Common use of Fortzahlung der Vergütung Clause in Contracts

Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten wird die Vergütung (Punkt 4) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt 3.6 und 3.9 bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er (1) sich für die Ausbildung bereithält, diese aber ausfällt, (2) infolge unverschuldeter Krankheit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, (3) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Studienverhältnis zu erfüllen.

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Samples: Mustervertrag, Bachelor of Engineering Holz Und Möbeltechnik Qualifizierungsvertrag, Bachelor of Engineering Program Agreement

Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt (Punkt 41) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt Ziffer 3.6 und 3.9 3.8; (2) bis zur Dauer von 6 sechs Wochen, wenn er (1a) sich für die Ausbildung das Studium bereithält, diese dieses aber ausfällt,ausfällt oder (2b) infolge unverschuldeter Unfalls oder Krankheit nicht an der Ausbildung am Studium teilnehmen kann,; (3) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Studienverhältnis gemäß Ziffer 4. zu erfüllen.

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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt (Punkt 41) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt 3.6 Ziffer 3.6. und 3.9 3.8.; (2) bis zur Dauer von 6 sechs Wochen, wenn er (1a) sich für die Ausbildung das Studium bereithält, diese dieses aber ausfällt,ausfällt oder (2b) infolge unverschuldeter Unfall oder Krankheit nicht an der Ausbildung am Studi- um teilnehmen kann,; (3) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Studienverhältnis gemäß Ziffer 4. zu erfüllen.

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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag

Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt (Punkt 41) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt 3.6 Ziffer 3.6. und 3.9 3.8.; (2) bis zur Dauer von 6 sechs Wochen, wenn er (1a) sich für die Ausbildung das Studium bereithält, diese dieses aber ausfällt,ausfällt oder (2b) infolge unverschuldeter Unfall oder Krankheit nicht an der Ausbildung am Stu- dium teilnehmen kann,; (3) aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Studienverhältnis gemäß Ziffer 4. zu erfüllen.

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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag