Garantie und Gewährleistung. 1. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrecht. 2. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. 3. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist. 4. Eine Garantie für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird nicht über- nommen. 5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. 6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. 7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern. 8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden. 9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020 11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. 13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben. 14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: General Terms and Conditions
Garantie und Gewährleistung. 1. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrecht.
2. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
3. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität Anwachsen der Pflanzen wird nicht über- nommenübernommen. Ver- langt der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Pflegevertrag abgeschlossen und ein zusätzlicher Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer des Pflegevertrages und setzt voraus, dass auch die Pflanzleistungen durch die Werther GmbH erfolgt ist. Nur so kann die Werther GmbH davon ausgehen, dass den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung zuteilgeworden ist. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfasst.
5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
62. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften dritten Jahres vom Tage der Auslieferung an ab übernommen. Die Gewähr bei Beerenobst, Rosen und anderen Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht übernimmt der Lieferant Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorte nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung.
73. Bei schuldhaften Die Pflanzen sind bei Anlieferung zu untersuchen. Hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen ebenfalls binnen 8 Tagen nach Kenntnis, spätestens jedoch nach Ablauf von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung 6 Monaten nach Auslieferung schriftlich gerügt werden. Privatkunden haben einen Mangel binnen 6 Monaten nach Ablieferung geltend zu machen.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier WareFällen eines vorliegenden Mangels eine Ersatz-lieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung zu.
125. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfache Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchslage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6. Der Kauf von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosen- sorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt Sorten ausschließlich mit dem Originaletikett weiter zu verkaufen, die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar istAusland zu unterlassen. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht habenWeiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie und Gewährleistung. 1Singer Pur CD-Produktion und -Vertrieb garantiert, dass alle Waren, die im Shop auf dieser Website xxx.xxxxxxxxx.xx angeboten sind, Leistungen des Vokalensembles Singer Pur beinhalten und sämtliche Angaben über Verarbeitung, Eignung und Anwendung der Produkte von Singer Pur CD-Produktion und -Vertrieb, Beratung und sonstige Angaben nach bestem Wissen erfolgen, jedoch den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen befreien. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen Der Käufer hat die Ware, soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich, aber bis spätestens 14 Tage nach Erhalt zu untersuchen, andernfalls gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrecht.
2die Ware als genehmigt. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
3Im Einzelhandel gilt eine Vollgarantie. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zuEin etwaiger Garantieaustausch erfolgt nach unserem Ermessen. Garantieleistungen können erfolgen, wenn er seinen Untersuchungs- folgende Punkte erfüllt sind: - Kopie der Rechnung - Ein Begleitschreiben mit Fehlerbeschreibung müssen beiliegen. Der Käufer muss Singer Pur CD-Produktion und Rügeobliegenheiten -Vertrieb etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach §377 HGB nachgekommen ist.
4Kenntnisnahme schriftlich mitteilen. Nach Ablauf ist Singer Pur CD-Produktion und -Vertrieb frei von jeder Gewährleistungspflicht. Verschleißteile wie CD-Hüllen sind von der Gewährleistung ausgenommen, soweit nicht anders angegeben. Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriff hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Eine Garantie Haftung für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Singer Pur CD-Produktion und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird -Vertrieb stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht über- nommen.
5übertragbar. Unfreie oder mit Nachporto behaftete Sendungen werden generell verweigert. Garantielieferungen erfolgen im Gegenzug portofrei. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten Gewährleistungsverpflichtung von Singer Pur CD-Produktion und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz - Vertrieb beschränkt sich nach der Xxxx von Singer Pur CD-Produktion und - Vertrieb auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nichtErsatzlieferung, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht habenWandlung, Minderung oder Nachbesserung.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie und Gewährleistung. 1a) Die Garantiezeit für die von der ctf Informatik GmbH gelieferten Produkten richtet sich im Grundsatz nach den vom jeweiligen Hersteller garantierten Garantiezeit. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrechtIm mindesten beträgt die Garantie jedoch zwei Jahre für Neuwaren und ein Jahr für Gebrauchtwaren. Teile, die in der Garantiefrist nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, bessert die ctf Informatik GmbH kostenlos aus oder ersetzt sie. Die Garantieleistung umfasst die notwendigen Teile. Soweit der Ersatz mangelhafter Teile im Rahmen der Garantie erfolgt, erneuert sich die Garantieleistung lediglich auf den ersetzten Teilen, nicht jedoch bezüglich des gesamten Werks.
2b) Die ctf Informatik GmbH behält sich vor, standartmässige Zusatzarbeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung des Garantiefalls (insbesondere Aufwände für Datensicherung und Datenaufbereitung, etc.) – soweit gesetzlich zulässig – nach dem effektiven Aufwand zu üblichen Ansätzen zu verrechnen. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen der Kunde mit Zusendung der Garantieware an die ctf Informatik GmbH ausdrücklich erklärt, er wolle die entsprechenden standartmässigen Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, allfällige während der Garantiezeit auftretenden Mängel der ctf Informatik GmbH umgehend mitzuteilen. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab LieferungXxxxxxx aus verspäteter Mängelrüge entfällt jegliche Haftung.
3d) Die ctf Informatik GmbH haftet in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und, soweit zulässig, entgangenen Gewinn, (iii) Schäden aus Lieferverzug sowie (iv) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der ctf Informatik GmbH, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Dem Käufer stehen Weiter haftet die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie ctf Informatik GmbH nicht für das AnwachsenSchäden, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität auf eine der Pflanzen wird nicht über- nommen.
5. Die Kosten folgenden Ursachen zurückzuführen sind: • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO Produkte; • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile; • unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell Pro- durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung Kundschaft oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeiteinen Dritten; • höhere Gewalt, insbesondere bei nur geringfügigen MängelnElementar-, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zuFeuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist , welche nicht durch die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, ctf Informatik GmbH zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen istvertreten sind.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: General Terms and Conditions
Garantie und Gewährleistung. 18.1 Der Leasingnehmer bestätigt, die Garantiebestimmungen auf dem Leasingobjekt zu kennen. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrechtDie Leasinggesellschaft ermächtigt und verpflichtet den Leasingneh- mer, alle ihr aufgrund der Herstellergarantie und Gesetzesbestimmungen (insb. Kaufgewährleistung sowie aufgrund der sonstigen Bestimmungen des Schweizeri- schen Obligationenrechts) gegenüber dem Lieferanten und allenfalls gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges zustehenden Rechte und Forderungen auf eigene Kosten als Vertreter der Leasinggesellschaft geltend zu machen. Der Leasingneh- mer ist verpflichtet, dem Lieferanten sämtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen und die Leasinggesellschaft sofort zu benachrichtigen, wenn die Mängel nicht anerkannt werden oder im Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln Prob- leme auftreten.
28.2 Während der Garantiefrist dürfen Mängel nur bei gemäss den Garantiebestim- mungen zuständigen Ansprechpartnern behoben werden. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab LieferungJede Haftung irgend- welcher Art der Leasinggesellschaft, sowohl für mittelbaren als auch unmittelba- ren Schaden, ist wegbedungen.
3. Dem Käufer stehen 8.3 Das Auftreten von Mängeln irgendwelcher Art oder ein Betriebsausfall des Leasing- objektes berechtigt den Leasingnehmer nicht, den Leasingvertrag aufzulösen oder für die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie für das Anwachsen, entsprechende Zeit die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität Reduktion oder den Aufschub des Leasingzin- ses oder von der Pflanzen wird nicht über- nommen.
5Leasinggesellschaft ein Ersatzobjekt zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht Leasing- gesellschaft haftet nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragenfür Schadenersatz aus allfälligen Ertragseinbussen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: Leasing Agreement
Garantie und Gewährleistung. 1. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrecht.
2. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Boxengasse GmbH & Co. KG übernimmt für den Zeitraum von einem Jahr ab LieferungAblieferung eine freiwillige, kostenlose Garantie auf von ihr eingebaute oder gelieferte Teile unter den in diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen.
3Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend genannten Teile: Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche Die Zylinderkopfdichtung ist nur zudann garantiegedeckt, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen istkein Überhitzungsschaden vorliegt.
4. Eine Die Garantie gilt nicht für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird nicht über- nommen.
5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung kundeneigene Bauteile oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfällesolche Schäden, die durch Vorsatzdefekte, Unachtsamkeitkundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel hervorgerufen wurden. Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz und / oder Chiptuning des Fahrzeugs.Keine Garantie besteht ferner für Versagen und Schäden, falsche Handha- bung die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Nichteinhaltung Verlust bei Rücksendung des Gerätes an Boxengasse GmbH & Co. KG entstanden sind.Während der Pflege- Garantiezeit sind die Einfahrvorschriften und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen Serviceintervalle nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können eine von der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9Boxengasse GmbH & Co. KG ausgehändigte Checkliste nachzuweisen. Ist ein lückenloser Nachweis nicht möglich, trägt der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze Garantienehmer die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände der Schaden auch bei Einhaltung der Intervalle eingetreten wäre.Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer unmittelbar seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Teils durch Boxengasse GmbH & Co. KG nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der Boxengasse GmbH & Co. KG. Boxengasse GmbH & Co. KG übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang. Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht auf unsachge- mäße Behandlung gedeckt ist, behält sich Boxengasse GmbH & Co. KG das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Eingang der Pflanze Schadensanzeige bei der Boxengasse GmbH & Co. KG, spätestens jedoch ein Jahr nach deren Auslieferung oder Abnahme der Sache.Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen. Es gelten jedoch folgende Abweichungen:Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und der Boxengasse GmbH & Co. KG eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden xxxx.Xxx der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer neuen Sache in zwei Jahren nach Übergabe zurückzuführen bzw. Ablieferung. In einem Jahr nach Übergabe bzw. Ablieferung oder nach Abnahme des Werkes verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer gebrauchten Sache oder wenn Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werks ist.
13Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Fahrzeugs beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Wählt Angaben zu KM-Laufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers und sind keine Zusicherungen.Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer wegen Kunde direkt bei der Boxengasse GmbH & Co. KG geltend zu machen. Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Rechts- Werks, obliegt die Entscheidung zwischen Ersatzlieferung oder Sachmangels Nachbesserung der Boxengasse GmbH & Co. KG.Der Kunde ist verpflichtet, der Boxengasse GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom VertragErhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige.Zeigt der Kunde einen Mangel an, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen der gemäß der Überprüfung der Boxengasse GmbH & Co. KG nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels zuoder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunden der Boxengasse GmbH & Co. KG den entstandenen Schaden zu ersetzen. Wählt Im Rahmen der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatzvorstehenden Bestimmungen ist Boxengasse GmbH & Co. KG insbesondere berechtigt, verbleibt die Ware beim Käuferbei ihr entstandenen Aufwendungen, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf etwa für die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert Untersuchung der mangelhaften Sache. Dies gilt nichtSache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben.
14vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt nichtdiese Regelung auch, wenn ihnen ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Käufer WeGrow den angezeigte Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung)doch besteht.Will der Kunde bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
4. Im Falle einer Garantie- oder Gewährleistungsreparatur werden ersetzte Teile Eigentum der Boxengasse GmbH & Co. KG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie und Gewährleistung. 1. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrecht.
2. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
3. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird nicht über- nommen.
5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.202006.01.2021
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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Samples: General Terms and Conditions
Garantie und Gewährleistung. 1a) Die ctf Informatik GmbH gewährleistet eine sorgfältige Erbringung ihrer Leistungen. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrechtDie Gewährleistungsrechte entfallen, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.
b) Sofern Wartung, Pflege und Unterhalt nicht erfolgreich sind, ist der Kunde gehalten, zunächst eine unentgeltliche Nachbesserung durch die ctf Informatik GmbH zu verlangen. Die ctf Informatik GmbH behebt den Mangel innert angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Fällen von schweren Mängeln, bei denen dem Kunden oder der ctf Informatik GmbH eine Nachbesserung nicht zugemutet werden kann.
c) Sofern die ctf Informatik GmbH die Nachbesserung nicht oder nicht gehörig erbracht hat, steht es dem Kunden frei, nach schriftlicher Abmahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die Leistung von einer qualifizierten Drittfirma erbringen zu lassen.
d) Die Funktionsfähigkeit der gewarteten Systeme ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen. Allfällige offene Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Die Mängelrechte gemäss lit. a bis c verjähren in jedem Fall nach Ablauf von zwei Jahren. Vorbehalten bleibt die Einjahresfrist nach Art. 210 Abs. 1 lit. a OR sowie die gesetzlichen Bestimmungen betreffend arglistig verschwiegener Mängel.
e) Die Haftungsbegrenzung richtet sich nach den massgeblichen Bestimmungen betreffend den Verkauf von Hard- und Software (vgl. 2. Für alle Leistungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung.
3III. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie für das Anwachsen, die Wachstumsentwicklung und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird nicht über- nommen.
5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Bäumen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen.
7. Bei schuldhaften von WeGrow verur- sachten Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.
8. Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte Schäden.
9. Ist der Käufer Unternehmer, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
10. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zu- nächst die Xxxx, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- sen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht haben.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmunga-d).
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Samples: General Terms and Conditions
Garantie und Gewährleistung. 1. Vorbehaltlich nachfolgender Bestimmun- gen gilt das gesetzliche Mängelgewährleis- tungsrechtYACHT & ART GmbH bietet eine einjährige Gewährleistung auf durchgeführte Montageleistungen.
2. Für alle Leistungen YACHT & ART GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Lieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab LieferungDienstleistungen frei von Sachmängeln im gewährleistungsrechtlichen Sinne sind.
3. Dem Käufer stehen die Gewährleis- tungsansprüche nur zuOffene Mängel müssen innerhalb eines Jahres nach Übergabe schriftlich und mit Belegfoto gerügt werden. Es gilt das Eingangsdatum der Mängelrüge. Versteckte Mängel verjähren nach einem Jahr. Bei Handelsgeschäften ist es erforderlich, wenn er dass der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Pflichten, nach §377 HGB nachgekommen ist.
4. Eine Garantie für das AnwachsenSollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird YACHT & ART GmbH die Wachstumsentwicklung Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge und die erzielbare Holzqualität der Pflanzen wird nicht über- nommengesamtem Rechnungsbegleich, nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben (20 Arbeitstage). Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
5. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der VerbraucherSchlägt die Nacherfüllung im genannten Zeitrahmen fehl, es sei denn, kann die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestell- wert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragenVergütung im angemessenen Maße gemindert werden.
6. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommenFür alle von YACHT & ART GmbH angegebenen Maße, Farbtöne etc. Bei Bäumen wird gelten die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommenbranchenüblichen Toleranzen, bzw. dem Verwendungszweck entsprechenden Toleranzen.
7. Unter folgenden Bedingungen kann der Auftraggeber gegenüber YACHT & ART GmbH keine Gewährleistungsansprüche geltend machen: - Wenn das Montageobjekt zu kommerziellen Zwecken genutzt wird oder genutzt werden soll; - Bei schuldhaften der Benutzung von WeGrow verur- sachten Mängeln Materialien ohne Garantieanspruch oder bei Gebrauch von Materialien, der Ware hat den Garantiebestimmungen des Herstellers widerspricht; - Wenn die Oberfläche des zu folierenden Objekts als beeinträchtigt gilt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf bereits folierte Oberflächen, Grafiken; Flächen mit alter, abgeplatzter oder ausgekreideter Farbe oder Gelcoat; Flächen unterhalb der Käufer ein Recht statischen Wasserlinie; - Wenn keine vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrags vorliegt; - Wenn der Auftraggeber nicht die Empfehlungen und/oder Anforderungen von YACHT & ART GmbH einhält, insbesondere in Bezug auf Nacherfüllung in Form der Man- gelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigtOberflächenvorbereitung, den Kaufpreis ent- sprechend den gesetzlichen Regelungen zu mindern.Bereitstellung eines sicheren und geeigneten Arbeitsumgebung;
8. Bei In jedem anderen Fall bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um lebende Pflanzen. WeGrow ist nicht haftbar für Schäden und Ausfälle, die durch Vorsatz, Unachtsamkeit, falsche Handha- bung oder Nichteinhaltung der Pflege- und Anbauhinweise seitens des Käufers, Natur- einwirkungen oder Verbissschäden durch Wild entstehen. Weiterhin können der Käufer oder geschädigte Dritte keinen Anspruch gegenüber WeGrow auf Kostenerstattung oder Schadensersatz geltend machen we- gen eventuell durch die Pflanzen verursachte SchädenYACHT & ART GmbH ausdrücklich Gewährleistungsansprüchen schriftlich widerspricht.
9. Ist der Käufer UnternehmerYACHT & ART GmbH weist hiermit ausdrücklich darauf hin, leistet WeGrow für Mängel der Ware zunächst nach eigener Xxxx Gewähr durch Nachbesserung dass die Durchführung unsachgemäß vorgenommener Änderungen, Ergänzungen, oder ErsatzlieferungInstandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand/ Montagegegenstand ohne vorherige Genehmigung von YACHT & ART GmbH, die Mängelgewährleistung zum Erlöschen bringt.
10. Ist der Käufer VerbraucherDer Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, so hat er zu- nächst die Xxxxwelche bei Montage bzw. Demontage oder Langzeiteinwirkungen durch mangelhafte Qualität des Objektes entstehen (Mangelhafte Qualität sind z.B.: mangelhafte, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung zu dünne oder Ersatzlieferung erfolgen soll. WeGrow ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nach- erfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Stand 07.12.2020nicht durchgehärtete Lackierungen oder Oberflächen).
11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur gering- fügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere Mängelansprüche entstehen nicht bei nur geringfügigen Mängelnunerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, steht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.Gefahrübergang infolge fehlerhafter und nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bau- Montagearbeiten, ungeeigneten Bau/Untergrundes und aufgrund von besonderen äußeren Einflüssen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind (Keine Mängel sind: Überlappende verklebte Folien wie z. B. bei Großgrafiken, Unebenheiten im Untergrund, Farbwahrnehmung bei unterschiedlicher Beleuchtung).Für verwendete
12. Unternehmer müssen WeGrow offen- sichtliche Mängel innerhalb einer Frist Materialien kann von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich an- zeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlos- senYACHT & ART GmbH keine Garantieerklärungen abgegeben werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen WeGrow innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrich- ten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei WeGrow. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrich- tung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Pros- pektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbrau- cher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachge- mäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
13. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach- erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadens- ersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich Wir verweisen auf die Differenz zwischen Kaufpreis Einsatz- und Wert Haltbarkeitsangaben der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn WeGrow die Vertrags- verletzung arglistig verursacht habenHersteller.
14. Für Unternehmer beträgt die Gewähr- leistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjäh- rungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WeGrow den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
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