Common use of Garantie und Haftung Clause in Contracts

Garantie und Haftung. 5.1. Die Xmatik AG garantiert, dass die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Weitere Gewährleistungsansprüche (Rechts- und Sachgewährleistung) sind ausdrücklich ausgeschlossen. 5.2. Sollten die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen nicht erfüllen, verpflichtet sich die Xmatik AG für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, die Programme nach Möglichkeit und innerhalb nützlicher Frist kostenlos zu korrigieren. 5.3. Mängel sind innert 10 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich der Xmatik AG mitzuteilen. 5.4. Garantieerfüllungsort ist der Sitz der Xmatik AG. 5.5. Werden Programme oder Teile davon vom Kunden oder von Dritten geändert, so entfällt die Garantie vollständig und der Kunde macht sich strafbar. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. 5.6. Jede weitere Haftung gleich welcher Art schliesst die Xmatik, soweit nach Gesetz zulässig, vollständig und ausdrücklich aus. Namentlich haftet die Xmatik AG nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden, welche dem Kunden aus der Nutzung der Software oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag entstehen. Die Xmatik AG übernimmt auch keine Gewährleistung, dass die Programme in der gewählten Zusammensetzung ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, oder dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 5.7. Darüber hinaus ist jede Haftung für Hilfspersonen der Xmatik vollständig ausgeschlossen.

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Samples: Software License Agreement

Garantie und Haftung. 5.1. Die Xmatik Etter Electronics AG garantiert, dass die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik Etter Electronics AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Weitere Gewährleistungsansprüche (Rechts- und Sachgewährleistung) sind ausdrücklich ausgeschlossen. 5.2. Sollten die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik Etter Electronics AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen nicht erfüllen, verpflichtet sich die Xmatik Etter Electronics AG für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, die Programme nach Möglichkeit und innerhalb nützlicher Frist kostenlos zu korrigieren. 5.3. Mängel sind innert 10 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich der Xmatik Etter Electronics AG mitzuteilen. 5.4. Garantieerfüllungsort ist der Sitz der Xmatik Etter Electronics AG. 5.5. Werden Programme oder Teile davon vom Kunden oder von Dritten geändert, so entfällt die Garantie vollständig und der Kunde macht sich strafbar. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. 5.6. Jede weitere Haftung gleich welcher Art schliesst die XmatikEtter Electronics AG, soweit nach Gesetz zulässig, vollständig und ausdrücklich aus. Namentlich haftet die Xmatik Etter Electronics AG nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden, welche dem Kunden aus der Nutzung der Software oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag entstehen. Die Xmatik Etter Electronics AG übernimmt auch keine Gewährleistung, dass die Programme in der gewählten Zusammensetzung ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, oder dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 5.7. Darüber hinaus ist jede Haftung für Hilfspersonen der Xmatik Etter Electronics AG vollständig ausgeschlossen.

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Samples: Software License Agreement

Garantie und Haftung. 5.1. Die Xmatik AG garantiert, dass die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Weitere Gewährleistungsansprüche Gewährleistungs- ansprüche (Rechts- und Sachgewährleistung) sind ausdrücklich ausgeschlossen. 5.2. Sollten die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen nicht erfüllen, verpflichtet sich die Xmatik AG für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, die Programme nach Möglichkeit und innerhalb nützlicher Frist kostenlos zu korrigieren. 5.3. Mängel sind innert 10 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich der Xmatik AG mitzuteilen. 5.4. Garantieerfüllungsort ist der Sitz der Xmatik AG. 5.5. Werden Programme oder Teile davon vom Kunden oder von Dritten geändert, so entfällt die Garantie vollständig und der Kunde macht sich strafbar. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. 5.6. Jede weitere Haftung gleich welcher Art schliesst die Xmatik, soweit nach Gesetz zulässigzuläs- sig, vollständig und ausdrücklich aus. Namentlich haftet die Xmatik AG nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden, welche dem Kunden aus der Nutzung der Software oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag entstehen. Die Xmatik AG übernimmt auch keine Gewährleistung, dass die Programme in der gewählten Zusammensetzung ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, oder dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 5.7. Darüber hinaus ist jede Haftung für Hilfspersonen der Xmatik vollständig ausgeschlossen.

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Samples: Software License Agreement

Garantie und Haftung. 5.1. Die Xmatik AG garantiert8.1 Wir garantieren, dass die bestellte Ware in einwandfreiem Zustand geliefert wird. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, reparieren resp. ersetzen wir auf unsere Kosten innert angemessener Frist. 8.2 Die Garantiezeit beträgt ein Jahr ab Lieferung. Mängelbehebung, bzw. Ersatzlieferung verlängern die ursprüngliche Garantiefrist nicht. 8.3 Garantieanträge müssen mit dem dafür vorgesehen Garantie-Antragsformular eingereicht werden. 8.4 Von der Lizenzmeldung aufgeführten Programme Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Montagevorschriften und Bedienungsanleitungen, übermässiger Belastung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge aller weiteren Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 8.5 Die Verpackungs- und Zustellkosten gehen im Zeitpunkt Garantiefall zu Lasten des Bestellers. Material-, Arbeits- und Rücksendekosten gehen zu Lasten von LUBE1 – Roten Trading AG. Sollte sich anlässlich der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Weitere Gewährleistungsansprüche (Rechts- und Sachgewährleistung) sind ausdrücklich ausgeschlossenBehebung des Mangels herausstellen, dass gar kein Fall von Garantie vorliegt, dann gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Bestellers. 5.28.6 Jeder weitere über die Garantieleistungen gemäss Ziffer 8.1.-8.3 hinausgehender Anspruch des Bestellers, insbesondere auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages, ist wegbedungen. Sollten die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen nicht erfüllen, verpflichtet sich die Xmatik AG Dies gilt auch für die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, die Programme nach Möglichkeit und innerhalb nützlicher Frist kostenlos zu korrigierenMängelfolgeschäden. 5.3. Mängel sind innert 10 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich der Xmatik AG mitzuteilen. 5.4. Garantieerfüllungsort ist der Sitz der Xmatik AG. 5.5. Werden Programme oder Teile davon vom Kunden oder von Dritten geändert, so entfällt die Garantie vollständig und der Kunde macht sich strafbar. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programme. 5.6. Jede weitere Haftung gleich welcher Art schliesst die Xmatik, soweit nach Gesetz zulässig, vollständig und ausdrücklich aus. Namentlich haftet die Xmatik AG nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden, welche dem Kunden aus der Nutzung der Software oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag entstehen. Die Xmatik AG übernimmt auch keine Gewährleistung, dass die Programme in der gewählten Zusammensetzung ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, oder dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 5.7. Darüber hinaus ist jede Haftung für Hilfspersonen der Xmatik vollständig ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Garantie und Haftung. 5.118.1. Die Xmatik AG garantiertUnsere Garantieleistungen entsprechen denjeni- gen unserer jeweiligen Įieferfirma. Diese kön- nen, dass soweit nicht abgegeben, bei uns verlangt oder eingesehen werden. 18.2. In Rahmen dieser Garantieleistungen reparieren oder ersetzen wir fehlerhafte Produkte. 18.3. Fahrtspesen und Arbeitsaufwand stellen wir in Rechnung. 18.4. Alle allfullig weitergehenden Gewuhrleistungs- anspruche mussen wir wegbedingen, ebenso die in der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt der Lieferung Haftung fur allfullige Schuden und Vermögens- verluste sowie Įeistungen fur systembedingte Arbeitsausfulle, die durch die Xmatik AG Benutzung der von uns gelieferten Waren entstehen können. Insbe- sondere ist der Kunde fur die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen erfüllen. Weitere Gewährleistungsansprüche (Rechts- und Sachgewährleistung) sind ausdrücklich ausgeschlossenregelmussige Da- tensicherung selbst verantwortlich. 5.218.5. Sollten die in Eine Ausnahme der Lizenzmeldung aufgeführten Programme im Zeitpunkt "Garantie und Haftung" bil- den Wartungsvertruge und unsere "Fundgrube fur Altgerute“ Eine Garantie Erweiterung auf wei- tere Artikel ist auf Anfrage möglich. 18.6. Bei Reparaturen nach Ablauf der Lieferung durch die Xmatik AG die in den Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aufgeführten Spezifikationen nicht erfüllen, verpflichtet sich die Xmatik AG für die Dauer Garantiezeit ge- wuhren wir eine Garantie von 6 Monaten ab Lieferungauf re- parierte oder ersetzte Teile, die Programme nach Möglichkeit und innerhalb nützlicher Frist kostenlos zu korrigiereninklusive Arbeitsauf- wand. Diese Garantie ist ausdrucklich be- schrunkt auf einen erneuten Defekt derselben Funktionseinheit. 5.318.7. Mängel sind innert 10 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlich Unsere Garantie erlischt bei Nichterfullung der Xmatik AG mitzuteilenZahlungsbedingungen, sowie falls Reparaturen oder Modifikationen ohne unsere schriftliche Zu- stimmung durch andere als unsere Mitarbeiter vorgenommen werden. 5.4. Garantieerfüllungsort ist der Sitz der Xmatik AG. 5.5. Werden Programme oder Teile davon vom Kunden oder von Dritten geändert, so entfällt die Garantie vollständig und der Kunde macht sich strafbar18.8. Der Kunde hat für den Schutz der Daten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Programmewird von Marvo AG schriftlich in Kenntnis gesetzt. 5.6. Jede weitere Haftung gleich welcher Art schliesst die Xmatik, soweit nach Gesetz zulässig, vollständig und ausdrücklich aus. Namentlich haftet die Xmatik AG nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder weitere Folgeschäden, welche dem Kunden aus der Nutzung der Software oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag entstehen. Die Xmatik AG übernimmt auch keine Gewährleistung, dass die Programme in der gewählten Zusammensetzung ohne Unterbruch und Fehler ablaufen, oder dass die vorhandenen Programmfunktionen den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. 5.7. Darüber hinaus ist jede Haftung für Hilfspersonen der Xmatik vollständig ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen