Fahrraddiebstahl. 3.4.1 Für Fahrräder und Fahrradanhänger sowie für nicht versiche- rungspflichtige Elektro-Fahrräder (Pedelecs) mit elektrischer Tretunter- stützung bis max. 25 km/h erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch Dieb- stahl. 3.4.2 Sie haben das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrrad- schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewe- gung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte "Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Hausratversicherung