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Fluchtwege Musterklauseln

Fluchtwege. 27.1. Der Veranstalter gewährleistet, dass vor, während und nach der Veranstaltung alle Notausgänge und die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege nicht verstellt und jederzeit frei zugänglich sind.
Fluchtwege. Die Fluchtwegbreite von 2.5m zwischen den Ständen ist in jedem Fall einzuhalten und im Plan einzuzeichnen. Feuerlöschposten, Feuerlöscher sowie sämtliche weitere Sicherheitseinrichtungen müssen frei zugänglich sein.
Fluchtwege. Sämtliche Auf- und Abgänge sowie die Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit uneingeschränkt freizuhalten.
Fluchtwege. Die Evakuierungsdurchgänge, -wege und -korridore sowie Notausgänge müssen stets begehbar und frei zugänglich bleiben; dabei dürfen sich in den Wegen keine Hindernisse (Kabel, Möbeln, Vorräte usw.) befinden.
Fluchtwege. Ein- und Ausgänge zum Drachenberge-Gelände sowie zum Sterntaler Jugendhaus sind frei zu halten.
Fluchtwege. 18.1 Der Kunde gewährleistet, dass vor, während und nach der Veranstaltung alle Notausgänge und die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege nicht verstellt und jederzeit frei zugänglich sind.
Fluchtwege. Die gekennzeichneten Fluchwege sind (entsprechend den behördlichen Genehmigungen und Auflagen) freizuhalten.
Fluchtwege. Fluchtwege und Treppen sind jederzeit frei zu halten, dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
Fluchtwege. Notausgänge und die nach dem Bestuhlungsplan vorgesehenen Fluchtwege müssen unverstellt und jederzeit frei zugänglich bleiben.
Fluchtwege. Bitte informieren Sie sich über die Fluchtwege und befolgen Sie im Evakuierungsfall die Anweisungen unseres Personals und der Hausverwaltung. Treppenhäuser und alle gemeinschaftlich genutzten Flure, sowie Haus- und Zuwege etc. sind Fluchtwege und dürfen zu keiner Zeit - auch nicht vorübergehend - als Abstellfläche genutzt werden.