Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes, b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er
Appears in 12 contracts
Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
Appears in 2 contracts
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 2 Nr.5 und Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er
Appears in 2 contracts
Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. DerDem/Dem Der Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 gem. Nr. 5, 11 3.5 und 12 3.11 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn er/sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Antrag Auf Eintragung in Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 3 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz
b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Antrag Auf Eintragung in Das Verzeichnis Der Berufsausbildungsverhältnisse
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
aa) sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt oder
bb) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 2 Ziffer 4 Nr. 5, und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. DerDem/Dem Der Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn er/sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Der/ dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 Nr. 5, 5 und 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie/sie/ er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 2 Nr. 5, 11 5 und 12 13 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetzes
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/erer - sich für die Berufsausbildung bereithält, diese aber ausfällt - aus einem sonstigen, in seiner Person liegendem Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Berufsausbildungsverhältnis zu erfüllen.
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß gem. § 4 3 Nr. 5, 11 und 12 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzes,Jugendarbeitsschutzgesetz
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag
Fortzahlung der Vergütung. Der/Dem Auszubildenden wird die Vergütung auch gezahlt
a) für die Zeit der Freistellung gemäß § 4 Nr. 5, 11 3.5 und 12 3.11 dieses Vertra- ges Vertrages sowie gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 43 des Jugendarbeitsschutz- gesetzesJugendarbeitsschutzgesetz,
b) bis zur Dauer von sechs 6 Wochen, wenn sie/er
Appears in 1 contract
Samples: Berufsausbildungsvertrag