Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abge- schlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchenbeanspru- chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen Feststellun> gen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlags> zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Versi> cherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstel> lung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronik Versicherungsbedingungen
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abge- schlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchenbeanspru- chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Ent- schädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sicherge- stellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen Feststellun- gen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlags- zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Versi- cherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.hat.
Appears in 1 contract
Samples: Elektronikversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen Feststel- lungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Ab- schlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer Versiche- rer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sicher- gestellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde Grun- de und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wiederbeschatfung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlagszah- lung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Versiche- rungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers zum Grunde der Versicherer den Anspruch dem Grund und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen sindnach abschließend festgestellt hat. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlagszah- lung beanspruchen, der nach Lage der Sache voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über dem Versicherer den Nachweis geführt Versicherungs- nehmer nachgewiesen hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
c) Der über den gemeinen Wert hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. (a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen Fest- stellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Abschlags- zahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
(b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Photovoltaik Programm
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens Scha- dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Ent- schädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstel- lung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Versiche rungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wieder beschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt ge- führt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fälligeng, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fälligfeg, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen ab- geschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchenbeanspru- chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Ent- schädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Stand 01.01.2008 gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sicherge- stellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Elektronikversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abge- schlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchenbeanspru- chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Ab- schlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädi- gung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Ver- sicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt sicherge- stellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
b) Wiederherstellung, Wiederbeschaffung Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.hat vorerst nur Anspruch:
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Anlagen Zur Gewinnung Von Erneuerbaren Energien
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann Versicherungs- nehmerkann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung Ab- schlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Lageder Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fälligfäl- lig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis Nach- weis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt si- chergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Photovoltaikversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen An- spruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung Mel- dung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über Versicherungs- nehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt ge- führt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Wieder- beschaffung sichergestellt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Fälligkeit der Entschädigung. a) Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Ver- sicherers Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlos- sen abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchenbeanspru- chen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
b) Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschä- digung Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegen- über gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wie- derherstellung Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
c) entfällt
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung