Fortsetzung. Pharmazeutische AMTS- Prüfung
Fortsetzung. Abschlussgespräch mit dem Patienten C
Fortsetzung. Wird nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, so erneuert sich der Pachtvertrag jeweils um .......................... Jahre. Die Fortsetzungsdauer beträgt mindestens 6 Jahre. Eine kürzere Dauer gilt nur, wenn sie von der kantonalen Behörde genehmigt ist (Art. 8 LPG).
Fortsetzung. A.(3)W eitere versicherte Leistungen Die Pauschale w ird gezahlt,w enn - auch für ein Elternteil eine Krankheitskostenvollversicherung beider AXA Krankenversicherung besteht, - es nach ärztlicher Bescheinigung erforderlich ist,dass ein Elternteil zur Betreuung des versicherten Kindes der Arbeit fernbleibt und - keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehm en kann. für Rehabilitationsm aßnahm en. Ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen einer Rehabilitationsm aßnahm e besteht nur einm al im Laufe von 4 Versicherungsjahren.Transport- und Fahrkosten zu am bulanten und stationären Rehabilitationsm aßnahm en werden unter den in A.(1) genannten Voraussetzungen erstattet.Die gesonderte Inanspruchnahm e von privatärztlichen Heilbehandlungen und die gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimm er sind nicht erstattungsfähig. für Anschlussheilbehandlungen. Beistationären Anschlussheilbehandlungen sind die gesonderte Inanspruchnahm e von privatärztlichen Heilbehandlungen und die gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimm er erstattungsfähig.Transport- und Fahrkosten werden analog der Regelung unter A.(1) oder A.(2) erstattet. für Entziehungsm aßnahm en,wenn die Beendigung der M aßnahm e weder vorzeitig aus disziplinarischen Gründen,noch ohne ärztliches Einverständnis erfolgte.Ansonsten ist der Versicherer berechtigt die Erstattung auf der erstattungsfähigen Aufwendungen zu kürzen. Der Anspruch ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf m ax.3 Entziehungsm aß- nahmen begrenzt. Beistationären Entziehungsm aßnahm en sind die gesonderte Inanspruchnahm e von privatärztlichen Heilbehandlungen und die gesondert berechenbare Unterbringung im Zweibettzimm er nicht erstattungsfähig. der Aufwendungen eines aus medizinischen Gründen erforderlRicühcekntransports aus dem Ausland,w enn am Aufenthaltsort xxx.xx zumutbarer Entfernung eine ausreichende medizinische Behandlung nicht gewährleistet ist. Unter Beachtung der medizinischen Gegebenheiten ist die jew eils kostengünstigste Transportart zu wählen.Anderenfalls ist der Versicherer berechtigt,die Erstattung der Kosten entsprechend zu kürzen.Sofern der Versicherer den Rücktransport organisiert oder die Kostenübernahm e der entstehenden Aufwendungen für eine bestimm te Transportart zugesagt hat,w ird insow eit auf eine Kürzung der Erstattung verzichtet. Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen fürRdüecnktransport einer m itver- sicherten Begleitpers.oVnoraussetzung hierfür ist,dass die B...
Fortsetzung. Nach Ablauf der Vertragsdauer kann der Vertrag in beidseitigem Einverständnis auf eine neue Dauer verlängert werden.
Fortsetzung teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Fortsetzung. 3. Welche Auswirkung haben Krankheiten oder handlung.
Fortsetzung nicht Ihnenoder unsspätestensdrei Monatevor dem Ablauf des jeweiligen VersicherungsjahreseineKündi- gungzugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger alseinemJahr endet der Vertrag, ohnedasseseiner Kündigung be- darf, zumvorgesehenenZeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer vonmehr als fünf Jahrenkann der VertragschonzumAblauf des fünftenJahresoder jedesdarauf folgendenJahresgekündigt werden; die Kündigungmuss Ihnenoder unsspätestensdrei Mo- natevor demAblauf des jeweiligen Versicherungs- jahreszugegangensein.
Fortsetzung lauf desVersicherungsjahresbeitragsfrei weiterge- führt, indemdasversicherteKind das18. Lebensjahr vollendet. UN 3000.0 Seite6 von7 11.7.2Der gesetzlicheVertreter desKindeswird neuer Versicherungsnehmer, wennnichtsanderesver- einbart ist.
Fortsetzung. Wird nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, so erneuert sich der Pachtvertrag jeweils um ........................... Monate. Die Fortsetzungsdauer beträgt grundsätzlich 12 Mo- nate (Art. 295 Abs. 2 OR) Die Vereinbarung einer kür- zeren Fortsetzungsdauer ist möglich, macht bei Pacht- verhältnis für eine landwirtschaftliche Nutzung aber we- nig Sinn.