Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- be stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen
Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Fixgeschäft. 10.2.1. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist – etwa auch „bei sonstigem Rücktritt” – ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen.
10.2.2. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten.
10.2.3. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Fixgeschäft. 9.2.1. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist – etwa auch „bei sonstigem Rücktritt” – ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen.
9.2.2. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten.
9.2.3. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.
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