Gebrauch von Wasserfahrzeugen. A1-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von fol-
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Gebrauch von Wasserfahrzeugen. A1-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von fol-fol- genden Wasserfahrzeugen:
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