Fehlermeldungen Musterklauseln

Fehlermeldungen. Im Falle eines Fehlers wird PTV dem Kunden eine Benachrichtigungs-E-Mail schicken: • wenn der Fehler erkannt wurde; • und wenn der Fehler behoben wurde; • sowie bei Bedarf in regelmäßigen Abständen zwischen der Erkennung und der Behe- bung des Fehlers als Statusmeldung. Da Servicefehler von PTV erkannt werden, müssen diese nicht vom Kunden gemeldet wer- den. PTV stellt über das PTV Service Monitoring Portal eine 24-stündige Überwachung der Ver- fügbarkeit am Übergabepunkt sicher.
Fehlermeldungen. Der Nutzer ist verpflichtet jede ihm bekannte oder bekannt gewordene Störung der technischen Verfügbarkeit der Leistung unmittelbar per E-Mail an den Anbieter zu melden. Als Servicezeiten definiert der Anbieter Montag – Xxxxxxx 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Fehlermeldungen. 9.1 Der Vertragspartner wird Xxxxxx der vertragsgegenständlichen Leistungen der KOMSA unverzüglich schriftlich melden und dabei genau angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler auftritt und KOMSA bei der Fehlersuche unentgeltlich aktiv unterstützen. Der Vertragspartner stellt KOMSA insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung, die KOMSA zur Analyse und Beseitigung der Fehler benötigt.
Fehlermeldungen. Der Anwender wird bei einer Fehlermeldung "Xvise" unverzüg- lich alle Dokumentationen, Protokolle, Beispielsausgaben und andere für die Fehlerbehebung relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Fehlermeldungen. Der Kunde stellt die zur Rekonstruktion der Mängel erforderli- chen Unterlagen sowie Programme und Dateien auf Datenträ- gern oder per E-Mail zur Verfügung.
Fehlermeldungen. Im Folgenden wird exemplarisch dargestellt, an welchen Stellen im Datentransfer ggf. Fehler auftreten können. Die einzelnen Anforderungen zu den Fehlermeldungen (FM) sind den entsprechenden Pflichtfunktionen zu entnehmen. Abbildung 3: Fehler im Verordnungsprozess
Fehlermeldungen. Tritt ein Fehler auf, wird ihn der Kunde nach Möglichkeit so dokumentieren, dass ACS eine Reproduktion des Fehlers möglich ist. Ggf. wird der Kunde ACS einen Fehler auch in einer Remote-Session vorführen und ACS Gelegenheit geben, in den Websei- tencode, in den q.address eingebunden wurde, Einblick zu nehmen.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.