Common use of Fälligkeit der Entschädigung Clause in Contracts

Fälligkeit der Entschädigung. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem wir alle zur Feststellung der Höhe des Schadens, der Deckung und der Haftung erforderlichen Unterlagen erhalten haben. Unsere Zahlungspflicht wird aufgeschoben, solange durch Ihr Verschulden oder das des Anspruchsberechtigten die Entschä- digung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als: a) Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zu Zahlungsempfang besteht; b) eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen Sie oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Motorfahrzeugversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Reiseversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Haushaltversicherung

Fälligkeit der Entschädigung. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem wir alle zur Feststellung der Höhe des Schadens, der Deckung und der Haftung erforderlichen Unterlagen erhalten haben. Unsere Zahlungspflicht wird aufgeschoben, solange durch Ihr Verschulden Ver- schulden oder das des Anspruchsberechtigten die Entschä- digung Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere insbe- sondere so lange nicht ein, als: a) Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zu Zahlungsempfang besteht; b) eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen Sie oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Haushaltversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Motorfahrzeugversicherung

Fälligkeit der Entschädigung. 1 Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem wir alle die Gesell­ schaft die zur Feststellung der Höhe des SchadensSchadens und ihrer Haftung erforderli­ chen Unterlagen erhalten hat. 30 Tage nach Eintritt des Schadens kann als Teil­ zahlung der Betrag verlangt werden, der Deckung und nach dem Stand der Haftung erforderlichen Unterlagen erhalten haben. Unsere Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. 2 Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, solange durch Ihr Verschulden Verschul­ den des Versicherungsnehmers oder das des Anspruchsberechtigten die Entschä- digung Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als: a) als – Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zu zum Zahlungsempfang besteht; b) bestehen; – eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen Sie den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigten Anspruchsberech­ tigten nicht abgeschlossen ist.

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Samples: Directa Gebäudeversicherung (Vvg)