Fakturierung. 4.1 Ungeachtet der Tatsache, dass sich die CSL das Recht vorbehält, für die Transportkosten Vorauszahlung in Übereinstimmung mit den Bedingungen zu verlangen, sind Rechnungen für unbezahlte Kosten ohne Rabatt innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Rechnungen für Zölle und Steuern werden sofort bei Erhalt fällig. Die CSL behält sich das Recht vor, jeden am Fälligkeitstag unbezahlten Betrag gemäss Gesetz und ohne vorherige Ankündigung um 15% als Schaden für Verwaltungskosten zu erhöhen und mit einem jährlichen Zinssatz gemäss der Verordnung vom 15.04.2014 über die gesetzlichen Verzugszinsen im Geschäftsverkehr pro angefangenem Monat zu verzinsen.
4.2 Der Vermerk „Bill Sender” oder „Bill Shipper” bedeutet, dass die Transportkosten vom Versender getragen werden.
4.3 „Bill Recipient” oder „Bill Consignee” bedeutet, dass die Transportkosten dem auf der Sendung angegebenen Adressaten bzw. Empfänger in Rechnung gestellt werden. Hierfür kommen nur Empfänger mit einer gültigen FedEx Kundennummer in Betracht. Diese muss im entsprechenden Feld des (Luft-) Frachtbriefes angegeben sein. Sendungen dieser Art werden nur an speziell festgelegte Zielorte ausgeliefert. Sollte der Empfänger die Bezahlung verweigern, werden die Transportkosten automatisch dem Versender in Rechnung gestellt.
4.4 „Bill Third Party” bedeutet, dass die Transportkosten einem Dritten, also weder dem Versender noch dem Empfänger in Rechnung gestellt werden. Der Betreffende muss eine gültige FedEx Kundennummer haben, die im entsprechenden Feld des (Luft-) Frachtbriefes einzutragen ist. Ist dies nicht der Fall oder verweigert der Dritte die Zahlung, werden die Transportkosten automatisch dem Versender, etwaige Zollabgaben und Steuern dem Empfänger in Rechnung gestellt.
4.5 Bei den in Ziff. 4.2, 4.3, 4.4, genannten Kostenzuweisungen werden keine Pakete akzeptiert, es sei denn, eine gültige FedEx Kundennummer ist auf dem (Luft-) Frachtbrief aufgeführt.
4.6 Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt. Die CSL ist nicht verpflichtet, Zölle und Steuern vorzuleisten und kann den Versender, den Empfänger oder einen haftenden Dritten verpflichten, diese Kosten der CSL im Voraus zu bezahlen, um die CSL von der Verpflichtung, Zölle und Steuern im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Zölle und Steuern sind vom Empfänger zu tragen, es sei denn, die Xxxxxx „Bill Sender Duties and Taxes” oder „Bill Third Party Duties and Taxes” sind auf dem (Luft-) Frachtbrief gekennzeichn...
Fakturierung. Alle Leistungen sind nach vollständiger Auftragserfüllung zu fakturieren. Die Fakturen sind an die jeweils Auftrag gebende Eni Gesellschaft, Abteilung Rechnungswesen, Millennium Tower, Xxxxxxxxxx 00-00, 0000 Xxxx, zu adressieren und in einfacher Ausfertigung zu übersenden. Sie haben neben den gesetzlichen Bestandteilen gemäß § 11 UStG insbesondere aufzuweisen
a) Nummer und Datum der Bestellung sowie den Besteller (Name oder Abteilung)
b) Nummer und Datum der entsprechenden Lieferscheine
c) Nummer und Datum allfälliger gesonderter Übernahmebelege
d) Nummer und Datum etwaiger Abnahmeniederschriften. Für jede Bestellung ist eine gesonderte Faktura zu erstellen. Mangels besonderer Vereinbarung sind an Eni gerichtete Fakturen binnen 21 (einundzwanzig) Tagen mit 3% (drei Prozent) Skonto oder binnen 60 (sechzig) Tagen netto zu zahlen. Im Falle von Zahlungsverzug schuldet Eni Verzugszinsen nach § 1000 Abs 1 ABGB.
Fakturierung. Dem Kunden wird das Abonnementangebot monatlich in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde wählt eine jährliche Zahlung oder eine Vorabzahlung für die gesamte Laufzeit des Abonnements. Für die Nutzung des Abonnementangebots gelten keine verbrauchsabhängigen Tarife.
Fakturierung. Bestattungen (ohne Gottesdienst)
Fakturierung. Die Rechnung wird vom Verkäufer in zwei Exemplaren ausgestellt, von denen eines dem Käufer bei Ausführung der Lieferung oder der Dienstleistung übergeben wird.
Fakturierung. 4.1 Ungeachtet der Tatsache, dass sich die CSL das Recht vorbehält, für die Transportkosten Vorauszahlung in Übereinstimmung mit den Bedingungen zu verlangen, sind Rechnungen für unbezahlte Kosten ohne Rabatt innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Rechnungen für Zölle und Steuern werden sofort bei Erhalt fällig. Die CSL behält sich das Recht vor, jeden am Fälligkeitstag unbezahlten Betrag gemäss Gesetz und ohne vorherige Ankündigung um 15% als Schaden für Verwaltungskosten zu erhöhen und mit einem jährlichen Zinssatz von 5% pro angefangenem Monat zu verzinsen.
4.2 Der Vermerk „Bill Sender” oder „Bill Shipper” bedeutet, dass die Transportkosten vom Versender getragen werden.
4.3 „Bill Recipient” oder „Bill Consignee” bedeutet, dass die Transportkosten dem auf der Sendung angegebenen Adressaten bzw. Empfänger in Rechnung gestellt werden. Hierfür kommen nur Empfänger mit einer gültigen FedEx Kundennummer in Betracht. Diese muss im entsprechenden Feld des (Luft-) Frachtbriefes angegeben sein. Sendungen dieser Art werden nur an speziell festgelegte Zielorte ausgeliefert. Sollte der Empfänger die Bezahlung verweigern, werden die Transportkosten automatisch dem Versender in Rechnung gestellt.
4.4 „Bill Third Party” bedeutet, dass die Transportkosten einem Dritten, also weder dem Versender noch dem Empfänger in Rechnung gestellt werden. Der Betreffende muss eine gültige FedEx Kundennummer haben, die im entsprechenden Feld des (Luft-) Frachtbriefes einzutragen ist. Ist dies nicht der Fall oder verweigert der Dritte die Zahlung, werden die Transportkosten automatisch dem Versender, etwaige Zollabgaben und Steuern dem Empfänger in Rechnung gestellt.
4.5 Bei den in Ziff. 4.2, 4.3, 4.4, genannten Kostenzuweisungen werden keine Pakete akzeptiert, es sei denn, eine gültige FedEx Kundennummer ist auf dem (Luft-) Frachtbrief aufgeführt.
4.6 Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt. Die CSL ist nicht verpflichtet, Zölle und Steuern vorzuleisten und kann den Versender, den Empfänger oder einen haftenden Dritten verpflichten, diese Kosten der CSL im Voraus zu bezahlen, um die CSL von der Verpflichtung, Zölle und Steuern im Voraus zu zahlen, zu entlasten. Zölle und Steuern sind vom Empfänger zu tragen, es sei denn, die Xxxxxx „Bill Sender Duties and Taxes” oder „Bill Third Party Duties and Taxes” sind auf dem (Luft-) Frachtbrief gekennzeichnet und eine gültige FedEx Kundennummer ist auf dem (Luft-) Frachtbrief vermerkt. Diese...
Fakturierung. 13.1 Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber übermittelten Rechnungen müssen den Vorgaben des niederländischen Umsatzsteuergesetzes von 1968 (Wet op de Omzetbelasting 1968) entsprechen.
13.2 Finden die Artikel 34 und/oder 35 des niederländischen Forderungsübergangsgesetzes von 1990 (Invorderingswet 1990) Anwendung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf einer mit Datum und Rechnungsnummer versehenen Rechnung deutlich und übersichtlich folgende Angaben zu machen:
a. die Vertragsnummer / SAP-Nummer;
b. das Projekt und die Projektnummer;
c. den Zeitraum der Leistungserbringung und die erbrachten Werkleistungen, auf die sich die Rechnung bezieht;
d. die Höhe der Lohnsumme, die in dem fakturierten Betrag enthalten ist;
e. Name, Straße, Hausnummer und Wohnort des Auftragnehmers;
f. die Umsatzsteuernummer des Auftragnehmers;
g. die Angabe, ob die Verlagerungsregelung (im Sinne von Artikel 24b des Durchführungserlasses zum niederländischen Umsatzsteuergesetz von 1968 (Uitvoeringsbesluit Omzetbelasting 1968)) anwendbar ist oder nicht. Ist die Regelung anwendbar, mit der Angabe „Umsatzsteuerschuld verlagert“. Ist die Regelung nicht anwendbar, mit der Angabe des Umsatzsteuerbetrages;
h. die Nummer des Sperrkontos (so genanntes G-Konto) des Auftragnehmers im gearbeitet wird, ist der Auftragnehmer verpflichtet, daran mitzuwirken.
Fakturierung. 5.1. Die Agentur ist berechtigt, die Forderungen des Künstlers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
5.2. Sämtliche Rechnungen werden in Euro gestellt und bezahlt; Wechsel und Schecks werden von der Agentur nicht akzeptiert. Mit Rechnungsstellung ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig.
Fakturierung. 2.1.1. MOL Austria stellt dem Kunden eine Rechnung aufgrund der Gesamtrechnung zu den in der Anlage Nr. 1. festgelegten Zeitpunkten aus und versendet diese per Post. MOL Austria stellt die mit Karten bezahlten Käufe im Falle der Treibstoffe zu dem in der Anlage Nr. 1. festgelegten Rabatte in Rechnung. Für die mit der Zahlung der von MOL Austria ausgestellten Rechnung verbundenen Bankkosten kommt der Kunde auf. Wenn der Kunde Forderungen gegenüber MOL Austria hat, genehmigt der Kunde MOL Austria, den Gegenwert der Forderungen mit den vom Kartenvertrag stammenden überfälligen Schulden des Kunden aufzurechnen.
2.1.3. MOL Austria erstellt zu jeder Rechnung eine Aufstellung, welche detaillierte Angaben aller Transaktionen (Käufe) bis hin zu den einzelnen Produkten beinhaltet, die in der gegebenen Rechnungsperiode mit Karte bezahlt wurden. MOL Austria versendet die Rechnungsaufstellung zusammen mit der Rechnung per Post. Der Käufer hat die Rechnungssumme an das durch MOL Austria angegebene Konto zu überweisen oder lässt den Rechnungsbetrag von MOL Austria durch Lastschrift (Anlage Nr. 7) einziehen. Bei der Überweisung der Rechnung ist der Kunde verpflichtet, in dem Mitteilungsfeld des Überweisungsauftrags die Nummer der auszugleichenden Rechnung anzugeben. Wenn der Kunde versäumt, die Rechnungsnummer anzugeben, ist MOL Austria berechtigt, den auf ihrer Rechnung gutgeschriebenen Betrag zuerst für den Ausgleich ihrer aus Verzugszinsen entstandenen Forderungen und den Restbetrag für den Ausgleich der am längsten überfälligen Schulden zu verwenden. MOL Austria informiert den Kunden schriftlich darüber, welche Schulden des Kunden aus dem überwiesenen Betrag ausgeglichen worden sind.
Fakturierung. Sofern im Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, werden alle Aufträge monatlich fakturiert.