Common use of Fahrausweise Clause in Contracts

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.

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Samples: download.vvs.de, www.s-bahn-stuttgart.de

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Jeder Fahrgast im Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) IFährverkehr zu den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Personalisierte Fahrausweise sind nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführtübertragbar. Kinder bis zum vollendeten 65. Lebensjahr haben freie Fahrt, wenn sie in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis sind. Nach Nutzung des Fahrausweises für die Hinfahrt, ist der Fahrausweis für die jeweilige Rückfahrt von oder zu den Inseln grundsätzlich noch für einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Tag der Hinfahrt gültig. Abwei- chend davon berechtigen Tagesfahrkarten im Norderney-Verkehr zur einmaligen Hin-und Rückfahrt am Tag des aufgedruckten Datums. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunternehmens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird entsprechend mit dem Unternehmen geschlossen, mit dem der Fahrgast befördert wird. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahraus- weis auf Verlangen vorzuzeigen oder abzugeben. Die Entwertung von Fahrschei- nen erfolgt nur durch Mitarbeiter der Reederei bzw. von ihr dazu beauftragten Personen oder durch elektronische Kontrollstationen (Gates). Fahrausweise, ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahraus- weises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Zur Kontrolle der Gültigkeit eines digitalen Scannercodes für online erworbene Fahrkarten auf einem mitgeführ- ten Smartphone kann es aus technischen Gründen erforderlich sein, dass der Besitzer sein Gerät für den Lesevorgang an den Kontrolleur kurzzeitig aushändigen muss. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, erhebt die Reederei unverzüglich, zusätzlich zum normalen Fahrpreis, ein Aufgeld von 60 EUR. Die Reederei verzichtet damit nicht auf weitergehende Ansprüche. Jede Hinterziehung des Beförderungsentgelts wird zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX, §229 werden ohne Fahrausweis im Linienverkehr ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Juist entsprechend §228 i.V. mit §230 Abs.1 im Linienverkehr frei beför- dertbefördert. Frei befördert Eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson, ein Führhund, ggfs. Begleithund sowie medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulungebenfalls kostenlos befördert. Für jede anspruchsberechtigte Person, ggfs. Hund ist vor der Reise am Fahrkartenschalter der Reederei, gegen Vorlage der gültigen Ausweispapiere, eine gesonderte, kostenlose Fahrkarte zu lösen. Wertgutscheine der AG Norden-Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszah- lung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §195 und §199 BGB. Die Ermäßigung für Insulaner wird nur Personen gewährt, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen ihren ständigen Wohnsitz sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist alleinige wirtschaftliche Existenz auf der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthaltenInsel nachweisen und dort seit mindestens sechs Monaten mit erstem Wohnsitz gemeldet sind. Die Fahrausweise gelten Insulaner-Ermäßigung für Kfz wird nur gewährt, wenn der Halter die oben genann- ten Voraussetzungen erfüllt und als Rechnungsbeleg1. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiertWohnsitz „Norderney“ im Fahrzeugschein vermerkt ist.

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Samples: www.inselfaehre.de, www.norderney.de

Fahrausweise. Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumli- chen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtver- kehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzwGrenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe Die Zuordnung der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Orte im Verbundpass übereinstim- menVMS zu den einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleiben- der Fahrpreise) – eTicketgültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnah- me einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, OnlinePunkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. Tarifs auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center Drahtseilbahn Augustusburg ist im Teil C Punkt 4.1 und auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung Fichtelbergbahn (15,00 €KBS 518) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiertim Teil C Punkt 4.2 geregelt.

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Samples: www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstim- men) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.

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Samples: www.ssb-ag.de

Fahrausweise. Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: - Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 - Tageskarten gemäß Punkt 3.2 - Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 - Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 - Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtverkehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzwGrenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe Die Zuordnung der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Orte im Verbundpass übereinstim- menVMS zu den einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleibender Fahrpreise) – eTicketgültig, für die der Fahrausweis verkauft wurde. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnahme einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, OnlinePunkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. Tarifs auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center Drahtseilbahn Augustusburg ist im Teil C Punkt 4.1 und auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung Fichtelbergbahn (15,00 €KBS 518) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiertim Teil C Punkt 4.2 geregelt.

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Samples: www.regiobus.com

Fahrausweise. Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räum- lichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtver- kehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Auf- stellung der Tarif-, Teil- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzwGrenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe Die Zuordnung der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Orte im Verbundpass übereinstim- menVMS zu den einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleiben- der Fahrpreise) – eTicketgültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnah- me einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, OnlinePunkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. Tarifs auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center Drahtseilbahn Augustusburg ist im Teil C Punkt 4.1 und auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung Fichtelbergbahn (15,00 €KBS 518) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiertim Teil C Punkt 4.2 geregelt.

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Samples: www.regiobus.com

Fahrausweise. Jeder Fahrgast im Fährverkehr zu den Inseln Norderney und Juist muss bei Betreten des Schiffes in Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Fahraus- weise sind nicht übertragbar. Fahrausweise sind grundsätzlich 6 Monate ab dem Kaufdatum gültig. Tagesfahrkarten für Norderney gelten dagegen nur am Tag des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise Kaufdatums. Tagesfahrkarten für Juist berechtigen ab dem Kaufdatum im Zeitraum von 6 Monaten zur einmaligen Hin- und Rückreise am selben Tag. Der gewerbliche Weiterverkauf von online erworbenen „Xxxxx@xxxx- Fährtickets“ ist nicht gestattet. Der gewerbliche Vertrieb von Leistungen der Reederei ist nur nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung erlaubt. Für Verbund- und Kombitickets sowie Zeit- und Mehrfachkarten gilt, dass diese im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beförderungsunterneh- mens, welches auf dem Ticket jeweils namentlich genannt ist, verkauft werden. Der Beförderungsvertrag wird jeweils mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise dem Unternehmen geschlossen, mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets dem der Fahrgast befördert wird. Es gelten die für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise das jeweilige Transportmittel bzw. Fahrtberechtigungen -unternehmen geltenden Beförderungsbe- dingungen. Jeder Xxxxxxxx ist verpflichtet, seinen Fahrausweis auf Verlangen vorzu- zeigen oder abzugeben. Fahrscheine dürfen nur von den Fahrkartenkon- trolleuren entwertet werden. Fahrausweise, deren Inhalt unbefugt geändert worden ist, werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass als ungültig ersatzlos eingezogen. Nach ersatzloser Einziehung des ungültigen Fahrausweises wird vom Fahrgast das tarifliche Entgelt erhoben. Für verlorengegangene Fahrausweise wird kein Ersatz geleistet. Ist ein Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, wird der Fahrpreis auf Antrag von der Reederei erstattet. Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird. Die Fährverkehre ab Norddeich zu den Inseln Norderney und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Juist sind kein „Nahverkehr“ im Verbundpass übereinstim- men) – eTicketSinne des SGB IX. Schwerbehinderte Personen, in deren Ausweis der Vermerk „die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ nicht gelöscht oder das Merkzeichen „B“ eingetragen ist, können im Linienverkehr eine Begleitperson, einen Führhund sowie medizinische Hilfsmittel kostenlos mitnehmen. Wertgutscheine der AG Norden-Chipkarte Frisia können in den Geschäftsstellen der Reederei gegen gültige Fahrausweise eingetauscht werden. Der Umtausch ist an Bord der Schiffe nicht möglich. Der Inhaber des Gutscheins hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Barwertes. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach §§ 195 und 199 BGB. Insulaner-Ermäßigung wird nur Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz sowie die alleinige wirtschaftliche Existenz auf der Insel nachwei- sen und seit mindestens sechs Monaten mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden erstem Wohnsitz gemeldet sind. Ggf. Die Ermäßigung auf Kfz wird nur gewährt, wenn das Fahrzeug auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust Insel angemeldet ist und das Kennzeichen „AUR“ oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert„NOR“ führt.

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Samples: ticket.reederei-frisia.de

Fahrausweise. Ein Fahrausweis berechtigt den Inhaber zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel der Verkehrsunternehmen entsprechend der auf dem Fahrausweis aufgedruckten räumlichen und zeitlichen Gültigkeit. Entsprechend dem jeweils aktuellen Tarif werden ausgegeben: · Einzelfahrausweise gemäß Punkt 3.1 · Tageskarten gemäß Punkt 3.2 · Zeitkarten gemäß Punkt 3.3 · Sonstige Fahrausweise gemäß Punkt 3.4 · Sondertickets und Fahrtberechtigungen gemäß Teil C, die als Fahrausweise gelten Fahrausweise werden mit räumlicher und zeitlicher Begrenzung ausgegeben. Die räumliche Begrenzung erfolgt durch Tarifzonen. Liegt eine Tarifzonengrenze zwischen zwei benachbarten Haltestellen, so endet für die Fahrpreisberechnung die Tarifzone an der letzten zur Tarifzone gehörenden Haltestelle. Eine Teilzone eines Kleinen Stadtverkehrs ist Bestandteil einer Tarifzone. Eine Grenzzone erweitert die räumliche Gültigkeit einer Tarifzone. Der Tarifzonenplan des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- VMS ist in Teil D Anlage 5.1 dargestellt. Eine Aufstellung der Tarif-, Teil- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzwGrenzzonen enthält Teil D Anlage 5.2. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe Die Zuordnung der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpass-Nr. müssen mit den Angaben Orte im Verbundpass übereinstim- menVMS zu den einzelnen Tarifzonen ist Teil D Anlage 5.3 zu entnehmen. Die zeitliche Begrenzung erfolgt nach Stunden, Tagen, Wochen und Monaten. Fahrausweise sind grundsätzlich nur innerhalb der Tarifperiode (Zeitraum gleichbleibender Fahrpreise) – eTicketgültig, für die der Fahrausweis verkaufl wurde. Übergangsregelungen bei Tarifänderungen sind unter Punkt 3.5.2 ausgewiesen. Fahrausweise ohne Angabe der Klasse gelten in Nahverkehrszügen in der 2. Klasse. Das Kombinieren von Fahrausweisen untereinander ist nur unter den Bedingungen gemäß Punkt 3.5.1 zulässig. Fahrausweise sind nach Fahrtantritt nicht übertragbar, mit Ausnahme einzelner Zeitkarten, deren Übertragbarkeit unter Punkt 3.3.1.4 geregelt ist. Die Mitnahme weiterer Personen durch den Inhaber des Fahrausweises ist nur möglich, wenn nachfolgende Regelungen dies ausdrücklich gestatten. Für die Nutzung von Anruf-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein Linien-Taxis bestehen gesonderte Regelungen (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, OnlinePunkt 3.4.3). Die Anerkennung von Fahrausweisen des VMS-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. Tarifs auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center Drahtseilbahn Augustusburg ist im Teil C Punkt 4.1 und auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung Fichtelbergbahn (15,00 €KBS 518) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiertim Teil C Punkt 4.2 geregelt.

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Samples: www.vdk.de

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs AusbildungsTickets StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegebenausgegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpassVerbundpass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstim- menübereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-Online- PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt Bearbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestelltausgestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen Fahrtbe- rechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men Verkehrsunternehmen bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte Bearbeitungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt Bearbei- tungsentgelt für die ÖPNV- ÖPNV-Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder Xxxxxx bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dertbefördert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur EinschulungEin- schulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen gemeinsa- men Fahrten von Kindergar- tengruppen Kindergartengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Bestimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.

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Samples: www.ssb-ag.de

Fahrausweise. Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs sind – Fahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl: EinzelTickets 4er-Tickets – Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl (Zeittickets): JahresTickets (einschließlich Deutschland-Ticket) MonatsTickets für jedermann WochenTickets für jedermann Tickets des Ausbildungsverkehrs StudiTickets Jahres- und MonatsTickets für Senioren 9-Uhr-Tickets 14-Uhr-JuniorTickets TagesTickets 10er-TagesTickets Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen werden in unterschiedlicher Form aus- gegeben: – Papierfahrschein – Verbundpass und Wertmarke (Preisstufe der Wertmarke und die mit Tinte oder Kugelschreiber einzutragende bzw. bereits eingedruckte Ver- bundpassVerbund- pass-Nr. müssen mit den Angaben im Verbundpass übereinstim- menübereinstimmen) – eTicket-Chipkarte mit elektronischem Fahrschein (EFS) – Barcodeticket mit Prüfnachweis (z.B. HandyTicket, Online-PrintTicket) Im Falle von Verlust oder Zerstörung einer eTicket-Chipkarte wird gegen ein Be- arbeitungsentgelt in Höhe von 15,00 € als Ersatz eine neue eTicket-Chipkarte aus- gestellt, es sei denn, der Fahrgast weist nach, dass Kosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Ggf. auf der eTicket-Chipkarte gespeicherte Fahrtberechtigungen werden vom ausgebenden Verkehrsunterneh- men bzw. Abo-Center auf die Ersatzkarte geschrieben. Soweit Anbieter sonstiger Dienstleistungen, die mit der eTicket-Chipkarte genutzt werden können, Bearbei- tungsentgelte bei Verlust oder Zerstörung der eTicket-Chipkarte verlangen, sind diese Bearbeitungsentgelte zusätzlich zum Bearbeitungsentgelt für die ÖPNV- Fahrtberechtigung (15,00 €) zu entrichten. Evtl. Ersatzregelungen für Wertmarken sind bei den jeweiligen Tickets aufgeführt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden ohne Fahrausweis frei beför- dert. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben bei gemeinsamen Fahrten von Kindergar- tengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Für Kinder vom voll- endeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gelten die Kinderfahrpreise. Be- stimmte Fahrausweise werden auch online ausgegeben. In den Fahrpreisen ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von derzeit 7% enthalten. Die Fahrausweise gelten als Rechnungsbeleg. Zahlreiche der o. g. Fahrausweise bzw. Fahrtberechtigungen haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Der Betriebsschluss für diese Tickets wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.

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Samples: download.vvs.de