Fristen. 11.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart. 11.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.
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Samples: Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen (Adsp), Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (Adsp), Kundeninformationsbroschüre
Fristen. 11.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig ebenso wenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart.
11.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.
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Samples: Allgemeine Deutsche Speditionsbedingungen (Adsp), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fristen. 11.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig ebenso wenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart.
11.2 . Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.
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Samples: Speditions Und Geschäftsbedingungen
Fristen. 11.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig eben- sowenig eine bestimmte Reihenfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher BeförderungsartBeförde- rungsart.
11.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.
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Fristen. 11.1 1.1 Mangels Vereinbarung werden Verlade- und Lieferfristen nicht gewährleistet, ebensowenig ebenso wenig eine bestimmte Reihenfolge Rei- henfolge in der Abfertigung von Gütern gleicher Beförderungsart.
11.2 1.2 Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung des Spediteurs für eine Überschreitung der Lieferfrist.
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