Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser- Modellfahrzeugen. Teilnahme am fachpraktischen Unterricht Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität. Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Laborgeräten (auch Maschinen) der Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder Universitäten im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme (maximal bis 10.000.000 EUR).
Gebrauch von Modellfahrzeugen. A1-6.15 Schäden im Ausland
Gebrauch von Modellfahrzeugen. 27. Waffenbesitz und -gebrauch
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist – sofern der Comfortschutz vereinbart ist – Ihre gesetz- liche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Ge- brauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen. Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen mit einer erzielbaren Höchstgeschwindigkeit von weniger als 15 km/h.
Gebrauch von Modellfahrzeugen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Ge- brauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen. Flugmodelle gelten gem. A1-6.11 als Luftfahrzeuge.