Common use of Fortzahlung der Vergütung Clause in Contracts

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes, b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 2 Nr.5 und Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er

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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. DerDem/Dem Der Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 gem. Nr. 5, 11 3.5 und 12 3.11 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn er/sie/er

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Samples: Antrag Auf Eintragung in Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 3 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er

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Samples: Antrag Auf Eintragung in Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er aa) sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt oder bb) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 2 Ziffer 4 Nr. 5, und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. DerDem/Dem Der Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn er/sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Der/ dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/sie/ er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 2 Nr. 5, 11 5 und 12 13 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetzes b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/erer - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt - aus einem sonstigen, in seiner Person liegendem Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er

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Samples: Berufsausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 Nr. 5, 11 3.5 und 12 3.11 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz, b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er

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