Forderungsübergang. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte herbeigeführt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche muss die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber nach besten Kräften unterstützen, ihm insbesondere unverzüglich die erforderlichen Angaben machen, Auskunft erteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich machen.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (Tv Dn), Tarifvertrag
Forderungsübergang. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte herbeigeführt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche muss die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber nach besten Kräften unterstützen, ihm insbesondere unverzüglich die erforderlichen Angaben machen, Auskunft erteilen und alle erforderlichen er- forderlichen Unterlagen zugänglich machen.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien, Arbeitsvertragsrichtlinien
Forderungsübergang. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte herbeigeführt, gelten die gesetzlichen gesetz- lichen Bestimmungen. Bei Geltendmachung Geltend- machung dieser Schadensersatzansprüche muss die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber nach besten Kräften unterstützen, ihm insbesondere ins- besondere unverzüglich die erforderlichen Angaben machen, Auskunft erteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich machen.
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Samples: Tarifvertrag
Forderungsübergang. Wird die Arbeitsunfähigkeit durch Dritte herbeigeführt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche muss die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber nach besten Kräften unterstützen, ihm insbesondere unverzüglich die erforderlichen Angaben machenma- chen, Auskunft erteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich machen.
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Samples: Tarifvertrag