diabetes mellitus Typ 2)63. Zusätzlich wer- den Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten sowie Mangelerkrankungen als durch die Ernäh- rungsweise beeinflussbar angesehen64. Nach wie vor ist die Ernährungssituation der Be- völkerung generell als unbefriedigend einzustufen in Bezug auf • Höhe und Qualität der Fettzufuhr, • Höhe und Qualität der Kohlenhydratzufuhr (zu hoher Zuckerverzehr, zu geringe Aufnahme an Ballaststoffen), • Höhe der Natriumzufuhr (zu hoher Kochsalz- verzehr bei Erwachsenen über 50 Jahre) • Versorgung mit Calcium, Jod und Vitamin D, • Versorgung mit Folat und Eisen, insbesondere bei Frauen im gebärfähigen Alter • ausreichende Flüssigkeitszufuhr65. Zur Verbesserung der Ernährungssituation sind Verhaltensänderungen in der Bevölkerung in Rich- tung einer fett-, zucker- und salzärmeren, gleichzei- tig aber vitamin-, mineralstoff- sowie ballaststoff- reicheren Ernährungsweise erforderlich66. Vorhandene Studien belegen, dass eine...
Ernährung. Präventionsprinzip Vermeidung und Reduktion von Übergewicht Präventionsprinzip Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung Präventionsprinzip Verantwortlicher Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln Präventionsprinzip Vermeidung spezifischer Risiken und stressab- hängiger Krankheiten Anlage 12
Ernährung. 5.1. Zu den Hilfen bei der Ernährung gehören das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Getränken. 5.2. Die Speise- und Getränkeversorgung umfasst entsprechend § 5 des Landesrahmenvertrages die innerhalb des täglichen Zeitkorridors üblichen Hauptmahlzeiten sowie Nachmittagskaffee/-Tee. Bei Bedarf werden Zwischenmahlzeiten angeboten. Zu den Mahlzeiten und während der Buchungszeiten werden ohne Aufpreis alkoholfreie Getränke im erforderlichen Umfang bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose Bereitstellung vom Tagespflegegast gewünschter bestimmter Getränke und Getränkearten besteht nicht. 5.3. Die Kosten für Ergänzungsnahrung wie z.B. hochkalorische Trinknahrung, Andickungsmittel und ähnliche Produkte trägt, sofern nicht die Krankenkasse dafür aufkommt, der Tagespflegegast selber. 5.4. Sollte der Tagespflegegast Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, findet keine Erstattung von Verpflegungskosten statt. 5.5. Nimmt der Tagespflegegast die Verpflegung nicht in Anspruch, weil er auf Sondennahrung angewiesen ist, mindert sich das Entgelt für die Verpflegung um die Ersparnis der Pflegeeinrichtung. Gemindert wird um die ersparten Lebensmittelaufwendungen (Rohverpflegungssatz) - zu 100% bei Tagespflegegästen, die 100% der Nahrung per Sonde und Flüssigkeit erhalten - zu 0% bei Tagespflegegästen, die alle Portionen der Nahrung oral erhalten und nur Flüssigkeit über die Sonde erhalten - zu 50% bei allen anderen Formen der Sondenernährung. 5.6. Spezielle Speise-, Getränke- und Diätwünsche werden als sonstige Leistung i.S.v. Ziffer 16.1. angeboten.
Ernährung. Ziele der Ernährung Eine ausgewogene Ernährung (einschl. notwendiger Diätkost) ist anzustreben. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Zur selbständigen Nahrungsaufnahme ist der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich. Die Ernährung umfasst: − das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck, − Hygienemaßnahmen wie ▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung. Mobilität Ziele der Mobilisation Ziel der Mobilisation ist u. a. die Förderung der Beweglichkeit sowie der fachgerechte Umgang mit überschießendem Bewegungsdrang. Die Mobilisation und das Training sind an die individuelle Situation und Umgebung des Pflegebedürftigen anzupassen. Zur Förderung der Bewegung sind Außenkontakte zu unterstützen. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel dient dem Ausgleich von Bewegungsdefiziten. Beim Zubettgehen und Aufstehen sind Schlafgewohnheiten und Ruhebedürfnisse angemessen zu berücksichtigen und störende Einflüsse möglichst zu reduzieren oder zu beseitigen. Die Mobilität umfasst: − das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern; das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie z.B. Prothesen. Das Betten und Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. Dazu gehört auch der Gebrauch sachgerechter Lagerungshilfen und sonstiger Hilfsmittel, − das Gehen, Stehen, Treppensteigen; dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich zu bewegen, z. B. im Zimmer, in den Gemeinschaftsräumen und im Außengelände, − das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung; dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Pflegeeinrichtung zu unterstützen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern (z. B. Org...