Common use of Fixgeschäft Clause in Contracts

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.

Appears in 2 contracts

Samples: www.wien.gv.at, www.wien.gv.at

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- be stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.hall-in-tirol.at

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.wien.gv.at

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.wien.gv.at

Fixgeschäft. Ist die Ausführung einer Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder binnen einer be- stimmten bestimmten Frist „bei sonstigem Rücktritt” ausdrücklich bedungen (Fixgeschäft), ist der AG nicht verpflichtet, die Leistung nach dem vereinbarten Zeitpunkt anzunehmen. Der AN ist hingegen zur nachträglichen Leistung dann verpflichtet, wenn diese vom AG ausdrücklich verlangt wird. Wird dieses Verlangen nicht binnen 2 Wochen nach Fristablauf gestellt, ist der AN zwar von der Leistung befreit, aber verpflichtet, bei Verschulden Schadenersatz gemäß 6.3 8.3 zu leisten. Dasselbe gilt für Leistungen, an deren späterer Erfüllung der AG im Hinblick auf die Natur der Leistung und nach dem dem AN bekannten Zweck kein Interesse hat.

Appears in 1 contract

Samples: www.wien.gv.at