Common use of Erstattungsfähige Aufwendungen Clause in Contracts

Erstattungsfähige Aufwendungen. Im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation im vertragli- chen Sinne sind die Aufwendungen für ambulante Nachuntersu- chungen erstattungsfähig, die nach der jeweils geltenden Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) berechnungsfähig sind, soweit diese Nachuntersuchungen • von dem Arzt vorgenommen werden, der die ambulante Operati- on durchgeführt hat, • erforderlich sind, um den Behandlungserfolg der ambulanten Operation zu sichern oder zu festigen, und • maximal an 7 Behandlungstagen innerhalb von 14 Tagen nach dieser ambulanten Operation erfolgen. Die Aufwendungen für ärztliche Vergütung sind über die Höchst- sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus erstattungsfä- hig. Wenn die Aufwendungen aber unangemessen hoch sind, kön- nen wir unsere Leistungen nach Ziffer 2.3.2 auf einen angemesse- nen Betrag herabsetzen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung

Erstattungsfähige Aufwendungen. Im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation im vertragli- chen Sinne sind die Aufwendungen für ambulante Nachuntersu- chungen erstattungsfähig, die nach der jeweils geltenden Gebüh- renordnung für Ärzte (GOÄ) berechnungsfähig sind, soweit diese Nachuntersuchungen • von dem Arzt vorgenommen werden, der die ambulante Operati- on durchgeführt hat, • erforderlich sind, um den Behandlungserfolg der ambulanten Operation zu sichern oder zu festigen, und • maximal an 7 Behandlungstagen innerhalb von 14 Tagen nach dieser ambulanten Operation erfolgen. Die Aufwendungen für ärztliche Vergütung sind über die Höchst- sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus erstattungsfä- hig. Wenn die Aufwendungen aber unangemessen hoch sind, kön- nen können wir unsere Leistungen nach Ziffer 2.3.2 auf einen angemesse- nen ange- messenen Betrag herabsetzen.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Erstattungsfähige Aufwendungen. Im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation im vertragli- chen Sinne sind die Aufwendungen für jeweils eine einmalige ambulante Nachuntersu- chungen Voruntersuchung erstattungsfähig, die nach der jeweils geltenden Gebüh- renordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnungsfähig sindist, soweit wenn diese Nachuntersuchungen Voruntersuchung • von dem Arzt vorgenommen werdenwird, der die ambulante Operati- on durchgeführt hat, • erforderlich sind, um den Behandlungserfolg der ambulanten Operation zu sichern oder zu festigendurchführen wird, und • im Zeitraum von maximal an 7 Behandlungstagen innerhalb von 14 Tagen nach 4 Wochen vor dieser ambulanten Operation erfolgenOpe- ration erfolgt. Die Aufwendungen für ärztliche Vergütung sind über die Höchst- sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus erstattungsfä- hig. Wenn die Aufwendungen aber unangemessen hoch sind, kön- nen können wir unsere Leistungen nach Ziffer 2.3.2 auf einen angemesse- nen ange- messenen Betrag herabsetzen.

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Samples: Krankenzusatzversicherung

Erstattungsfähige Aufwendungen. Im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation im vertragli- chen Sinne sind die Aufwendungen für ambulante Nachuntersu- chungen jeweils eine einmalige am- bulante Voruntersuchung erstattungsfähig, die nach der jeweils geltenden Gebüh- renordnung Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnungsfähig sindist, soweit wenn diese Nachuntersuchungen Voruntersuchung • von dem Arzt vorgenommen werdenwird, der die ambulante Operati- on durchgeführt hat, • erforderlich sind, um den Behandlungserfolg der ambulanten Operation zu sichern oder zu festigendurchführen wird, und • im Zeitraum von maximal an 7 Behandlungstagen innerhalb von 14 Tagen nach 4 Wochen vor dieser ambulanten Operation erfolgenOpe- ration erfolgt. Die Aufwendungen für ärztliche Vergütung sind über die Höchst- sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus erstattungsfä- hig. Wenn die Aufwendungen aber unangemessen hoch sind, kön- nen wir unsere Leistungen nach Ziffer 2.3.2 auf einen angemesse- nen Betrag herabsetzen.

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Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung