Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung entstehen, hat der Karteninhaber zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten, Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten Zur Nutzung in Apple Pay, Vertragsbedingungen Für Virtuelle Mastercard/Visa Debitkarten Zur Nutzung in Apple Pay
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf darf/dürfen die Karte Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber - bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen - zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen, Sonderbedingungen Für Sparda Kreditkarten
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf darf/dürfen die Karte Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbindenunter- binden.
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Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf darf/dürfen die Karte Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: Kreditkartenvertrag