Garantie und Haftung. 2.1. CANON steht für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür ein, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre. 2.2. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren. 2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen. 2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern. 2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.
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Garantie und Haftung. 2.18.1. CANON steht Sofern der Kunde die Produkte vollständig zu den in Ziffer 6 angegebenen Fälligkeiten gezahlt hat, die Produkte entsprechend den Anweisungen der Gesellschaft angemessen gelagert und gewartet hat, und vollumfänglich Zugang zu den Produkten zum Zwecke der Kontrolle und Überprüfung ge- währt hat, entfallen die Verpflichtungen der Gesellschaft gemäß untenstehender Ziffer 8.4. mit un- entgeltlichem Ersatz bzw. Erstattung von Produkten aus der Herstellung der Gesellschaft, die – in- nerhalb des Zeitraums ab vereinbarter Lieferung der Produkte von der Gesellschaft an den Kun- den, wie von der Gesellschaft im Zeitpunkt des Kaufes bestätigt ("Garantiezeit") – aufgrund fehler- haften Materials oder fehlerhafter Verarbeitung (außer kleinerer Mängel) mangelhaft werden. Falls die Gesellschaft das mangelhafte Produkt oder Teile davon zurückverlangt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt oder Teile davon auf Kosten der Gesellschaft an die Gesellschaft oder einen benannten Lieferanten (wie von der Gesellschaft mitgeteilt) zurückzuschicken, bevor das Produkt ersetzt wird.
8.2. Gemäß Ziffer 8.11.2 haftet die Gesellschaft unter keinen Umständen für durch den Gebrauch von mangelhaften Produkten oder durch mangelhafte Produkte auftretende Folgeschäden.
8.3. Soweit nicht abweichend in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen oder aufgrund zwingenden Rechts vorgeschrieben, haftet die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einGesellschaft nicht für Beschädigungen oder Beeinträchtigungen jeglicher Art von jeglichem Eigentum oder von Personen, die aufgrund der Nutzung der Produkte oder in anderer Weise bei der Installation oder dem Errichten der Produkte entstehen.
8.4. Die Produkte haben bei Lieferung mangelfrei im Sinne von § 434 BGB zu sein, insbesondere
8.4.1. eine ausreichende Qualität aufzuweisen; und
8.4.2. für den vertragsgemäßen Gebrauch, für den die Produkte erworben werden sollen, geeig- net zu sein, soweit der Kunde die Gesellschaft über den bezweckten Gebrauch schriftlich informiert und die Gesellschaft schriftlich die Geeignetheit der Produkte in der Weise be- stätigt hat, dass der Kunde auf die Sachkenntnis und das Urteilsvermögen der Gesell- schaft vertrauen kann.
8.5. Die Gesellschaft ist nicht haftbar für Mängel, es sei denn:
8.5.1. der Kunde hat die Gesellschaft über den Defekt schriftlich innerhalb von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung fünf (5) Tagen nach der Lieferung informiert; oder
8.5.2. der Kunde die Gesellschaft über den Defekt schriftlich innerhalb von fünf (5) Tagen nach Feststellung des Mangels oder nachdem der Mangel hätte festgestellt werden müssen, in- formiert; oder
8.5.3. der Gesellschaft wird die Möglichkeit eingeräumt, nach Kenntnis des Mangels die mangel- haften Produkte zu untersuchen, und der Kunde (falls die Gesellschaft ihn dazu auffordert) bringt diese Produkte auf Kosten der Gesellschaft zurück zum Sitz der Gesellschaft, um diese zu untersuchen.
8.6. Die Gesellschaft haftet nicht für Mängel und es besteht keine weitere Haftung der Gesellschaft für Mängel in Bezug auf die Produkte, falls:
8.6.1. der Kunde die mangelhaften Produkte nach erfolgter Mitteilung an die Gesellschaft weiter verwendet; oder
8.6.2. der Mangel aufgrund Nichtbefolgung der mündlichen oder schriftlichen Anweisungen der Gesellschaft bezüglich der Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung der Produkte oder (soweit keine Anweisungen gegeben wurden) aufgrund der Nichtbefol- gung von Handelsgepflogenheiten durch den Kunden aufgetreten ist; oder
8.6.3. der Kunde die mangelhaften Produkte ohne schriftliches Einverständnis der Gesellschaft verändert oder repariert.
8.7. Vorbehaltlich anderer Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen stellen die folgenden Bestimmun- gen die Obergrenze der gesamten finanziellen Haftung der Gesellschaft (einschließlich der Haftung für Handlungen und Unterlassungen ihrer Behandlungs-Angestellten, Betriebs- Vertreter und Wartungsvorschriften Subunternehmer) gegenüber dem Kunden dar und unter zwar in Bezug auf:
8.7.1. jegliche Verletzung dieser Geschäftsbedingungen;
8.7.2. jegliche Nutzung oder jeglichen Weiterverkauf von Produkten oder eines anderen Pro- dukts, in welches Produkte eingebaut wurden, durch den Kunden; und
8.7.3. jegliche Darstellung, Aussage oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung inklusive Fahrlässigkeit die aufgrund oder in Zusammenhang mit dem Vertrag auftritt.
8.8. Alle weiteren Ansprüche und Rechte sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
8.9. Nichts in diesen Geschäftsbedingungen beschränkt oder schließt die Haftung der VoraussetzungParteien aus
8.9.1. wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, dass Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
8.9.2. für garantierte Beschaffenheitsmerkmale;
8.9.3. nach dem Produkthaftungsgesetz; oder
8.9.4. in anderen Fällen, in denen der Ausschluss oder der Versuch des Ausschlusses der Haf- tung der Parteien rechtlich unzulässig wäre.
8.10. Vorbehaltlich Ziffer 8.10
8.10.1. ist die Ware unter gutenHaftung der Gesellschaft nach Vertrag, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wirdwegen unerlaubter Handlung (einschließlich der Haftung wegen Fahrlässigkeit oder der Haftung aufgrund gesetzlichem Schuldverhält- nis), wegen falscher Angaben, auf Entschädigung oder aufgrund jeglicher anderweitiger Ansprüche, die stillschweigend vorausgesetzten bei Durchführung oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behältbeabsichtigter Durchführung des Vertrages ent- standen sind, auf den in der Bestellbestätigung oder im Angebot (soweit vorhanden) an- gegebenen Preis oder Angebotspreis (soweit vorhanden) begrenzt; und
8.10.2. Für Konsumenten beträgt haftet die Gewährleistungspflicht zwei JahreGesellschaft dem Kunden gegenüber nicht für entgangenen Gewinn, Geschäfts- ausfall oder für Vertrauensschäden, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte oder Folgeschäden handelt, oder für sonstige Ansprüche jeglicher Art (wie auch immer entstanden), die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.
2.28.11. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei KundenJeglicher Verkauf von Gütern, die nicht Verbraucher in der Bestellbestätigung festgeschrieben sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruchesfällt nicht unter diese Geschäftsbedingungen. Ist Die in diesen Geschäftsbedingungen festgeschriebenen Ge- währleistungen gelten ausschließlich für die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch Rahmen einer Bestellung von der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn Gesellschaft an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche Kunden verkauften und in der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber VerbrauchernBestellbestätigung bestätigten Produkte.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie und Haftung. 2.17.1 Der Lieferant garantiert, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem vorausge- setzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, dass er die zugesicherten Eigenschaften hat und den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen ent- spricht. CANON steht für Der Liefergegenstand muss dabei den schweize- rischen Gesetzen, Unfallverhütungsvorschriften, Rege- lungen usw., wie z.B. den Vorschriften des SEV, SVDB, der SUVA, STEG, EKAS entsprechen. Auf die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einEinhaltung spezieller betriebsinterner Vorschriften ist der Lieferant in der Bestellung aufmerksam zu machen. 7.2 Zeigt sich während der Garantiezeit, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-Lieferung oder Teile davon ohne unser Verschulden die Garantie gemäss Ziff. 7.1 nicht erfüllt, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter so ist der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wirdLieferant verpflich- tet, die stillschweigend vorausgesetzten Mängel auf seine Kosten an Ort und Stelle zu beheben bzw. beheben zu lassen oder vereinbarten Eigenschaften aufweist - wenn eine voll- ständige Instandstellung nicht innert nützlicher Frist er- wartet werden kann - uns mangelfreien Ersatz zu liefern und behältzu montieren. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre.
2.2. Der Käufer ist verpflichtetIst der Lieferant trotz Ansetzung einer angemessenen Frist säumig oder besteht ein dringender Fall, so sind wir berechtigt, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich beheben oder beheben zu rügenlassen. 7.3 Die Gewährleistung des Lieferanten erstreckt sich auch auf die von Unterlieferanten hergestellten Teile. 7.4 Die Garantiezeit dauert, wenn nicht anders vereinbart, 12 Monate. Sie beginnt mit der Ablieferung in unserem Werk. Sofern eine gemeinsame Abnahme vereinbart ist, beginnt die Garantiezeit mit deren erfolgreicher Durch- führung. Bei Kundensolchen Gegenständen, die nicht Verbraucher sindunmittel- bar nach Ablieferung in Betrieb genommen werden, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruchesbe- ginnt die Garantiezeit mit Inbetriebnahme, die dem Liefe- ranten sofort schriftlich gemeldet wird. Ist Hier dauert die Mängelrüge berechtigtGarantiezeit nicht länger als 24 Monate ab Ablieferung in unserem Werk. Werden Ablieferung beim Besteller, ge- meinsame Abnahme oder die Inbetriebsetzung aus Gründen verzögert, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so steht es CANON frei, endet die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch Garantiezeit spätestens 24 Monate nach Meldung der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch Versandbereitschaft der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehrenLieferung.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Garantie und Haftung. 2.1Unsere Garantieleistungen entsprechen denjenigen unserer jeweiligen Lieferfirma. CANON steht Diese können, soweit nicht abgegeben, bei uns verlangt oder eingesehen werden. In Rahmen dieser Garantieleistungen reparieren oder ersetzen wir fehlerhafte Produkte. Fahrtspesen und Arbeitsaufwand stellen wir in Rechnung. Alle allfällig weitergehenden Gewährleistungsansprüche müssen wir wegbedingen, ebenso die Haftung für allfällige Schäden und Vermögensverluste sowie Leistungen für systembedingte Arbeitsausfälle, die durch die Benutzung der von uns gelieferten Waren entstehen können. Insbesondere ist der Kunde für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einregelmässige Datensicherung (sofern nicht als xxx.xx managed service abonniert) selbst verantwortlich. Eine Ausnahme der "Garantie und Haftung" bilden Wartungsverträge (xxx.xx managed services), Occassionsgeräte und die Bring-In Garantie unserer Computersysteme. Unsere Garantie erlischt bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen, sowie falls Reparaturen oder Modifikationen ohne unsere schriftliche Zustimmung durch andere als xxx.xx Mitarbeiter vorgenommen werden. Der Kunde wird von xxx.xx schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die xxx.xx lehnt jede Garantie ab: • für Schäden, welche durch unsachgemässe Manipulationen entstehen • für gebrauchte Teile, nicht von ihr geliefertes Material, nicht von xxx.xx besorgte Montagearbeiten sowie für Objekte, an denen ohne die schriftliche Zustimmung von xxx.xx Änderungen durch Personen vorgenommen werden, • für Schäden jeder Art, die auf normalen Verschleiss, falsche oder gewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Bedienung und Wartung der Objekte, Einfrieren, Verwendung ungeeingneter Materialien, Unfälle oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Schäden durch Fremdeingriff, Änderungen, unsachgemässe Bedienung, mangelhafte Pflege und Reinigung, übermässige Abnützung und Verunreinigung. Auf Batterien und Akkus gelten keine Garantieansprüche. Für jegliche anderen über die oben umschriebene Garantiepflicht hinausgehende Ansprüche sind alle weitergehenden Garantieleistungen (wie z.B. Minderung oder Wandelung) und jede weitere Haftung von xxx.xx für direkte oder indirekte, mit der Lieferung oder dem Betrieb zusammen-hängende Schäden ausgeschlossen. Wir garantieren dem Kunden, dass die gelieferten Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Übernahme frei von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre.
2.2. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist welche die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellenaufheben. Im Rahmen dieser Garantie erbringt xxx.xx folgende Leistungen: • Reparatur fehlerhafter Produkte • Ersatz fehlerhafter Produkte durch neue oder bereits benutzte Teile, welche in Funktion und Leistung neuen Teilen entsprechen. Dauer, Umfang und Servicegrad der Garantieleistungen ist je nach Produkt verschieden: • Dauer in der Regel 1 oder 3 Jahre (Hersteller- / Produktabhängig) • Umfang: nur Teile oder Teile und Arbeit Bitte beachten Sie, dass sich die Garantieleistung und Wartung nur auf die Hardware erstreckt, welche durch xxx.xx beschafft wurde. Nicht in den Garantieleistungen enthalten sind: • vorinstallierte Software • Software- Wiederinstandstellung (Software-Backup), d.h. die Installation und Konfiguration von Software nach einer Garantieintervention. • Beseitigen von Viren, Datensicherung und -wiederherstellung • Behebung von Funktionsstörungen beim Zusammenspiel des Produktes bzw. Zubehör mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe Geräten, Zubehör und Software anderer Hersteller; Treiberbeschaffungsservice • Hardware-Fehlerdiagnose, wenn das Produkt oder für die Option in einem vernetzten System integriert ist und / oder mit Zusatzsoftware (Spielprogramme, Terminal Emulation, Datenbank Software usw.) ausgestattet ist. Betreffend Software können Fehler in den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen Programmen trotz grösster Sorgfalt in ihrer Entwicklung und Herstellung nie ganz ausgeschlossen werden. Ihre Behebung oder Umgehung erfolgt im Inland gelegenen Ort an diesem Ort behebenRahmen der technischen und personellen Möglichkeit der Entwickler der Software, weshalb für Software eine Garantie oder auf Verlangen Gewährleistung nicht übernommen werden kann. Für Funktionsmängel aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse und Einflüsse wird keine Haftung übernommen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätesjeweiligen Software-Herstellers, sofern dieser Ort welche im Inland gelegen Software Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Endkunde enthalten sind. Die Instandsetzung von Geräten oder der Austausch von Teilen unter Garantie hat keine Hemmung, Unterbrechung oder Verlängerung der Garantiefrist zur Folge. Ausgetauschte Teile sind Eigentum von xxx.xx. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie die Gefahr beim Transport trägt der Kunde. Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Ausgeschlossen sind Transporte die mit xxx.xx Fahrzeugen durchgeführt werden. In diesem Fall werden die Sendungen frei Haus geliefert. Von der Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn die Garantiebestimmungen von Kunden nicht eingehalten werden, sowie bei Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung, übermässiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen von xxx.xx oder deren Lieferanten entsprechender Betriebsmittel oder Betriebsumgebungen. Bei laienhaften (unfachmännischen) Eingriffen in die Erzeugnisse oder unsachgemässer Bedienung, sowie bei fehlerhafter Softwareinstallation durch den Kunden oder Dritte oder wenn kein Fehler feststellbar ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich istist xxx.xx berechtigt, die reparaturbedürftige Sache an CANON Kosten der Überprüfung und allfällige Instandsetzung sowie die Kosten des Telefon-Hotline-Service in Rechnung zu befördernstellen. 2.G. CANON haftet gegenüber KundenFür Datensicherungen auf Datenträger ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Wir führen nur auf ausdrückliche Anweisung oder bei schriftlichen Serviceverträgen mit definierten Vorgaben (xxx.xx managed service), die Unternehmer Datensicherungen im Sinne Auftrag des § 1 Abs 1 Z 1Kunden durch. KSchG sindWir weisen ausdrücklich darauf hin, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die dass wir keine Haftung für Sach- Daten übernehmen. Wir führen Datensicherungen durch konsequentes Einhalten der anerkannten Regeln der Informationstechnologie und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränktnach bestem Wissen und Gewissen durch.
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Samples: Sales Contracts
Garantie und Haftung. 2.1. CANON steht für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür ein8.1 Gemäß den nachstehend genannten Bedingungen gewährleistet der Verkäufer, dass die Waren zum Zeitpunkt der Auslieferung mit den Spezifikationen übereinstimmen und für einen Zeittraum von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung 6 Monaten ab ihrer Behandlungs-ersten Nutzung oder für einen Zeitraum von 12 Monaten nach ihrer Auslieferung (wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich ist), Betriebs- frei von Fabrikations- und Wartungsvorschriften und Materialfehlern ist.
8.2 Der Verkäufer erteilt die oben genannte Gewährleistung unter den folgenden Bedingungen:
8.2.1 der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wirdVerkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die stillschweigend vorausgesetzten sich aus Zeichnungen, Designvorgaben oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Für Konsumenten beträgt Spezifikationen des Käufers ergeben
8.2.2 der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die Gewährleistungspflicht zwei Jahresich aus der normalen Abnutzung, mutwilliger Zerstörung, Vernachlässigung, regelwidrigen Arbeitsbedingungen, der Missachtung der Anweisungen des Verkäufers (mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Veränderungen/Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Verkäufers ergeben
8.2.3 der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der vorstehend genannten Gewährleistung (oder anderen Gewährleistungen, Bestimmungen oder Garantiezusagen), wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitstermin bezahlt worden ist.
2.28.2.4 Die vorstehend genannte Gewährleistung beinhaltet keine Komponenten, Materialien oder Zubehörteile, die nicht vom Verkäufer hergestellt worden sind. Der In diesem Zusammenhang hat der Käufer lediglich Anspruch auf die Garantieleistungen, die der Hersteller dem Verkäufer gewährt.
8.3 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen und sofern die Waren nicht an einen Endverbraucher verkauft werden, sind, sofern dies rechtlich zulässig ist, alle sich gesetzlich ergebenden stillschweigenden Gewährleistungen und sonstigen Verpflichtungen weitestmöglich ausgeschlossen.
8.4 Wenn Waren im Rahmen des Verbrauchergeschäfts verkauft werden, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers durch diese Bedingungen unberührt.
8.5 Jede Forderung des Käufers, die sich auf einen Qualitätsmangel oder den defekten Zustand der Waren oder auf deren Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen bezieht, muss dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen (unabhängig davon, ob die Lieferung vom Käufer verweigert wurde) ab dem Datum der Lieferung oder (falls der Defekt oder Mangel auch nach angemessener Überprüfung nicht erkennbar war) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Lieferung der Waren mitgeteilt werden. Wenn die Lieferung nicht verweigert wird und der Käufer den Verkäufer nicht entsprechend benachrichtigt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, und der Verkäufer haftet nicht für derartige Defekte oder Mängel, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu bezahlen, als ob die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Waren vertragsgemäß geliefert worden wären.
8.6 Bei Kundeneiner berechtigten Forderung in Bezug auf die Waren, die nicht Verbraucher sindsich auf Materialmängel, führt verspätetes Rügen zum Verlust den unzureichenden Zustand der Waren oder deren fehlende Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge Verkäufers stützt und dem Verkäufer gemäß diesen Geschäftsbedingungen mitgeteilt wird, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt, so steht es CANON freidie Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos auszutauschen oder dem Käufer den Preis der Waren (oder den proportionalen Anteil des Preises) zu erstatten, die Gewährleistungsansprüche ohne dass der Verkäufer weitere Verpflichtungen gegenüber dem Käufer hat.
8.7 Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden infolge von Fahrlässigkeit des Käufers Verkäufers haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Zusicherungen (sofern nicht betrügerisch) oder stillschweigende Gewährleistungen oder Bedingungen, Pflichten aufgrund des Gesetzes oder aufgrund von ausdrücklichen Bestimmungen aus den vorliegenden Bedingungen für Folgeschäden (entgangene Gewinne oder sonstige Verluste inbegriffen), Kosten, Auslagen oder sonstige Schadenersatzansprüche jeglicher Art (unabhängig davon, ob diese durch VerbesserungFahrlässigkeit des Verkäufers, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen seiner Mitarbeiter oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern Vertreter oder anderweitig begründet sind) aus oder im Sinne Zusammenhang mit der Lieferung der Waren bzw. mit deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer. Zudem darf die gesamte Haftung des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung Verkäufers aus oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehrenZusammenhang mit dem Vertrag den Preis der Waren nicht übersteigen, sofern dies nicht ausdrücklich in den vorliegenden Vertragsbedingungen vorgesehen ist.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON 8.8 Der Verkäufer ist dem Käufer weder gegenüber nicht haftbar und nicht vertragsbrüchig, wenn er eine seiner Vertragspflichten im Zusammenhang mit den Waren verspätet oder überhaupt nicht erfüllt, sofern die fragliche Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch sich dem Einflussbereich des Verkäufers nach billigem Ermessen entzieht. Unbeschadet der allgemeinen Gültigkeit des zuvor Erwähnten entziehen sich die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnenfolgenden Ereignisse definitionsgemäß dem angemessenen Einflussbereich des Verkäufers:
8.8.1 Höhere Gewalt, Explosion, Hochwasser, Sturm, Feuer oder Unfall
8.8.2 Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, innere Unruhen oder Beschlagnahmung
8.8.3 Gesetze, einschränkende Bestimmungen, Verordnungen, Satzungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens befugter internationaler, nationaler und lokaler (behördlicher) Einrichtungen.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden8.8.4 Import- oder Exportrichtlinien oder Embargos
8.8.5 Streiks, die bei dem Käufer Aussperrungen oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen Marktstreitigkeiten (sowohl im Inland gelegenen Ort an diesem Ort behebenZusammenhang mit den Mitarbeitern des Verkäufers als auch Mitarbeitern von Drittparteien)
8.8.6 Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Treibstoffen, Maschinen oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich deren Teilen
8.8.7 Stromausfall oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränktMaschinendefekte.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Garantie und Haftung. 2.15.1 Ab Liefer- resp. CANON steht für Abholdatum gilt eine Garantie von zwei Jahren auf Konstruktions- und Materialfehlern. Beinhaltet die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einWerksgarantie des Herstellers eine längere Frist, dass die von ihr so gilt letztere.
5.2 Abweichungen der gelieferten Geräte Produkte im üblichen Rahmen in Struktur und Farbe sind bei Einhaltung ihrer Behandlungs-gewissen Materialien (insbesondere Holz, Betriebs- Marmor, Leder, Textilien usw.) nicht vermeidbar und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten berechtigen deshalb grundsätzlich nicht zu Mängelrügen oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behältGarantieansprüchen. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei JahreLichtechtheit der Farben bei Holz, Leder, Kunststoff und textilen Geweben übernehmen wir keine Garantie.
2.25.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, welche durch falsche Bedienung oder nicht fachgerechte Eingriffe hervorgerufen werden oder durch Abnützung, Alterung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Die Garantie erlischt, wenn Produkte trotz erkennbarer Mängel vom Kunden weiterverarbeitet oder geändert wurden.
5.4 Der Käufer ist verpflichtetKunde hat die gelieferten Produkte so rasch wie möglich zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich gegenüber der Brechbühl Interieur AG geltend zu machen. Spätere, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich d. h. während der Garantiedauer zum Vorschein kommende Mängel, sind sofort, spätestens aber sieben Tage nach deren Feststellung schriftlich zu rügen. Bei Kunden, .
5.5 Mängel die nicht Verbraucher im Rahmen dieser Garantie rechtzeitig vom Kunden gerügte worden sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust werden von der Brechbühl Interieur AG kostenlos behoben, sofern die Brechbühl Interieur AG es nicht vorzieht, Ersatz durch mangelfreie Produkte zu leisten. Weitere Ansprüche des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehrenKunden sind ausgeschlossen.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die 5.6 Unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche Mangelfolgeschäden, mittelbare oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränktindirekte Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde hat sich vor Gebrauch zu vergewissern, dass durch die Produkte keine Schäden an seiner Bausubstanz oder an seinem Mobiliar entstehen können. Bestehen Zweifel betreffend die sichere bzw. sachgemässe Verwendung der Produkte, stehen die Fachleute der Brechbühl Interieur AG gerne zur Verfügung.
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Garantie und Haftung. 2.18.1 Der Lieferant sichert zu, dass:
8.1.1 die Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifikation des Kaufgegenstandes der Bestellung voll entsprechen;
8.1.2 der Kaufgegenstand frei von sachlichen und rechtlichen Mängeln ist;
8.1.3 der Kaufgegenstand die sich aus gesetzlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen sowie die geltenden Qualitätsnormen erfüllt;
8.1.4 alle Tätigkeiten des Lieferanten mit seinem entsprechend qualifizierten, eingeschulten und erfahrenen Personal durchgeführt werden;
8.1.5 durch die vertragsgemäße Nutzung des Kaufgegenstandes keine Rechte Dritter, einschl. CANON steht für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einder geistigen Eigentumsrechte, verletzt werden.
8.2 Die sich aus den gesetzlichen Vorschriften über Garantie und Gewährleistung ergebenden Regelungen gelten uneingeschränkt und sind in Bezug auf den Kaufgegenstand voll anwendbar. Der Klarheit halber wird festgestellt, dass die Bestimmungen der Einkaufsbedingungen als eine Erweiterung des gesetzlichen Pflichtumfangs nach Art. 558 § 1 ZGB zu betrachten sind.
8.3 Der Lieferant versichert, dass der Kaufgegenstand für die geplante Verwendung geeignet sein wird und dass die Haftung für etwaige Abweichung von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-der geplanten Bestimmung ausschließlich der Lieferant tragen wird, Betriebs- der gehalten ist, diese Tatsache der Gesellschaft schnellstmöglich (in jedem Fall vor der Inangriffnahme der Fertigstellung des Kaufgegenstandes) mitzuteilen.
8.4 Der Lieferant haftet voll für alle Kosten, Ansprüche oder die Verantwortung aufgrund der Umstände, die gem. dem Vertrag vom Lieferanten zu vertreten sind, sowie hat die Gesellschaft von ihnen freizustellen bzw. davor zu schützen. Der Lieferant stellt die Gesellschaft von jeglicher Haftung frei und Wartungsvorschriften und verpflichtet sich, die Gesellschaft gegen alle Ansprüche abzuwehren, die sich aus den Vermögens- oder Personenschäden wie auch aus den Todesfällen ergeben, wenn die Ereignisse, aus denen diese Schadenersatzansprüche direkt oder indirekt abgeleitet werden,: (i) während der Vertragserfüllung eingetreten waren, (ii) sich aus der unsachgemäßen Ausführung oder der Nichterfüllung durch den Lieferanten seiner Pflichten unter der VoraussetzungBestellung, oder (iii) sich aus der Befolgung der Anweisungen des Lieferanten bez. des Kaufgegenstandes ergeben haben, in jedem dieser Fälle jedoch unter dem Vorbehalt und nur soweit, dass bzw. wie diese Ereignisse durch die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der vorliegenden Einkaufsbedingungen oder des Vertrages durch den Lieferanten, seine Angestellten, Vertreter, Lieferanten oder Sublieferanten verursacht worden sind.
8.5 Der Lieferant stellt die Gesellschaft von der Haftung frei und verpflichtet sich, die Gesellschaft von sämtlichen Schadenersatzansprüchen, der Haftung und Kosten (einschl. der begründeten Anwaltskosten und Honoraren sonstiger Berater, der Vergleiche und Urteile) zu entlasten, welche infolge der Mängel des Kaufgegenstandes oder der Verletzung einer der Erklärungen gem. Pkt. 8.1. durch den Lieferanten entstehen. Klärend wird vereinbart, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt Punkte 8.4 und eingesetzt wird, 8.5 als ein Vertragsabschluss über die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behältEntlastung des Schuldners durch einen Dritten von der Leistungspflicht im Sinne von Art. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre392 ZGB auszulegen sind.
2.2. 8.6 Der Käufer Lieferant ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung (für alle Haftungsbereiche des Lieferanten unter dem Vertrag) über eine zwischen der Gesellschaft und den Lieferanten zu vereinbarende Summe zu besitzen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen der Gesellschaft die ihm gelieferte Xxxx Police (oder eine andere Urkunden mit dem Nachweis des vertraglichen Versicherungsschutzes) unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kundenvorzulegen.
8.7 Wenn der Kaufgegenstand in einem gleichgültig großem Umfang mit den Anforderungen des Vertrages nicht übereinstimmen wird, ist die Gesellschaft berechtigt, die Abnahme des Kaufgegenstandes zu verweigern, ohne, dass dem Lieferanten der Anspruch auf die Bezahlung des Preises für den nicht Verbraucher sindabgenommenen Kaufgegenstand zustehen würde.
8.8 Wenn irgendein Element des Kaufgegenstandes in einem egal wir großem Umfang den Anforderungen des Vertrages nicht übereinstimmen wird, führt verspätetes Rügen zum Verlust kann die Gesellschaft – nach eigener Xxxx – vom Lieferanten eine entsprechende Nachbesserung oder den Ersatz des Gewährleistungsanspruches. Ist Kaufgegenstandes durch einen den Vertragsbestimmungen entsprechenden Kaufgegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung zu verlangen oder das Recht der Verweigerung der Annahme vom Kaufgegenstand wahrzunehmen und die Mängelrüge berechtigtRückerstattung des dafür geleisteten Bezahlung zu verlangen.
8.9 Die Gesellschaft haftet nicht für Verzüge gleich welcher Art oder für andere Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten, so steht es CANON freiwenn sich diese aus Umständen ergeben, die Gewährleistungsansprüche außerhalb des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch Einflussbereiches oder der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch Verantwortung der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehrenGesellschaft liegen.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4. Von 8.10 Mit der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche Annahme der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort Bestellung gewährt der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder Lieferant eine 36-monatige Garantie für den Fall Kaufgegenstand, vorausgesetzt, dass der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort behebenVertrag (und insbesondere die Bestellung, ein zusätzlicher Vertrag über den Erwerb eines einzelnen Kaufgegenstandes oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und der Rahmenvertrag) nichts anderes bestimmen. Falls es für den Verbraucher untunlich istLieferanten notwenig wird, einen separaten Vertrag zu schließen oder eine zusätzliche Garantieurkunde auszustellen, soll der Lieferant verpflichtet sein, unverzüglich nach der Annahme der Bestellung einen solchen Vertrag zu schließen oder eine solche Urkunde auszustellen.
8.11 Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der 36-monatigen Garantiefrist, gerechnet ab dem Tag der Lieferung des Kaufgegenstandes, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge der Gesellschaft, während der 36-monatigen Garantiefrist, jeden im Rahmen des Vertrages gelieferten mangelhaften Kaufgegenstand nachzubessern oder zu ersetzen, insbesondere dann, wenn der Mangel oder die Beschädigung auf die unrichtige Planung, den Einsatz von falschen oder fehlerhaften Materialien, die reparaturbedürftige Sache an CANON unsachgemäße Herstellung oder unrichtige Gebrauchsanweisung wie auch auf Angabe unzutreffender Daten zurückführbar sind.
8.12 Der Lieferant hat alle Kosten für die Instandsetzung oder den Ersatz des Kaufgegenstandes, darunter die Transport-, Arbeitsaufwandskosten und die Aufwendungen für die Entsorgung der mangelhaften Teile des Kaufgegenstandes zu beförderntragen. 2.G. CANON haftet gegenüber KundenDer instandgesetzte oder ausgetauschte Kaufgegenstand unterliegt einer Zusatzgarantie von 12 Monaten ab dem Endtag der Instandsetzung oder des Ersatzes, nicht kürzer jedoch, als bis zum Ende der Garantiefrist von 36 Monaten, die Unternehmer im Sinne gelten würde, wenn der Kaufgegenstand nicht instandgesetzt oder ausgetauscht werden müsste.
8.13 Die Garantieansprüche werden von der Gesellschaft oder von den durch sie zu benennenden Unternehmen wahrgenommen werden.
8.14 Falls der Lieferant seinen Garantieverpflichtungen gem. Pkt. 8.10.-8.12. nicht nachkommt, kann die Gesellschaft auf Kosten und Gefahr des § 1 Abs 1 Z 1Lieferanten: die Instandsetzung mit eigenem Bemühen durchführen oder gleiche bzw. KSchG sindähnliche Waren, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert deren Menge der mangelhaften Partie des Kaufgegenstandes entspricht, erwerben. Die Garantieansprüche der Gesellschaft bleiben von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränktsolchen Handlungen der Gesellschaft unberührt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Garantie und Haftung. 2.1. CANON steht Die HSB leistet Gewähr für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einfachgerechte Ausführung der über- nommenen Wartungsarbeiten. Die HSB verpflichtet sich zudem, dass ge- eignete Materialien für den entsprechenden Verwendungszweck ein- zusetzen. Sofern nichts anderes vereinbart, gewährt die HSB eine Garantie von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-24 Monaten auf Ersatz- und Verschleissteile. Nach Ab- lauf der Garantie sind die Ersatz- und Verschleissteile (gemäss Defini- tion Gebäudeklima Schweiz) aus der Gewährleistung ausgeschlossen und werden verrechnet, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre.
2.2. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
2.3sofern kein Service-Abo Plus abgeschlossen wurde. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel normale Abnutzung von Teilen wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.4jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Von der Gewährleistungspflicht Gewährleistung und der Haftung ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, Schäden aller Art, welche nicht umfasst direkt auf schuld- hafte Handlungen oder Unterlassungen oder auf mangelhafte Liefe- rungen der HSB zurückgehen. So x.X. Xxxxxxx, verursacht durch höhere Gewalt, Stromunterbrüche, Nichtbeachtung von technischen Richtlinien, mangelhafte Zuleitung von Öl/Gas, Montage, Betrieb und Wartung durch Dritte, fehlerhaften Betrieb, Dritteingriffe oder ungenü- gende Wartung des Produktes. Falls eine behördliche Nachkontrolle innerhalb der Aboperiode negativ ausfällt, übernimmt die HSB die Kosten dieser Nachkontrolle, falls sich die gesetzlich vorgeschriebenen Emissions- und Energievorschriften seit der letzten Wartung nicht geändert haben. Bei nachweislich durch die HSB mangelhaft ausgeführten Arbeiten, bzw. mangelhaften gelieferten Ersatzteilen, hat der Kunde nur einen Anspruch auf die entschädigungsfreie Wiederholung der ausgeführten Arbeiten, bzw. auf den entschädigungsfreien Ersatz der gelieferten Teile. Alle anderen Ansprüche (insb. Wandelung und Minderung) sind solche Schädenausgeschlossen. Für verborgene Mängel des Vertragsproduktes, die bei dem Käufer ordnungsge- mässer Durchführung der Wartungsarbeiten nicht entdeckt wurden, wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Ebenso übernimmt die HSB, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewähr und keine Haftung für nachhaltige Dichtigkeit jeglicher Bauteile für flüssige oder einem Dritten durch Abnützunggasförmige Stoffe. Jegliche weitergehende Ersatzansprüche für Folgeschäden, ungewöhnliche äußere Einflüssewie z.B. für Produktions- und Gewinnausfall, durch FeuchtigkeitFrostschäden, Wärme oder Kälte entstanden Kesseldefekte, Kesselverrussungen, Schäden an Erdsondenkollektoren, Was- serabläufen und Dacheinfassungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreitGewährleistung und Haftung erlöschen, soweit gesetzlich zulässig, mit sofortiger Wirkung, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen am Vertragsprodukt Änderungen oder Versuche der Mängelbehebung Ein- griffe irgendwelcher Art durch den Käufer Kunden selbst oder durch Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchernwurden.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.
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Samples: Service Agreement
Garantie und Haftung. 2.112.1 Im Allgemeinen erfüllen die Mitarbeiter der GEAG die vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachkompetent sowie unter Berücksichtigung der vom Kunden erteilten Anweisungen.
a) Mängel während der Garantiefrist sind innert fünf Werktagen ab Entdeckung schriftlich mit Beschreibung des Fehlers zu melden.
b) Bei Software von Drittanbietern werden sämtliche Rechte und Pflichten gemäss Hersteller übertragen. CANON steht Für eigenentwickelte Software der GEAG gelten zusätzlich die Bestimmungen der jeweiligen Lizenzvereinbarung.
c) Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber seinerseits die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere die Zahlungsverpflichtungen.
d) Die GEAG übernimmt keine Haftung für Nutzungsunterbrüche von gelieferten Produkten und Leistungen, die der Mängelbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.
e) Bei Verletzung haftet GEAG für absichtliche oder grobfahrlässige Schäden, die durch GEAG oder seine Mitarbeiter verursacht wurden. In jedem Fall ist die Haftung von GEAG auf den unmittelbaren Schaden oder bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt. In keinem Fall haftet GEAG jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für leichtes Verschulden wird wegbedungen, sofern gesetzlich zugelassen.
f) Die GEAG haftet nicht für Missbrauch und Schädigung durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Fernmelde-, Kabel- und Satellitennetzes und das Internet und für Kosten von Reparatur- und Supportleistungen kann GEAG nicht verantwortlich gemacht werden. Dazu gehören auch: Schäden von Computerviren, Softwarefehler, die unbefugte Veränderung oder die unbefugte Versendung von E-Mails, Verlust oder die unbefugte Veränderung der gespeicherten Dateien.
g) Eine Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Behandelt der Kunde Hard- oder Softwareprodukte unsachgemäss, diese verändert, repariert oder solche Handlungen durch nicht von der GEAG autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsausprüche.
h) GEAG haftet nicht für Forderungen oder für Schäden, die dem Kunden oder dessen Kunden entstehen, insbesondere für Schäden wegen Datenverlust, die dem Kunden durch die Bereitstellung oder Übertragung seiner Dateien oder anderen Informationen im Internet sowie infolge fehlender oder ungenügender Sicherung entstehen oder wegen der Unmöglichkeit, Zugang zum Internet zu erhalten oder Informationen zu senden und zu empfangen.
i) Die GEAG ist für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür einVertragserfüllung zum Einsatz von Hilfspersonen oder zur Übertragung an Dritte berechtigt. Wurde die Erfüllung des Vertrags einem Dritten übertragen, dass so wird nur für die von ihr gelieferten Geräte gehörige Sorgfalt bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- Xxxx und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Für Konsumenten beträgt die Gewährleistungspflicht zwei JahreInstruktion gehaftet.
2.2j) GEAG kann ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Käufer Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferte Xxxx unverzüglich zu überprüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie GEAG zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehren.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen.
2.412.2 Bei Werksarbeiten: Bei rechtzeitiger Mängelrüge verpflichtet sich die GEAG zur Nachbesserung. Das Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen. Für verbaute Einzelteile und Hardware gilt die Herstellergarantie. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, gilt für Werksarbeiten eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, für Reparaturarbeiten 3 Monate. Bei Behebung von System- und Softwarestörungen ist jede Garantie ausgeschlossen.
12.3 Bei Sachlieferungen: Für die Lieferung von Soft- und Hardware gilt die Garantie des Herstellers. Die GEAG sichert nicht zu, dass das Gelieferte unterbruchfrei und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt werden kann, dass sie fehlerfrei- und störungsfrei nutzbar ist, sich für einen bestimmten Zweck eignet oder mit dem Computersystem des Kunden kompatibel ist. Jede weitere Rechts- und Sachgewährleistung wird ausgeschlossen. Innerhalb des Garantieumfangs des jeweiligen Herstellers werden schadhaft gewordene Produkte ersetzt. Fehlerhafte Produkte sind zur Ausübung der Garantie mit schriftlicher Fehlerbeschreibung bzw. Retourschein sowie einer Kopie der Rechnung an die GEAG zu retournieren oder an deren Domizil abzugeben. Von der Gewährleistungspflicht diesen Bedingungen abweichende Retouren werden nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5bearbeitet. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünschtGEAG ist berechtigt, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen Stelle des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränktErsatzes eine Reparatur vorzunehmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Garantie und Haftung. 2.1. CANON steht für die Dauer eines halben Jahres ab bedungener Übergabe dafür ein7.1 Der Lieferant garantiert als Spezialist, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der VoraussetzungLiefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, dass er die Ware unter guten, allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist hat und behältden vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht. Der Liefergegenstand muss dabei den Internationalen sowie auch den schweizerischen Gesetzten, Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regelungen, usw., wie z.B. den Vorschriften der SUVA, entsprechen. Der Lieferant verpflichtet sich, auf Verlangen der EMCH Aufzüge AG die Unterlagen, welche dies dokumentieren, ohne Verzug vorzulegen. Für Konsumenten beträgt jede Lieferung erstellt der Lieferant ein Sicherheitszertifikat, welches er der Lieferung beilegt. Auf die Gewährleistungspflicht zwei JahreEinhaltung spezieller betriebsinterner Vorschriften der EMCH Aufzüge AG ist der Lieferant in der Bestellung aufmerksam zu machen.
2.27.2 Zeigt sich während der Garantiezeit, dass der Liefergegenstand oder Teile davon die Garantie gemäss Ziff. Der Käufer 7.1 nicht erfüllen, so ist der Lieferant verpflichtet, die Mängel ohne Verzug auf seine Kosten an Ort und Stelle zu beheben bzw. beheben zu lassen. Wenn eine vollständige Instandstellung nicht innert einer der EMCH Aufzüge AG dienliche Frist erwartet werden kann, so ist der Lieferant zur sofortigen Ersatzleistung verpflichtet. Behebt der Lieferant die Mängel trotz Ansetzung einer kurzen, aber angemessenen Frist nicht vollständig, so ist die EMCH Aufzüge AG berechtigt, diesen auf Kosten des Lieferanten selbst zu beheben oder beheben zu lassen bzw. Ersatz zu beschaffen. Mit den Garantiearbeiten verbundene Transportkosten und Reisespesen trägt der Lieferant, ausser der Ort des Liefergegenstandes befinde sich im Ausland und dies wäre dem Lieferanten zum Zeitpunkt der Bestellung nicht bekannt gewesen.
7.3 Der Lieferant haftet für die von ihm gelieferte Xxxx unverzüglich hinzugezogenen Zulieferer wie für die eigene Leistung.
7.4 Die Garantiezeit dauert, wenn nicht anders vereinbart, 24 Monate ab erfolgreicher Inbetriebsetzung, oder mangels Inbetriebsetzung, ab erfolgreicher Abnahme der Lieferung; Die Abnahmefrist beträgt somit 30 Tage ab Lieferung.
7.5 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungen ist in gleicher Weise Garantie zu überprüfen leisten wie für den Liefergegenstand selbst, nicht jedoch für Arbeiten und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügenderen Auswirkungen, welche die EMCH Aufzüge AG selbst unberechtigt oder unsachgemäss ausführt oder ausführen lässt. Bei Kunden, Nachbesserungen oder teilweisen Ersatzlieferungen verlängert sich die nicht Verbraucher sind, führt verspätetes Rügen zum Verlust Garantie des Gewährleistungsanspruches. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es CANON frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG hat CANON das Recht, Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie abzuwehren und Preisminderungsansprüche im Übrigen durch Verbesserung oder Nachtrag des fehlenden innerhalb angemessener Frist abzuwehrengesamten Liefergegenstandes entsprechend.
2.3. Für die während des Gewährleistungszeitraumes (Punkt 2.1.2) aufgetretenen Mängel wird CANON dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen7.6 Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit sie nicht durch diese Einkaufsbedingungen beschränkt sind.
2.4. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfasst sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, durch Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist CANON des Weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern.
2.5. Die Mängelbehebung erfolgt nach Xxxx von CANON in ihren Geschäftsräumen oder am Aufstellungsort der Ware. Zur Vornahme der zur Mängelbehebung erforderlichen Leistungen hat der Käufer die Ware, sofern CANON dies wünscht, an CANON zurückzustellen. Im Rahmen von mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen wird CANON Mängel an von ihr gelieferten Geräten am Ort von deren Übergabe oder für den Fall der vertragsgemäßen Übersendung an einen im Inland gelegenen Ort an diesem Ort beheben, oder auf Verlangen des Verbrauchers am gewöhnlichen Aufstellungsort des Gerätes, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für CANON nicht überraschend sein musste, und es für den Verbraucher untunlich ist, die reparaturbedürftige Sache an CANON zu befördern. 2.G. CANON haftet gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1. KSchG sind, lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden und bloß bis zum Wert der von CANON gelieferten Produkte. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2. KSchG ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden einschließlich Mangelfolgeschäden auf deren vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung beschränkt.
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