Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werdenwer- den. Die Aufwendun- genAufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(nSorgeberechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen zusätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft Ein- lagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere letz- tere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben Guthaben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem die- sem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags Kreditvertrags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tetbelastet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden Haften- den und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(nSorgeberechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und und
13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte Kar- te nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- genAufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(nSorgeberechtig- te(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen Maß- nahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbindenunter- binden.
17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen zusätz- lichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben Guthaben samt aufgelaufenen aufge- laufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags Kreditvertrags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tetbelastet.
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Folgen der Kündigung. 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- genAufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(nSorgeberechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig Un- abhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen zusätz- lichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben Guthaben samt aufgelaufenen aufge- laufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags Kreditvertrags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt Zeitpunkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tetbelastet.
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