Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist zu einem Markenzeichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern geworden. Seit 2006 hat das Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatz, keine neuen Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu können. Die Koalitionspartner halten daher an dem Ziel fest, die Schul- den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume, ein Sonder- programm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion sowie weitere bedeutende Entwicklungsvorhaben. Um die Infrastruktur im Land auszubauen, zu modernisieren und zu erhalten sowie notwendige Investitionen zu finanzieren und zu fördern, sollen die In- vestitionsausgaben auf hohem Niveau fortgeführt werden. Es werden Maß- nahmen ergriffen, den Hochbau des Landes zu beschleunigen. Auch deshalb halten es die Koalitionspartner für erforderlich, die Modernisie- rung und Straffung der Verwaltung voranzutreiben und die laufenden Ausga- ben auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Dazu wird das Personalkonzept 2010 weiter umgesetzt, und zwar in allen Ministerien gleichermaßen. Die Ge- schäftsprozessoptimierung soll fortgeführt werden. Einzelne Ausgabebereiche sollen in Anlehnung an die Praxis im Bund einer vertieften Analyse unterzogen werden (sog. „Spending Reviews“), um Einsparpotenziale, insbesondere de- mografisch bedingte Minderbedarfe, zu identifizieren. Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden Förderperiode gilt, dass weg- fallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden kön- nen. Hiervon ausgenommen ist die Fortsetzung des Programms für Schulso- zialarbeit, das die Koalitionspartner evaluieren werden. Beim zukünftigen Ein- satz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Pri- orität. Für die EU-Mittel wird höchstens der notwendige nationale Kofinanzie- rungssatz auf der Schwerpunktebene ausgewiesen. Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert. Das Land wird auch künftig auf die Unterstützung von Bund und EU angewie- sen sein. Weiterhin soll gelten, dass im Rahmen von für das Land nachhaltigen Bundes- und EU-Programmen die notwendige Landeskofinanzierung zur Ver- fügung gestellt wird. Im Sinne der Planungssicherheit und der kontinuierlichen Bewirtschaftung des Landeshaushaltes haben sich Doppelhaushalte bewährt und werden fortge- führt. Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungs- hofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Emp- fänger öffentlicher Gelder geprüft werden können.
Appears in 2 contracts
Samples: Koalitionsvereinbarung, Koalitionsvereinbarung
Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist Brandenburg hat in den letzten Jahren eine Haushalts- und Finanzpolitik mit Augenmaß und Courage entwickelt. Erfolgreiche Konsolidierung – bis hin zum Einstieg in die Schul- dentilgung – ging mit klaren sozialen und zukunftsorientierten Prioritäten einher: Die Berei- che Bildung, Wissenschaft und Forschung waren von Einsparauflagen ausgenommen; nach Möglichkeit wurden sogar zusätzliche Mittel bereitgestellt. Viele Menschen und das ganze Land haben daraus Nutzen gezogen: Junge Leute fanden Arbeit in Brandenburg, Kinder wurden besser betreut, Lehrer und Polizisten entlastet. Die Belastung künftiger Generatio- nen wurde verringert, die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Politik wurden erweitert. Die Koalitionspartner sind sich einig, ihre solide Finanzpolitik ausgeglichener Haushalte ohne neue Schulden und zugleich mit sozialem Augenmaß und Prioritätensicherung fortzu- setzen. In wirtschaftlich guten Zeiten werden Rücklagen gebildet, auf die in schlechten Zei- ten zurückgegriffen werden kann. Jährliche Haushaltsüberschüsse werden bis zu einem Markenzeichen einer Grö- ßenordnung von zehn Prozent des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewordenGesamthaushaltes als Schwankungsreserve angespart. Seit 2006 hat das Darüber hinausgehende Überschüsse werden zur Hälfte zur Erhöhung der Schwankungsre- serve und zur anderen Hälfte zur Schuldentilgung eingesetzt. Es geht darum, die dem Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommenBrandenburg zur Verfügung stehende Finanzausstattung zielgerichtet für zukunftsträchtige Investitionen einzusetzen. Das soll ist generationengerecht und stärkt langfristig den Hand- lungsspielraum der Politik. Prioritär sind dabei Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, For- schung, Wirtschaft und Infrastruktur. Bei der Realisierung von Zukunftsinvestitionen sollen insbesondere auch EU- und Bundesmittel zur Kofinanzierung genutzt werden. Das Land Brandenburg wird sich im Interesse der Übergangsregionen aktiv für eine Weiterentwick- lung der Förderpolitik der EU ab 2019 einsetzen. Ausgabensteigerungen sind durch Ein- nahmeerhöhungen oder durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. In vielen Teilen Ostdeutschlands sind die Lebensverhältnisse noch nicht mit den alten Län- dern vergleichbar, wenngleich große Aufholleistungen erbracht wurden. Deshalb wird die Koalition ostdeutsche Interessen auch in Zukunft so bleibennachdrücklich vertreten. Das System des Länderfinanzausgleichs hat sich bewährt. Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass starke Bundesländer auch in Zukunft finanzschwächeren unter die Arme greifen. Ziel ist die Wahrung eines soli- darischen und kooperativen Miteinanders im Sinne des Föderalismus des Grundgesetzes mit der Herstellung und Wahrung gleichwertiger und einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die Koalition wird sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag und die Verwendung der Mittel vor allem für strukturschwache Regio- nen einsetzen. Darüber hinaus machen sich die Koalitionspartner für die weitere Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund stark. Die Koalitionspartner vereinbaren, auf Bundesebene für ein gerechtes Steuersystem und die Stärkung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einzutreten. Starke Kommunen brauchen eine stabile finanzielle Grundlage. Die Koalition wird mit den Kommunen einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ schließen, der auf dem Dreiklang basiert: solide Grundfinanzierung über das Finanzausgleichgesetz, kommunale Investitionen und Teilentschuldungsprogramm für hoch verschuldete Kommunen. Die Koalition wird die vorhandene Struktur der Grundfinanzierung über das Finanzaus- gleichsgesetz grundsätzlich beibehalten und unter Berücksichtigung neuer Kommunalstruk- turen und der Funktionalreform weiterentwickeln. Ziel ist es, mit dem FAG eine adäquate Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sicherzustellen. Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Einnahmen des Landes beteiligt. Dabei wird auch die von Bundesseite zu erwartende weitere Entlastung Berücksichtigung finden. Der Vor- wegabzug in Höhe von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der kom- munalen Familie abgeschmolzen sein. Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bis- her soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommu- nen sorgen. Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt. Unangetastet bleibt das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die Koalition wird prüfen, ob Investitionen der Kommunen über weitere zinsgünstige Dar- lehensprogramme der ILB gefördert werden können. Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können. Deshalb wird das bewährte Instru- mentarium des „Nothilfefonds“ und insbesondere auch die Möglichkeit zu direkten Investi- tionshilfen im Rahmen des § 16 FAG beibehalten. Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschul- dungsprogramm vorlegen. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatzdem Programm soll erreicht werden, keine neuen dass überdurchschnitt- lich verschuldete Kommunen ihre Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu dauerhaft abbauen können. Die Koalitionspartner halten daher benötigten fi- nanziellen Mittel werden aus Landesmitteln und der Verbundmasse bereitgestellt. Die Teil- entschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Ziel festProgramm teilnehmen, die Schul- müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Zwischen dem Land und den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertraglich Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume, ein Sonder- programm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion sowie weitere bedeutende EntwicklungsvorhabenKonsolidierungsziele verabredet. Um die Infrastruktur Finanzsituation der Kom- munen bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung besser zu steuern, wird ein beglei- tendes Monitoring eingeführt. Die Koalition wird ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitions- förderprogramm im Umfang von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur aufle- gen. Vor dem Hintergrund des Investitionsstaus in der Infrastruktur und damit verbundener aktueller Herausforderungen für Land auszubauenund Kommunen ist das landespolitische Ziel die För- derung von Landesstraßen/Ortsdurchfahrten in Höhe von 100 Millionen Euro, zu modernisieren der kommu- nalen Bildungsinfrastruktur in Höhe von 80 Millionen Euro, der kommunalen Verkehrs- und zu erhalten sowie notwendige Investitionen zu finanzieren Feuerwehrinfrastruktur in Höhe von 35 Millionen Euro und zu fördernder kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Millionen Euro. Zu den Mitteln für die kommunalen In- vestitionen kommen kommunale Eigenanteile je nach Programmdetails. Kommunen, sollen die In- vestitionsausgaben dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, können den Eigenanteil aus dem § 16 FAG erstattet bekommen. Die Mittel für die Landesstraßen/Ortsdurchfahrten werden gemäß den Prioritäten im Lan- desstraßenbedarfsplan verwendet. Bei der Umsetzung der weiteren Programmteile kommt den kommunalen Bedarfen eine hohe Bedeutung zu, deshalb wird die Koalition die Mitsprache der kommunalen Ebene si- cherstellen. Die Koalition wird die Grunderwerbssteuer erhöhen. Die Pensionslasten werden bis zum Jahr 2030 von 160 Millionen Euro 2012 auf hohem Niveau fortgeführt werdeneine Milliarde Euro steigen. Der Pensionsfonds wird beibehalten. Es werden Maß- nahmen ergriffen, den Hochbau keine weiteren Bauvorhaben des Landes zu beschleunigen. Auch deshalb halten es die Koalitionspartner für erforderlich, die Modernisie- rung und Straffung der Verwaltung voranzutreiben und die laufenden Ausga- ben auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Dazu wird das Personalkonzept 2010 weiter umgesetzt, und zwar in allen Ministerien gleichermaßen. Die Ge- schäftsprozessoptimierung soll fortgeführt werden. Einzelne Ausgabebereiche sollen in Anlehnung an die Praxis im Bund einer vertieften Analyse unterzogen werden Wege der öffentlich-privaten Partner- schaft (sog. „Spending Reviews“), um Einsparpotenziale, insbesondere de- mografisch bedingte Minderbedarfe, zu identifizieren. Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden Förderperiode gilt, dass weg- fallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden kön- nen. Hiervon ausgenommen ist die Fortsetzung des Programms für Schulso- zialarbeit, das die Koalitionspartner evaluieren werden. Beim zukünftigen Ein- satz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Pri- orität. Für die EU-Mittel wird höchstens der notwendige nationale Kofinanzie- rungssatz auf der Schwerpunktebene ausgewiesen. Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert. Das Land wird auch künftig auf die Unterstützung von Bund und EU angewie- sen sein. Weiterhin soll gelten, dass im Rahmen von für das Land nachhaltigen Bundes- und EU-Programmen die notwendige Landeskofinanzierung zur Ver- fügung gestellt wird. Im Sinne der Planungssicherheit und der kontinuierlichen Bewirtschaftung des Landeshaushaltes haben sich Doppelhaushalte bewährt und werden fortge- führt. Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungs- hofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Emp- fänger öffentlicher Gelder geprüft werden könnenÖPP) realisiert.
Appears in 1 contract
Samples: Koalitionsvertrag
Finanzen. Eine nachhaltige Haushaltspolitik ist Brandenburg hat in den letzten Jahren eine Haushalts- und Finanzpolitik mit Augenmaß und Courage entwickelt. Erfolgreiche Konsolidierung – bis hin zum Einstieg in die Schul- dentilgung – ging mit klaren sozialen und zukunftsorientierten Prioritäten einher: Die Berei- che Bildung, Wissenschaft und Forschung waren von Einsparauflagen ausgenommen; nach Möglichkeit wurden sogar zusätzliche Mittel bereitgestellt. Viele Menschen und das ganze Land haben daraus Nutzen gezogen: Junge Leute fanden Arbeit in Brandenburg, Kinder wurden besser betreut, Lehrer und Polizisten entlastet. Die Belastung künftiger Generatio- nen wurde verringert, die aktuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Politik wurden erweitert. Die Koalitionspartner sind sich einig, ihre solide Finanzpolitik ausgeglichener Haushalte ohne neue Schulden und zugleich mit sozialem Augenmaß und Prioritätensicherung fortzu- setzen. In wirtschaftlich guten Zeiten werden Rücklagen gebildet, auf die in schlechten Zei- ten zurückgegriffen werden kann. Jährliche Haushaltsüberschüsse werden bis zu einem Markenzeichen einer Grö- ßenordnung von zehn Prozent des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewordenGesamthaushaltes als Schwankungsreserve angespart. Seit 2006 hat das Darüber hinausgehende Überschüsse werden zur Hälfte zur Erhöhung der Schwankungsre- serve und zur anderen Hälfte zur Schuldentilgung eingesetzt. Es geht darum, die dem Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen und nicht mehr Geld ausgegeben als einge- nommenBrandenburg zur Verfügung stehende Finanzausstattung zielgerichtet für zukunftsträchtige Investitionen einzusetzen. Das soll ist generationengerecht und stärkt langfristig den Hand- lungsspielraum der Politik. Prioritär sind dabei Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, For- schung, Wirtschaft und Infrastruktur. Bei der Realisierung von Zukunftsinvestitionen sollen insbesondere auch EU- und Bundesmittel zur Kofinanzierung genutzt werden. Das Land Brandenburg wird sich im Interesse der Übergangsregionen aktiv für eine Weiterentwick- lung der Förderpolitik der EU ab 2019 einsetzen. Ausgabensteigerungen sind durch Ein- nahmeerhöhungen oder durch Einsparungen an anderer Stelle zu kompensieren. In vielen Teilen Ostdeutschlands sind die Lebensverhältnisse noch nicht mit den alten Län- dern vergleichbar, wenngleich große Aufholleistungen erbracht wurden. Deshalb wird die Koalition ostdeutsche Interessen auch in Zukunft so bleibennachdrücklich vertreten. Das System des Länderfinanzausgleichs hat sich bewährt. Bei den Neuverhandlungen zum Länderfinanzausgleich wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass starke Bundesländer auch in Zukunft finanzschwächeren unter die Arme greifen. Ziel ist die Wahrung eines soli- darischen und kooperativen Miteinanders im Sinne des Föderalismus des Grundgesetzes mit der Herstellung und Wahrung gleichwertiger und einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die Koalition wird sich auf Bundesebene für die Beibehaltung des Aufkommens aus dem Solidaritätszuschlag und die Verwendung der Mittel vor allem für strukturschwache Regio- nen einsetzen. Darüber hinaus machen sich die Koalitionspartner für die weitere Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund stark. Die Koalitionspartner vereinbaren, auf Bundesebene für ein gerechtes Steuersystem und die Stärkung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einzutreten. Starke Kommunen brauchen eine stabile finanzielle Grundlage. Die Koalition wird mit den Kommunen einen „Pakt für zukunftsfähige Kommunalfinanzen“ schließen, der auf dem Dreiklang solide Grundfinanzierung über das Finanzausgleichgesetz, Kommunale Investiti- onen und Teilentschuldungsprogramm für hoch verschuldete Kommunen basiert. Die Koalition wird die vorhandene Struktur der Grundfinanzierung über das Finanzaus- gleichsgesetz grundsätzlich beibehalten und unter Berücksichtigung neuer Kommunalstruk- turen und der Funktionalreform weiterentwickeln. Ziel ist es, mit dem FAG eine adäquate Finanzausstattung der Landkreise, Städte und Gemeinden sicherzustellen. Die Kommunen werden weiterhin mit 20 Prozent an den Einnahmen des Landes beteiligt. Dabei wird auch die von Bundesseite zu erwartende weitere Entlastung Berücksichtigung finden. Der Vor- wegabzug in Höhe von ursprünglich 50 Millionen Euro wird bis 2016 zugunsten der kom- munalen Familie abgeschmolzen sein. Der Kommunale Finanzausgleich soll stärker als bis- her soziale Lasten berücksichtigen und für einen besseren Ausgleich zwischen den Kommu- nen sorgen. Der Soziallastenausgleich wird weiterentwickelt. Unangetastet bleibt das Prinzip des solidarischen Ausgleichs zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Die Koalition wird prüfen, ob Investitionen der Kommunen über weitere zinsgünstige Dar- lehensprogramme der ILB gefördert werden können. Auch finanzschwächere Kommunen sollen weiterhin wichtige Investitionen tätigen können. Deshalb wird das bewährte Instru- mentarium des „Nothilfefonds“ und insbesondere auch die Möglichkeit zu direkten Investi- tionshilfen im Rahmen des § 16 FAG beibehalten. Zudem wird die Koalition für hoch verschuldete Kommunen ein gesondertes Teilentschul- dungsprogramm vorlegen. Mit der Schuldenbremse ist der Grundsatzdem Programm soll erreicht werden, keine neuen dass überdurchschnitt- lich verschuldete Kommunen ihre Schulden aufzuneh- men, in die Landesverfassung aufgenommen worden. Um diesem Grundsatz auch in konjunkturell schwierigen Zeiten entsprechen zu können, ist das Son- dervermögen „Konjunkturrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ eingerichtet worden. Der Bestand dieses Sondervermögens soll bis 2020 schrittweise auf den gesetzlich vorgesehenen Regelbestand von 500 Millionen Euro aufgebaut werden. Zudem werden die in dieser Vereinbarung vorgese- henen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt. Das Land hat gute Aussichten, auch nach dem Auslaufen des Solidarpakts II und einer Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seine Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Voraussetzung dafür ist die noch ausstehende Zustimmung des Bundes zu dem Vorschlag der Länder zur künftigen Ausge- staltung der Finanzbeziehungen. Die Vertragsparteien sehen das Land weiter- hin an den zwischen den Ministerpräsidenten dazu ausgehandelten Kompro- miss gebunden und werden beim Bund für eine Umsetzung werben. Wer Zukunft für das Land gestalten will, muss finanziell handlungsfähig sein, um die notwendigen Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Landes set- zen zu dauerhaft abbauen können. Die Koalitionspartner halten daher benötigten fi- nanziellen Mittel werden aus Landesmitteln und der Verbundmasse bereitgestellt. Die Teil- entschuldung soll über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfolgen. Kommunen, die an dem Ziel festProgramm teilnehmen, die Schul- müssen belastbare Konsolidierungspfade vorlegen und sich mit eigenen Maßnahmen an der Teilentschuldung beteiligen. Zwischen dem Land und den des Landes zu reduzieren. Hierzu sollen jährlich drei Viertel am Programm teilnehmenden Kommunen werden vertraglich Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der jährlichen Haushaltsüberschüsse für die Schuldentilgung eingesetzt werden. Die dadurch eintretenden Zinsersparnisse werden die Koalitionspartner überwie- gend für eine weitere Entlastung der Elternbeiträge in Krippe und Kita einset- zen. Die Koalitionspartner werden sich im Rahmen von besonderen Projekten den Zukunftsfragen im Land zuwenden, Lösungen aufzeigen und Impulse für die Landesentwicklung geben. Dafür soll ein „Strategiefonds Mecklenburg-Vor- pommern“ geschaffen werden. In den Strategiefonds soll, beginnend mit den Überschüssen des Haushalts- jahres 2016, jährlich ein Viertel der Haushaltsüberschüsse eingebracht wer- den. Prioritär zu finanzierende Maßnahmen sind die Fortführung des Kofinan- zierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene, die Einrichtung ei- nes Fonds zur Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume, ein Sonder- programm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion sowie weitere bedeutende EntwicklungsvorhabenKonsolidierungsziele verabredet. Um die Infrastruktur Finanzsituation der Kom- munen bei Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung besser zu steuern, wird ein beglei- tendes Monitoring eingeführt. Die Koalition wird ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitions- förderprogramm im Umfang von 230 Millionen Euro zur Stärkung der Infrastruktur aufle- gen. Vor dem Hintergrund des Investitionsstaus in der Infrastruktur und damit verbundener aktueller Herausforderungen für Land auszubauenund Kommunen ist das landespolitische Ziel die För- derung von Landesstraßen/Ortsdurchfahrten in Höhe von 100 Millionen Euro, zu modernisieren der kommu- nalen Bildungsinfrastruktur in Höhe von 80 Millionen Euro, der kommunalen Verkehrs- und zu erhalten sowie notwendige Investitionen zu finanzieren Feuerwehrinfrastruktur in Höhe von 35 Millionen Euro und zu fördernder kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Millionen Euro. Zu den Mitteln für die kommunalen In- vestitionen kommen kommunale Eigenanteile je nach Programmdetails. Kommunen, sollen die In- vestitionsausgaben dem Haushaltssicherungskonzept unterliegen, können den Eigenanteil aus dem § 16 FAG erstattet bekommen. Die Mittel für die Landesstraßen/Ortsdurchfahrten werden gemäß den Prioritäten im Lan- desstraßenbedarfsplan verwendet. Bei der Umsetzung der weiteren Programmteile kommt den kommunalen Bedarfen eine hohe Bedeutung zu, deshalb wird die Koalition die Mitsprache der kommunalen Ebene si- cherstellen. Die Koalition wird die Grunderwerbssteuer erhöhen. Die Pensionslasten werden bis zum Jahr 2030 von 160 Millionen Euro 2012 auf hohem Niveau fortgeführt werdeneine Milliarde Euro steigen. Der Pensionsfonds wird beibehalten. Es werden Maß- nahmen ergriffen, den Hochbau keine weiteren Bauvorhaben des Landes zu beschleunigen. Auch deshalb halten es die Koalitionspartner für erforderlich, die Modernisie- rung und Straffung der Verwaltung voranzutreiben und die laufenden Ausga- ben auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen. Dazu wird das Personalkonzept 2010 weiter umgesetzt, und zwar in allen Ministerien gleichermaßen. Die Ge- schäftsprozessoptimierung soll fortgeführt werden. Einzelne Ausgabebereiche sollen in Anlehnung an die Praxis im Bund einer vertieften Analyse unterzogen werden Wege der öffentlich-privaten Partner- schaft (sog. „Spending Reviews“), um Einsparpotenziale, insbesondere de- mografisch bedingte Minderbedarfe, zu identifizieren. Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden Förderperiode gilt, dass weg- fallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden kön- nen. Hiervon ausgenommen ist die Fortsetzung des Programms für Schulso- zialarbeit, das die Koalitionspartner evaluieren werden. Beim zukünftigen Ein- satz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Pri- orität. Für die EU-Mittel wird höchstens der notwendige nationale Kofinanzie- rungssatz auf der Schwerpunktebene ausgewiesen. Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert. Das Land wird auch künftig auf die Unterstützung von Bund und EU angewie- sen sein. Weiterhin soll gelten, dass im Rahmen von für das Land nachhaltigen Bundes- und EU-Programmen die notwendige Landeskofinanzierung zur Ver- fügung gestellt wird. Im Sinne der Planungssicherheit und der kontinuierlichen Bewirtschaftung des Landeshaushaltes haben sich Doppelhaushalte bewährt und werden fortge- führt. Die Koalitionspartner werden die Prüfungskompetenz des Landesrechnungs- hofes im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so erweitern, dass alle Emp- fänger öffentlicher Gelder geprüft werden könnenÖPP) realisiert.
Appears in 1 contract
Samples: Koalitionsvertrag