Finanzinstrumente Musterklauseln

Finanzinstrumente. Folgende Wertpapierklassen wurden für diese Ausführungsgrundsätze festgelegt: • Aktien und aktienvertretende Zertifikate (ADR) • Bezugsrechte • Renten und rentenähnliche WertpapiereAnteile an Investmentfonds • ETF (Exchange Traded Funds) • Genussscheine/Rechte • Finanzderivate mit Hebelwirkung (außer Optionen und Futures) • Zertifikate • ETC (Exchange Traded Commodities) • ETN (Exchange Traded Notes) • Nicht verbriefte Finanzinstrumente • Devisenkonvertierungen, Devisentermingeschäfte und Devisen Swaps
Finanzinstrumente. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines fi- nanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald der STEAG-Kon- zern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Ver- bindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Ausnahmen liegen vor, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente lassen sich danach unterscheiden, ob sie originär oder derivativ sind. Originäre Fi- nanzinstrumente umfassen auf der Aktivseite bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Aus- leihungen und Zahlungsmittel sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente. Die Finanzinstrumente sind in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder dem beizulegen- den Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Auf der Passivseite bestehen die originären Finanzinstru- mente aus mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten bspw. aus Lieferun- gen und Leistungen, Anleihen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Derivative Finanzin- strumente (Derivate) werden – sofern sie in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen – grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten am Bilanzstichtag bilanziert. Beim erstmaligen Ansatz werden Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert bzw. mit dem Transaktionspreis bewertet. Direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Verbindlichkeiten berücksichtigt, sofern diese im Rahmen der Folgebewer- tung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Folgebewertung richtet sich nach der zuvor erwähnten Klassifizierung der Finanzinstrumente. Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert normalerweise dem Betrag, den der Kon- zern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. be- gleichen wollte. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte wird das eigene bzw. das Ausfallrisiko des Kontrahenten berücksichtigt. Die am Bilanzstichtag beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden in drei Stufen eingeteilt, in Abhängigkeit der Inputfaktoren, die für ihre Bewertung...
Finanzinstrumente. Finanzinstrumente werden in die Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“, „Ausleihungen und Forderungen“, „übrige Verbindlichkeiten“ und „zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ unterteilt. Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck des Finanzinstruments ab. Das Management bestimmt die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz. Gegenwärtig sind die einzigen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Si- cherungsinstrumente für Finanzierungen von Entwicklungs- und Renditeliegenschaften. Finanzielle Ver- mögenswerte der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte klassifiziert als „Ausleihungen und Forderungen“ werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, zu- gehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „übrige Verbindlichkeiten“ werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Trans- aktionskosten erfasst. In der Folge werden beide Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten (Effek- tivzinsmethode) bewertet. Zur Veräusserung verfügbare Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert einschliesslich Transaktionskosten erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum beizu- legenden Zeitwert; Bewertungsanpassungen werden über die Gesamtergebnisrechnung verbucht. Konzernrechnung der Peach Property Group AG Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich die Gruppe zum Kauf beziehungsweise Verkauf des Vermögenswertes verpflichtet. Finanz- instrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte und Pflichten auf Zahlungen aus den Finanzinstrumen- ten erloschen sind oder übertragen wurden und die Gruppe im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, wird zu je- dem Bilanzstichtag überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine Wertver- minderung liegt dann vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eingetreten sind, ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und diese eine verlässlic...
Finanzinstrumente. (Art. 59 Abs. 1 FIDLEG) Vernehmlassung
Finanzinstrumente. 1. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete aktive Finanzinstrumente: 1.1 Forderungen an Banken 1.2 Forderungen an Kunden 2. Zum fair value bewertete aktive Finanzinstru- mente mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität 2.1 Schuldtitel 2.2 Finanzierungen 0 0 0 0 0 0
Finanzinstrumente. 1.1. Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente. Alle Finanzinstrumente, die der Gesellschaft aus welchem Grund auch immer vom Kunden oder im Namen des Kunden anvertraut werden, auch wenn sie in einem Bankschließfach verwahrt wer- den, werden zugunsten der Gesellschaft als Sicherheit für die Erfüllung gegenwärtiger und künftiger Verpflichtungen jeglicher Art durch den Kunden gegenüber der Gesellschaft verpfändet. Im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen durch den Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, die gebundenen Finan- zinstrumente durch einfache Mitteilung, ohne Inverzugsetzung oder vorherige gerichtliche Entscheidung und ungeachtet jegli- chen Insolvenzverfahrens, Verpfändung oder Konkurs durchzu- führen und anzueignen. Im Falle der Verwendung werden die als Sicherheit dienenden Finanzinstrumente am Tag der Verwendung einer nach redli- chen Grundsätzen und in Anlehnung an den an diesem Tag von der Gesellschaft notierten Marktpreisen erfolgten und Bewer- tung unterzogen. Was die Kapitalanteile der nicht börsennotierten Gesellschaften betrifft, werden diese dem intrinsischen Wert der nicht börsen- notierten Gesellschaft entsprechen, der nach redlichen Grund- sätzen und sachgemäß entsprechend den Richtlinien der Ge- sellschaft bestimmt wird und durch die Anzahl der Aktien, die das Grundkapital der betreffenden Gesellschaft repräsentieren, geteilt wurde. Der Erlös aus den eingesetzten Finanzinstrumen- te oder der Betrag, der sich aus ihrer Bewertung im Falle der Verwendung ergibt, werden gemäß Artikel 1254 des französi- schen Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Hauptforderung der Gesellschaft, Zinsen- und Kostenansprüchen verrechnet. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die eingesetzten Finanzin- strumente in irgendeiner Art zu verwenden. Am Fälligkeitstag der gesicherten Schuld wird die Gesellschaft nach eigenem Ermessen entweder gleichwertige Finanzinstrumente ersetzen oder den gemäß dem vorstehenden Absatz berechneten Wert ihrer Schuld in Höhe von Kapital, Zinsen und Kosten auf die Hauptforderung übertragen.
Finanzinstrumente. Ansatz von Finanzinstrumenten Kategorisierung von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente. Besondere Finanzinstrumente und insbesondere Sicherungsgeschäfte sind nicht zu verzeich- nen. Das Anlagevermögen ist langfristig finanziert. Bei den langfristigen Fremdmitteln handelt es sich um langfristige Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von durchschnittlich mindestens 10 Jahren. Auf Grund steigender Tilgungsanteile halten sich die Zinsänderungsrisiken in be- schränktem Rahmen. Die Zinsentwicklung wird im Rahmen unseres Risikomanagements be- obachtet.