Formelle Bestimmungen. Ändern die Sozialversicherungsabzüge, so passen die vertragsschliessenden Verbände die Prozentzahlen in Art. 23 (Krankengeldversicherung, Schwan- gerschaft), Art. 25 (Unfallversicherung) und Art. 28 (Militär- und Zivildienst, Zivilschutz) entsprechend an. Anhang zu Art. 15 Ziff. 1 L-GAV Arbeitszeit/Überstunden I Kleinbetriebe Als Kleinbetriebe gelten Betriebe, die ausser dem Arbeitgeber nicht mehr als 4 Mitarbeiter (inkl. Familienmitglieder) ständig beschäftigen.
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Formelle Bestimmungen. Ändern die Sozialversicherungsabzüge, so passen die vertragsschliessenden Verbände die Prozentzahlen in Art. 23 (Krankengeldversicherung, Schwan- gerschaft), Art. 25 (Unfallversicherung) und Art. 28 (Militär- und Zivildienst, Zivilschutz) entsprechend an. Anhang Anhang zu Art. 15 Ziff. 1 L-GAV Arbeitszeit/Überstunden I Kleinbetriebe Als Kleinbetriebe gelten Betriebe, die ausser dem Arbeitgeber nicht mehr als 4 Mitarbeiter (inkl. Familienmitglieder) ständig beschäftigen.
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Samples: L Gav (Landes Gesamtarbeitsvertrag Des Gastgewerbes)