Common use of Erstattungshöhe Clause in Contracts

Erstattungshöhe. Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. werden zu 30 % ersetzt. Zu Beginn der Versicherung gelten für die Erstattungen nachstehende Höchstbeträge: Ist der Zahnersatz wegen eines Unfalles (siehe Tarifbedingung zu § 1 (1) MB/KK 2009) erforderlich, der nach der Policierung eingetre- ten ist, so entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall. Zur Erstattung von Leistungen für Zahnersatz muss dem Versicherer zusammen mit der Rechnung ein von der gesetzlichen Kranken- versicherung genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt werden. Die Gesamterstattung ein- schließlich der Vorleistung darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. nicht überschreiten. Die Erstattung für implantologische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.

Appears in 4 contracts

Samples: Krankenversicherung, Krankenversicherung, Verbraucherinformation

Erstattungshöhe. Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. werden zu 30 20 % ersetzt. Zu Beginn der Versicherung gelten für die Erstattungen nachstehende Höchstbeträge: Ist der Zahnersatz wegen eines Unfalles (siehe Tarifbedingung zu § 1 (1) MBAVB/KK 2009KS) erforderlich, der nach der Policierung eingetre- ten eingetreten ist, so entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall. Zur Erstattung von Leistungen für Zahnersatz muss dem Versicherer zusammen mit der Rechnung ein von der gesetzlichen Kranken- versicherung genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt werden. Die Gesamterstattung ein- schließlich der Vorleistung Vorleistungen der GKV und der HanseMerkur Krankenversicherung AG nach dem unter Punkt II. angegebenen versi- cherten Tarif darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. für Zahnersatz nicht überschreiten. Die Erstattung für implantologische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.

Appears in 3 contracts

Samples: Zusatzschutz Für Gesetzlich Versicherte / GKV, Krankenversicherung, Verbraucherinformation

Erstattungshöhe. Die erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. werden zu 30 20 % ersetzt. Zu Beginn der Versicherung gelten für die Erstattungen nachstehende Höchstbeträge: Ist der Zahnersatz wegen eines Unfalles (siehe Tarifbedingung zu § 1 (1) MBAVB/KK 2009KS) erforderlich, der nach der Policierung eingetre- ten eingetreten ist, so entfallen diese Höchstbeträge für den jeweiligen Versicherungsfall. Zur Erstattung von Leistungen für Zahnersatz muss dem Versicherer zusammen mit der Rechnung ein von der gesetzlichen Kranken- versicherung genehmigter und abgerechneter Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt werden. Die Gesamterstattung ein- schließlich der Vorleistung Vorleistungen der GKV und aus den Tarifen BKD, EG, ES, EST, ESTH oder EZ darf 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen nach I. 1. Auf- wendungen für Zahnersatz nicht überschreiten. Die Erstattung für implantologische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten ist auf maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer beschränkt.

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Samples: Krankenversicherung