Ersatz an Dritte Musterklauseln

Ersatz an Dritte. Der Versicherer leistet gemäß Ziffer 65 DTV-ADS 2009 auch Ersatz für Ansprüche Dritter wegen Verlustes oder Beschädigung von Sachen, die dieser erlitten hat und die beim Zuwasserlassen des Neubaus oder seiner Teile, in den Grenzen der Ziffer 6.3.2 bei der anschließenden Verholung innerhalb des Werftgeländes oder zwischen zwei oder mehreren Betriebsstätten der Werft im Schlepp oder mit eigener Kraft, bei Dockung, beim Slippen sowie in den Grenzen der Ziffer 6.3.1 während der mitversicherten Probe-, Überführungsfahrten und der Ablieferungsfahrt entstanden sind. Ersatzansprüche Dritter für Schäden, die durch das Losreißen eines ordnungsgemäß vertäuten Neubaus entstanden sind, gelten auch als mit versichert. 2.2Werftanlagen Werftanlagen sind gegen Schäden versichert, die durch unmittelbare körperliche Einwirkung des Neubaus, seiner Bestandteile, seines Zubehörs oder seiner Ausrüstung auf die Werftanlagen verursacht sind. Der Versicherungsschutz an den Werftanlagen erstreckt sich auch auf durch den Neubau verursachte Sog- und Schwellschäden. Misslingt der Stapellauf und/oder das Aufschwimmen, so leistet der Versicherer auch Ersatz für die durch den erneuten Stapellauf erforderlichen Aufwendungen sowie Schäden am Helgen bzw. dem Baudock. 3Nicht versicherte und ausgeschlossene Gefahren 3.1Nicht versichert sind die Gefahren von Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben. der Beschlagnahme oder sonstigen Entziehung durch Verfügung von hoher Hand. Für einen durch gerichtliche Verfügung oder ihrer Vollstreckung entstehenden Schaden bleibt die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bestehen, wenn er dem Versicherungsnehmer zu ersetzen hat, was dieser zur Befriedigung des der Verfügung zugrundeliegenden Anspruchs leisten muss. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles auch aus einer nicht versicherten Gefahr gemäß Ziffern 3.1.1 oder 3.1.2 entstehen konnte, hat der Versicherer den Schaden zu ersetzen, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch eine versicherte Gefahr herbeigeführt worden ist. 3.2Ausgeschlossen sind Verlust, Beschädigung, Haftung oder Kosten, soweit sie direkt oder indirekt von einer oder mehrerer der nachfolgend bezeichneten Gefahren verursacht wurden oder daraus entstanden sind, oder wenn diese Gefahren beigetragen haben: ...
Ersatz an Dritte. 65.1 Der Versicherer gewährt dem Versiche- rungsnehmer Versicherungsschutz auch für den Fall, dass er einem Dritten wegen von diesem erlittenen Verlustes oder Be- schädigung von Sachen aufgrund gesetzli- cher Haftpflichtbestimmungen Ersatz zu leisten hat und der Verlust oder die Be- schädigung bei der Bewegung des Schiffes oder durch navigatorische Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Teilnahme am Schiffsverkehr verursacht worden sind.
Ersatz an Dritte. Der Versicherer leistet gemäß Ziffer 65 DTV-ADS 2009 auch Ersatz für Ansprüche Dritter wegen Verlus- tes oder Beschädigung von Sachen, die dieser erlitten hat und die beim Zuwasserlassen des Neubaus oder seiner Teile, in den Grenzen der Ziffer 6.3.2 bei der anschließenden Verholung innerhalb des Werftgelän- des oder zwischen zwei oder mehreren Betriebsstät- ten der Werft im Schlepp oder mit eigener Kraft, bei Dockung, beim Slippen sowie in den Grenzen der Zif- fer 6.3.1 während der mitversicherten Probe-, Überführungsfahrten und der Ablieferungsfahrt ent- standen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.