Fortzahlung der Vergütung. Dem Studenten wird die Vergütung (Punkt 4) auch gezahlt für die Zeit der Freistellung gemäß Punkt 3.6 und 3.9 bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er
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Samples: Studienvertrag „soziale Arbeit, www.ba-melle.de, www.ba-melle.de