Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf/dürfen die Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber - bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen - zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: www.edekabank.de, www.edekabank.de, www.raiba-pfaffenwinkel.de
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf/dürfen die Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber - – bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen - – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden.
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Samples: www.vbkraichgau.de
Folgen der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf/dürfen die Karte(n) nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte(n) bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber - – bzw. haben der Haupt- und Zusatzkarteninhaber gesamtschuldnerisch für die Zusatzkarte(n) oder der Sorgeberechtigte bei BasicCards von Jugendlichen - Zusatzkarte – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekündigten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbindenunter- binden.
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Samples: www.raiba-ried.de