Fahrausweise. Jeder Fahrgast im Fährverkehr zu den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt ist.
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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen, Allgemeine Beförderungsbedingungen
Fahrausweise. Jeder Fahrgast Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Verbund- pass-Nr. müssen mit den Angaben im Fährverkehr Verbundpass übereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbarjeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 56. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sindbei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Nach Nutzung des Fahrausweises für Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Hinfahrt, Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt ermäßigte Mehrwertsteuersatz von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der Hinfahrt gültigo. g. Fahrausweise bzw. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werdenFahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Beförderungsvertrag Betriebsschluss für diese Tickets wird entsprechend an allen Tagen einheitlich mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung 5:00 Uhr des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istFolgetages definiert.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Verbund- pass-Nr. müssen mit den Angaben im Fährverkehr Verbundpass übereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z. B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbarjeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 56. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sindbei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Nach Nutzung des Fahrausweises für Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Hinfahrt, Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt ermäßigte Mehrwertsteuersatz von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der Hinfahrt gültigo. g. Fahrausweise bzw. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werdenFahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Beförderungsvertrag Betriebsschluss für diese Tickets wird entsprechend an allen Tagen einheitlich mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung 5:00 Uhr des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istFolgetages definiert.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Fährverkehr Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbarjeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 56. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sindbei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Nach Nutzung des Fahrausweises für Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Hinfahrt, Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt ermäßigte Mehrwertsteuersatz von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der Hinfahrt gültigo. g. Fahrausweise bzw. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werdenFahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Beförderungsvertrag Betriebsschluss für diese Tickets wird entsprechend an allen Tagen einheitlich mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung 5:00 Uhr des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istFolgetages definiert.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumli- chen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtver- kehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und Grenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Die Zuordnung der Orte im Fährverkehr VMS zu den Inseln Norderney einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Juist muss Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleiben- der Fahrpreise) gültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Betreten Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnah- me einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Schiffes Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (Punkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-Tarifs auf der Drahtseilbahn Augustusburg ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist Teil C Punkt 4.1 und auf der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten Fichtelbergbahn (KBS 518) im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istTeil C Punkt 4.2 geregelt.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Fahrausweise. Jeder Fahrgast Tickets des VBN-Tarifs gelten nur in den für den Verbundtarif zugelassenen Zügen auf den im Fährverkehr zu den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes Tarifplan aufgeführten Streckenabschnitten. Ausnahmen sind im Besitz eines gültigen Fahrausweises seinVBN-Tarif geregelt. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbarFür Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs des Verkehrsverbundes Bremen/ Niedersachsen gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen in Teil B dieses Tarifs. Kinder bis zum vollendeten 5Beginnen bzw. Lebensjahr haben freie Fahrtenden Fahrten außerhalb des Verbundraumes, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises gelten für die Hinfahrt, ist der Fahrausweis Fahrstrecke (auch für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten Teilstrecke im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-Verbundraum) die außerhalb des VBN gültigen Beförderungsbedingungen des benutzten EVUs. Ausnahmen siehe Ziffer (5) und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums(6). Für Verbund- und Kombitickets Verbindungen innerhalb des Verbundraumes des VBN werden grundsätzlich nur Tickets nach dem VBN-Tarif ausgegeben. Diese gelten nur zur Benutzung der für den Verbundtarif zugelassenen Xxxx des Nahverkehrs (RB, RE) sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen IC/EC auf der Strecke Bremen Hbf - Augustfehn. VBN-ZeitTickets - ausgenommen SemesterTickets und Jugend-Freizeit-Tickets - mit IC/EC-AufpreisTicket werden auch im IC/EC anerkannt. Für Verbindungen, die außerhalb des Verbundraumes des VBN beginnen oder enden, werden grundsätzlich nur Fahrkarten nach dem Tarif des jeweils befördernden EVUs ausgegeben. Im Geltungsbereich des VBN-Tarifs kann der Verkauf in Bahnhöfen oder in sonstigen Verkaufsstellen auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft bestimmte Verbund-Tickets beschränkt sowie ein ausschließlicher Verkauf aus Ticketautomaten vorgesehen werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend In den Zügen der Eisenbahnen sind grundsätzlich keine Verbund-Tickets erhältlich; etwaige Ausnahmen werden besonders bekannt gemacht. Verbund-Tickets werden mit dem Unternehmen geschlossenInkrafttreten von Tarifänderungen ungültig, mit dem der Fahrgast befördert sofern nicht eine befristete Weiterbenutzung (s. § 11) ausdrücklich gestattet und öffentlich bekannt gegeben wird. Jeder Xxxxxxxx Ein Rückkauf oder Umtausch - gegen Zahlung des Differenzbetrages - ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt ist.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtverkehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und Grenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Die Zuordnung der Orte im Fährverkehr VMS zu den Inseln Norderney einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Juist muss Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleibender Fahrpreise) gültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Betreten Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnahme einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Schiffes Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (Punkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-Tarifs auf der Drahtseilbahn Augustusburg ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist Teil C Punkt 4.1 und auf der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten Fichtelbergbahn (KBS 518) im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istTeil C Punkt 4.2 geregelt.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: - Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 - Tageskarten gemäß Punkt 3.2 - Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 - Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 - Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtverkehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und Grenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Die Zuordnung der Orte im Fährverkehr VMS zu den Inseln Norderney einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Juist muss Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleibender Fahrpreise) gültig, für die der Fahrausweis verkauft wurde. Übergangsregelungen bei Betreten Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnahme einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Schiffes Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (Punkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-Tarifs auf der Drahtseilbahn Augustusburg ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist Teil C Punkt 4.1 und auf der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten Fichtelbergbahn (KBS 518) im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istTeil C Punkt 4.2 geregelt.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Fahrausweise. Jeder Fahrgast (1) Im Regionaltarif werden ausschließlich die in Anlage 2 für den Regionaltarif genannten Cards bzw. AboStartCards ausgegeben. In den Angeboten für Großkunden gem. Anlage 5 (FirmenAbo und SammelbestellerAbo) sind diese nicht erhältlich. Soweit Cards gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.2 die Mitnahmeregelung oder die Übertragbarkeit ent- halten, gelten diese auch im Fährverkehr zu Regionaltarif.
(2) Die Cards des Regionaltarifs gelten grundsätzlich in den Inseln Norderney und Juist muss Zügen des Nahverkehrs, bei Betreten des Schiffes DB Regio im Besitz eines gültigen Fahrausweises seinRegionalexpress (RE), der RegionalBahn (RB) und der S-Bahn sowie den Zügen der metronom Eisenbahngesellschaft mbH, der NordWestBahn GmbH, der WestfalenBahn GmbH, und der erixx GmbH.
(3) Darüber hinaus erkennt die DB Fernverkehr AG die GVH MobilCards des Regionaltarifs zusammen mit einem IC/EC- Aufpreis in IC-Zügen an. Personalisierte Fahrausweise Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbindungen zwischen Hannover Hbf. und Celle, Peine und Nienburg. Die IC/EC-Aufpreise sind an die jeweilige Relation gebunden und sind nicht an andere Personen übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5Sie werden ausschließlich an den Automaten und Vertriebsstellen der Deutschen Bahn AG verkauft. Lebensjahr haben freie FahrtDie Konditionen und Preise für die Nutzung der IC-Xxxx im Bereich des GVH Regionaltarifs sind in den jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen und Preislisten der Deutschen Bahn AG enthalten.
(4) Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Cards des Regionaltarifs ist im Bereich des GVH Tarifs bei GVH Mo- bilCard übertragbar oder GVH MobilCard persönlich nur mit GVH MobilCards des FirmenAbos gemäß Anlage 5 und bei GVH MobilCards Ausbildung ausschließlich für Berechtigte gemäß Teil B Abschnitt II. Nr. 4.3 Abs. 4 nur mit der GVH SparCard zugelassen. Eine Erweiterung einer Card des Regionaltarifs ist nur möglich, wenn sie in Begleitung diese mindestens die Zone „Region“ des GVH Tarifs beinhaltet. Bei einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung Erweiterung einer Card des Fahrausweises Regionaltarifes sind unter dieser Bedingung hinzu zu lösen: • für die Hinfahrt, ist der Fahrausweis Zone Xxxxxx die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Xxxxxx“) oder die GVH SparCard • für die jeweilige Rückfahrt von Zonen Xxxxxx + Hannover 2 die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Hannover 2“) oder zu den Inseln grundsätzlich noch die GVH SparCard • für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderneydie Zonen Xxxxxx + Hannover 2 + Hannover 1 die GVH MobilCard FirmenAbo („Region“ bis „Hannover 1“) oder die GVH SparCard
(5) Eine räumliche Erweiterung durch gültige Tickets des Ein-Verkehr zur einmaligen HinZonen-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei Preises bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen ein KurzstreckenTicket nach Teil B, Ziffer 4.1 Absatz (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung 4) ist bei den Cards des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit Regionaltarifs nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istzulässig.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Fährverkehr Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbarjeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 56. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sindbei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Nach Nutzung des Fahrausweises für Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Hinfahrt, Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt ermäßigte Mehrwertsteuersatz von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der Hinfahrt gültigo. g. Fahrausweise bzw. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werdenFahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Beförderungsvertrag Betriebsschluss für diese Tickets wird entsprechend an allen Tagen einheitlich mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung 5:00 Uhr des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istFolgetages definiert.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Fahrausweise. Jeder Fahrgast Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann AusbildungsTickets StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form ausgegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Verbundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Fährverkehr Verbundpass übereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online- PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte ausgestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtbe- rechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunternehmen bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbeitungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbei- tungsentgelt für die ÖPNV-Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Besitz eines gültigen Fahrausweises seinjeweiligen Tickets aufgeführt. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder Xxxxxx bis zum vollendeten 56. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem werden ohne Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene BegleitpersonFrei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Ein- schulung, ein Führhund, ggfsdie das 6. Begleithund Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsa- men Fahrten von Kindergartengruppen sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördertbei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfsKinder vom vollendeten 6. Hund bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Bestimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist vor der Reise am Fahrkartenschalter ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werdenzeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Umtausch ist Betriebsschluss für diese Tickets wird an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istFolgetages definiert.
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Fahrausweise. Jeder Fahrgast Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räum- lichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtver- kehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Auf- stellung der Tarif-, Teil- und Grenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Die Zuordnung der Orte im Fährverkehr VMS zu den Inseln Norderney einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Juist muss Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleiben- der Fahrpreise) gültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Betreten Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnah- me einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Schiffes Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (Punkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-Tarifs auf der Drahtseilbahn Augustusburg ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht übertragbar. Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist Teil C Punkt 4.1 und auf der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten Fichtelbergbahn (KBS 518) im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei befördert. Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden ebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als 1. Wohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt istTeil C Punkt 4.2 geregelt.
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